SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Universität Augsburg und Bayreuth (Dr. jur. 1988)
  • Regierungsrat z.A., Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (1985–1987)
  • Rechtsanwalt (1987)
Lehr- und Prüfungstätigkeit
  • Gastdozent für die Ausbildung der Rechtsreferendare im Zivilrecht (2002–2012)
  • Prüfer bei der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (2012–2022)
Vorträge

"Europäisch sterben und erben" – Die EU-Erbrechtsverordnung
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner, Augsburg
15.03.2016

Grundfragen des Erbrechts und Vorsorgevollmacht
Vortragsveranstaltung bei den Freunden alter Fahrzeuge aus Augsburg Stadt & Land
07.11.2014

... bis dass der Tod uns scheidet !? – Sinnvolle Regelungen zwischen Ehegatten in Ehevertrag und Testament
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
20.10.2011

Das neue Patientenverfügungsgesetz
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
23.02.2010

Das Testament bei einem behinderten Kind
Ulrichswerkstätten Schwabmünchen
17.03.2009

Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts
Fachgespräche Kanzlei Seitz Weckbach Fent & Fackler, Augsburg
04.06.2008

Betriebsnachfolge – Der Schlüssel zur nächsten Unternehmergeneration
Handwerkskammer Bad Wörishofen
22.02.2008

Betriebsnachfolge – Der Schlüssel zur nächsten Unternehmergeneration
Handwerkskammer Bad Wörishofen
19.05.2006

Erbrechtliche Gestaltung und vorweggenommene Erbfolge in Privatvermögen
Mandantenveranstaltung Kanzlei Seitz Weckbach Fent & Fackler, Augsburg
17.11.2005

Das Testament beim behinderten Kind
St. Ulrichswerk der Diözese Augsburg
11.04.2004

Haftung des behandelnden Arztes für Dritte
Mandantenveranstaltung Kanzlei Seitz Weckbach, Fent & Fackler, Augsburg
08.11.2001

Grundlagen der Arzthaftung
Mandantenveranstaltung Kanzlei Seitz Weckbach Fent & Fackler, Augsburg
25.05.2000

Veröffentlichungen
Die Sicherung des letzten Willens durch Testamentsvollstreckung
Katholische Sonntagszeitung für das Bistum Augsburg, 18./19.11.2006
 
Das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten
Katholische Sonntagszeitung für das Bistum Augsburg, 08./09.07.2006
 
Die geplante Unternehmensnachfolge - ein alternativloser Schritt
Katholische Sonntagszeitung für das Bistum Augsburg, 03./04.06.2006
 
Verfassungsmäßigkeit des Pflichtteilsrechts
Katholische Sonntagszeitung für das Bistum Augsburg, 21./22.01.2006
 
Wozu überhaupt ein Testament?
Katholische Sonntagszeitung für das Bistum Augsburg, 18./19.06.2005
 
Die Patientenverfügung
Katholische Sonntagszeitung für das Bistum Augsburg, 16./17.04.2005
 
Verfügung von Todes wegen bei behinderten Kindern
Katholische Sonntagszeitung für das Bistum Augsburg, 13./14.11.2004
 
Verjährung von Haftpflichtansprüchen
Bauerfeind life, Das Blatt für den Arzt, IV/2003
 
Publikumswerbung
Bauerfeind life, Das Blatt für den Arzt, III/2003
 
Ausreichende Deckungssummen
Bauernfeind life, Das Blatt für den Arzt, II/2003
 
Das Recht der Hinterbliebenen
Bauerfeind life, Das Blatt für den Arzt, I/2003
 
Das Dilemma des groben Behandlungsfehlers
Bauerfeind life, Das Blatt für den Arzt, III/2002
 
Das Einsichtsrecht des Patienten in die Behandlungsunterlagen
Bauerfeind life, Das Blatt für den Arzt, I/2002
 
Mitgefangen, mitgehangen
Bauerfeind life, Das Blatt für den Arzt, IV/2001
 
Verjährung von Arzthaftungsansprüchen
Bauerfeind life, Das Blatt für den Arzt, III/2001
 
Die Bürgerbeteiligung gem. § 3 BauGB als subjektives öffentliches Recht
Bayerische Verwaltungsblätter (BayVBl.) 1993, S. 353 ff
 
Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Aspekte eines Individualanspruchs auf Bauplanung
Berlin 1989
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Auszeichnung%20Azubi Gepr%C3%BCft

Wir sind ausgezeichnete Ausbildungskanzlei!

Wir freuen uns sehr über eine besondere Anerkennung:
Unsere Kanzlei wurde von der Rechtsanwaltskammer München als „Ausgezeichnete Ausbildungskanzlei“ geehrt und mit dem „Azubi-geprüft“-Siegel ausgezeichnet.

Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Dr. Christoph Knapp - Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht

BGH schärft die Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats – Zur Entscheidung vom 14.10.2025 (II ZR 78/24)

Der Entscheidung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 14.10.2025 (II ZR 78/24, WM 2025, 2227) liegt ein klassischer, in seiner haftungsrechtlichen Dimension jedoch besonders instruktiver Organhaftungsfall zugrunde.

Der BGH nimmt wieder einmal zur Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats Stellung, diesmal zur Überwachungspflicht bei unzureichender Information des Aufsichtsrats durch den Vorstand. Der BGH schärft zugleich die Informationspflichten des Vorstands gegenüber dem Aufsichtsrat im Rahmen des Systems des § 90 AktG.

Illustration%20Beatrice%20Schmucker

Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!

Zum Jahresausklang möchten wir unseren Mandanten, Geschäftspartnern und unserem Team herzlich danken – für das Vertrauen, die gute Zusammenarbeit und die gemeinsamen Erfolge.
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch in das neue Jahr 2026!

As the year draws to a close, we would like to sincerely thank our clients, business partners, and our team for their trust, excellent cooperation, and the shared successes.
Wishing you a Merry Christmas and a Happy New Year 2026!