SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang

Dr. Stefan Kiefer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg (1989) und war anschließend Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Zivilrecht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht der Universität Augsburg (Prof. Dütz) (1994–1996). Im Rahmen des Graduiertenkollegs „Umwelt- und Technikrecht“ an der Universität Trier promovierte er im Bereich des Immissionsschutzrechts (1996–1998). Seit 1998 ist er zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.

Nach seiner Zulassung war er zunächst Syndikusrechtsanwalt bei einem Bauträger in München (1998–2002). Es folgte seine Tätigkeit als Rechtsanwalt im Bereich Miet-, Bau- und Immobilienrecht in der Kanzlei Sonntag & Partner, Augsburg (2003–2014). Von 2014 bis 2020 war er Bürgermeister und Sozialreferent der Stadt Augsburg. Seit 2020 ist er als Jurist bei der Caritas und zugleich Rechtsanwalt und Of Counsel bei Seitz Weckbach Fackler & Partner mbB. Seit 2026 ist er Geschäftsführer bei der Caritas Augsburg, bleibt aber freiberuflich wie bisher in unserer Kanzlei.

Als Rechtsanwalt und Of Counsel berät und vertritt er unsere Mandanten insbesondere im Sozialrecht sowie im Mietrecht. Weitere Schwerpunkte sind der Immobilienkauf und -verkauf.

Mitwirkung in Aufsichts- und Beratungsgremien
  • Stadtratsmitglied in der Stadt Augsburg (seit 2002)
  • Zeitweise Mitglied des bayerischen Städtetags (2002–2008, 2014–2020)
  • Aufsichtsrat der Volkshochschule Augsburg (seit 2020)
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

News 3

Haftung des Praxisübernehmers für Altverbindlichkeiten – Was bei der Übernahme einer Freiberuflerpraxis zu beachten ist

Die Übernahme einer Steuerberatungs-, Rechtsanwalts- oder sonstigen Freiberuflerpraxis ist nicht nur wirtschaftlich, sondern auch haftungsrechtlich ein sensibles Vorhaben. Eine aktuelle, rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts Lübeck vom 7. Januar 2026 (Az. 4 O 270/24) gibt Anlass, die maßgeblichen Haftungsrisiken und die Möglichkeiten zu ihrer vertraglichen Begrenzung zu beleuchten.

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Dr. Christoph Knapp übernimmt Geschäftsführerposten von Peter Härtl

Rechtsanwalt Dr. Christoph Knapp übernimmt künftig Verantwortung in der Geschäftsführung unserer Kanzlei und wird diese Aufgabe gemeinsam mit Rechtsanwalt Michael Tusch wahrnehmen.

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Kein Kaufpreis ohne (Arzt-)Praxis: Wegfall des Kaufpreisanspruchs bei Verlust des Praxissubstrats - Zu den Folgen eines verzögerten Nachbesetzungsverfahrens für Praxiskaufverträge

Verliert eine zum Verkauf stehende Arztpraxis im Laufe eines sich über Jahre hinziehenden Nachbesetzungsverfahrens ihr Praxissubstrat – insbesondere den Patientenstamm –, wird die Übergabe einer fortführungsfähigen Praxis objektiv unmöglich (§ 275 Abs. 1 BGB). Der Kaufpreisanspruch entfällt vollständig nach § 326 Abs. 1 S. 1 BGB. Die sozialrechtliche Vorverlagerung des Beurteilungszeitpunkts ist auf das Zivilrecht nicht übertragbar, so das OLG Hamm in einer interessanten, aktuellen Entscheidung.