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10.805 € für den guten Zweck – Aus unserem Jubiläum wurde ein Zeichen der Verbundenheit

Seitz Weckbach Fackler & Partner

Unser 40-jähriges Kanzleijubiläum war geprägt von vielen schönen Begegnungen, inspirierenden Gesprächen und großer Wertschätzung. Gleichzeitig bot der Abend die Gelegenheit, gemeinsam etwas Gutes zu tun.

Anstelle von Geschenken baten wir unsere Gäste um Spenden zugunsten des Dachskinder e. V., des St. Vinzenz-Hospiz Augsburg e. V. und der KJF Klinik Josefinum gGmbH. Dank der großen Hilfsbereitschaft unserer Mandanten, Geschäftspartner, Freunde und Wegbegleiter ist eine Spendensumme von 10.805 € zusammengekommen.

Wir freuen uns sehr, dass wir mit unserem Jubiläum drei Organisationen unterstützen können, die sich mit großem Engagement für Menschen in unserer Region einsetzen.

Unser herzlicher Dank gilt allen, die diese Spendenaktion mit ihrer Unterstützung möglich gemacht haben. Es ist schön zu sehen, wie viel bewegt werden kann, wenn viele Menschen gemeinsam ein Zeichen der Verbundenheit setzen.

Bildnachweis: Augsburg Journal / Marc Kampmann

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Unwirksamkeit arbeitsvertraglicher Freistellungsklauseln

In der arbeitsrechtlichen Praxis ist es typisch, dass ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer ordentlich kündigt, den Arbeitnehmer im Anschluss an die Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freistellt.

Zu groß sind oftmals die Bedenken, dass der entsprechende Arbeitnehmer nach seiner Kündigung nicht mehr produktiv arbeitet, Unruhe im Unternehmen stiftet oder sogar unzulässigerweise Geschäftsgeheimnisse oder sonstige sensible Daten an sich bringt.

Platzhalter

Der Commercial Court am OLG München - Bayerns neuer Weg für Wirtschaftsstreitigkeiten

Seit einem Jahr gibt es am Oberlandesgericht München ein Commercial Court für spezifische Wirtschaftsstreitigkeiten (§§ 610 ff. ZPO) mit zwei Senaten. Dabei handelt es sich um erstinstanzliche Spezialsenate für nationale und internationale Wirtschaftsstreitigkeiten ab einem Streitwert von 500.000 Euro, über die auch in englischer Sprache verhandelt werden kann. Der örtliche Zuständigkeitsbereich umfasst ganz Bayern. Auch in einigen anderen Bundeländern wurden bereits derartige Commercial Courts eingerichtet.