SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang

Dr. Stefan Kiefer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg (1989) und war anschließend Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Zivilrecht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht der Universität Augsburg (Prof. Dütz) (1994–1996). Im Rahmen des Graduiertenkollegs „Umwelt- und Technikrecht“ an der Universität Trier promovierte er im Bereich des Immissionsschutzrechts (1996–1998). Seit 1998 ist er zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.

Nach seiner Zulassung war er zunächst Syndikusrechtsanwalt bei einem Bauträger in München (1998–2002). Es folgte seine Tätigkeit als Rechtsanwalt im Bereich Miet-, Bau- und Immobilienrecht in der Kanzlei Sonntag & Partner, Augsburg (2003–2014). Von 2014 bis 2020 war er Bürgermeister und Sozialreferent der Stadt Augsburg. Seit 2020 ist er als Jurist bei der Caritas und zugleich Rechtsanwalt und Of Counsel bei Seitz Weckbach Fackler & Partner mbB. Seit 2026 ist er Geschäftsführer bei der Caritas Augsburg, bleibt aber freiberuflich wie bisher in unserer Kanzlei.

Als Rechtsanwalt und Of Counsel berät und vertritt er unsere Mandanten insbesondere im Sozialrecht sowie im Mietrecht. Weitere Schwerpunkte sind der Immobilienkauf und -verkauf.

Mitwirkung in Aufsichts- und Beratungsgremien
  • Stadtratsmitglied in der Stadt Augsburg (seit 2002)
  • Zeitweise Mitglied des bayerischen Städtetags (2002–2008, 2014–2020)
  • Aufsichtsrat der Volkshochschule Augsburg (seit 2020)
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

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10.805 € für den guten Zweck – Aus unserem Jubiläum wurde ein Zeichen der Verbundenheit

Unser 40-jähriges Kanzleijubiläum war geprägt von vielen schönen Begegnungen, inspirierenden Gesprächen und großer Wertschätzung. Gleichzeitig bot der Abend die Gelegenheit, gemeinsam etwas Gutes zu tun.

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Unwirksamkeit arbeitsvertraglicher Freistellungsklauseln

In der arbeitsrechtlichen Praxis ist es typisch, dass ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer ordentlich kündigt, den Arbeitnehmer im Anschluss an die Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freistellt.

Zu groß sind oftmals die Bedenken, dass der entsprechende Arbeitnehmer nach seiner Kündigung nicht mehr produktiv arbeitet, Unruhe im Unternehmen stiftet oder sogar unzulässigerweise Geschäftsgeheimnisse oder sonstige sensible Daten an sich bringt.

Platzhalter

Der Commercial Court am OLG München - Bayerns neuer Weg für Wirtschaftsstreitigkeiten

Seit einem Jahr gibt es am Oberlandesgericht München ein Commercial Court für spezifische Wirtschaftsstreitigkeiten (§§ 610 ff. ZPO) mit zwei Senaten. Dabei handelt es sich um erstinstanzliche Spezialsenate für nationale und internationale Wirtschaftsstreitigkeiten ab einem Streitwert von 500.000 Euro, über die auch in englischer Sprache verhandelt werden kann. Der örtliche Zuständigkeitsbereich umfasst ganz Bayern. Auch in einigen anderen Bundeländern wurden bereits derartige Commercial Courts eingerichtet.