SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang

Dr. Stefan Kiefer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg (1989) und war anschließend Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Zivilrecht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht der Universität Augsburg (Prof. Dütz) (1994–1996). Im Rahmen des Graduiertenkollegs „Umwelt- und Technikrecht“ an der Universität Trier promovierte er im Bereich des Immissionsschutzrechts (1996–1998). Seit 1998 ist er zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.

Nach seiner Zulassung war er zunächst Syndikusrechtsanwalt bei einem Bauträger in München (1998–2002). Es folgte seine Tätigkeit als Rechtsanwalt im Bereich Miet-, Bau- und Immobilienrecht in der Kanzlei Sonntag & Partner, Augsburg (2003–2014). Von 2014 bis 2020 war er Bürgermeister und Sozialreferent der Stadt Augsburg. Seit 2020 ist er als Jurist bei der Caritas und zugleich Rechtsanwalt und Of Counsel bei Seitz Weckbach Fackler & Partner mbB. Seit 2026 ist er Geschäftsführer bei der Caritas Augsburg, bleibt aber freiberuflich wie bisher in unserer Kanzlei.

Als Rechtsanwalt und Of Counsel berät und vertritt er unsere Mandanten insbesondere im Sozialrecht sowie im Mietrecht. Weitere Schwerpunkte sind der Immobilienkauf und -verkauf.

Mitwirkung in Aufsichts- und Beratungsgremien
  • Stadtratsmitglied in der Stadt Augsburg (seit 2002)
  • Zeitweise Mitglied des bayerischen Städtetags (2002–2008, 2014–2020)
  • Aufsichtsrat der Volkshochschule Augsburg (seit 2020)
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

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Unternehmen vererben: Wann sind 85 % oder 100 % steuerfrei?

Unternehmensvermögen kann bei einer Erbschaft unter bestimmten Voraussetzungen zu 85 % oder sogar zu 100 % steuerfrei bleiben. Entscheidend ist unter anderem, ob es sich um begünstigtes Unternehmensvermögen handelt, wie hoch der Anteil des Verwaltungsvermögens ist und ob die gesetzlichen Behaltens- und Lohnsummenvorgaben eingehalten werden.

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Arbeitsrecht im Wandel? Das neue Reformpaket der Bundesregierung aus arbeitsrechtlicher Sicht

Im Koalitionsausschuss haben die Spitzen von Union und SPD Anfang Juli ein umfassendes Reformpaket beschlossen. Unter der Überschrift „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ kündigt die Bundesregierung insgesamt 34 Maßnahmen an, die insbesondere Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Arbeitsmarkt neu justieren und Deutschland „fit für die Zukunft“ machen sollen. Ziele sind erklärtermaßen ein Bürokratieabbau, Wachstumsimpulse und die Sicherung von Arbeitsplätzen.

Im Folgenden skizzieren wir für Sie die aus unserer Sicht wichtigsten Reformvorhaben im Arbeitsrecht und ordnen sie für Sie ein.

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Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres – Hohe Hürden für die Härtefallscheidung trotz schwerwiegender Vorwürfe

Grundsätzlich setzt eine Scheidung nach deutschem Recht voraus, dass die Ehe gescheitert ist. Hiervon geht das Gesetz regelmäßig erst aus, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen oder der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag zustimmt. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen kann eine Ehe bereits vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden – nämlich dann, wenn die Fortsetzung der Ehe für den antragstellenden Ehegatten aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde (§ 1565 Abs. 2 BGB). Wie hoch die Anforderungen an eine solche Härtefallscheidung sind, verdeutlicht eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschl. v. 26.11.2025, Az. 5 UF 151/24).