SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang

Dr. Stefan Kiefer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg (1989) und war anschließend Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Zivilrecht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht der Universität Augsburg (Prof. Dütz) (1994–1996). Im Rahmen des Graduiertenkollegs „Umwelt- und Technikrecht“ an der Universität Trier promovierte er im Bereich des Immissionsschutzrechts (1996–1998). Seit 1998 ist er zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.

Nach seiner Zulassung war er zunächst Syndikusrechtsanwalt bei einem Bauträger in München (1998–2002). Es folgte seine Tätigkeit als Rechtsanwalt im Bereich Miet-, Bau- und Immobilienrecht in der Kanzlei Sonntag & Partner, Augsburg (2003–2014). Von 2014 bis 2020 war er Bürgermeister und Sozialreferent der Stadt Augsburg. Seit 2020 ist er als Jurist bei der Caritas und zugleich Rechtsanwalt und Of Counsel bei Seitz Weckbach Fackler & Partner mbB. Seit 2026 ist er Geschäftsführer bei der Caritas Augsburg, bleibt aber freiberuflich wie bisher in unserer Kanzlei.

Als Rechtsanwalt und Of Counsel berät und vertritt er unsere Mandanten insbesondere im Sozialrecht sowie im Mietrecht. Weitere Schwerpunkte sind der Immobilienkauf und -verkauf.

Mitwirkung in Aufsichts- und Beratungsgremien
  • Stadtratsmitglied in der Stadt Augsburg (seit 2002)
  • Zeitweise Mitglied des bayerischen Städtetags (2002–2008, 2014–2020)
  • Aufsichtsrat der Volkshochschule Augsburg (seit 2020)
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Sandra Hollmann, Rechtsanwältin, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Gesetz zur Einführung des „Widerrufs-Buttons“ verkündet – Wichtige Informationen für Verbraucher und Unternehmer

Am 5. Februar 2026 wurde das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts verkündet. Ein zentrales Element dieser Reform ist der sogenannte „Widerrufs-Button“, also die elektronische Widerrufsfunktion, die ab 19. Juni 2026 verpflichtend wird. Die „elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen“ ist jetzt in § 356a BGB geregelt.

News 3

Neue Fallstricke für Arbeitgeber bei der Zustellung wichtiger Dokumente

Die ordnungsgemäße Zustellung wichtiger Dokumente an Arbeitnehmer, wie eine Kündigung oder eine Einladung zur Teilnahme an einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) kann für Arbeitgeber erhebliche Fallstricke mit sich bringen. Der von vielen Arbeitgebern (vermeintlich) noch als rechtssicher angesehene Weg der Übermittlung solcher Dokumente per „Einwurf-Einschreiben“ ist nach der neusten arbeitsrechtlichen Rechtsprechung längst nicht mehr so rechtssicher.

Auszeichnung%20Azubi Gepr%C3%BCft

Wir sind ausgezeichnete Ausbildungskanzlei!

Wir freuen uns sehr über eine besondere Anerkennung:
Unsere Kanzlei wurde von der Rechtsanwaltskammer München als „Ausgezeichnete Ausbildungskanzlei“ geehrt und mit dem „Azubi-geprüft“-Siegel ausgezeichnet.