SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Universität Augsburg und Bayreuth (Dr. jur. 1988)
  • Regierungsrat z.A., Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (1985–1987)
  • Rechtsanwalt (1987)
Lehr- und Prüfungstätigkeit
  • Gastdozent für die Ausbildung der Rechtsreferendare im Zivilrecht (2002–2012)
  • Prüfer bei der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (2012–2022)
Vorträge

"Europäisch sterben und erben" – Die EU-Erbrechtsverordnung
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner, Augsburg
15.03.2016

Grundfragen des Erbrechts und Vorsorgevollmacht
Vortragsveranstaltung bei den Freunden alter Fahrzeuge aus Augsburg Stadt & Land
07.11.2014

... bis dass der Tod uns scheidet !? – Sinnvolle Regelungen zwischen Ehegatten in Ehevertrag und Testament
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
20.10.2011

Das neue Patientenverfügungsgesetz
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
23.02.2010

Das Testament bei einem behinderten Kind
Ulrichswerkstätten Schwabmünchen
17.03.2009

Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts
Fachgespräche Kanzlei Seitz Weckbach Fent & Fackler, Augsburg
04.06.2008

Betriebsnachfolge – Der Schlüssel zur nächsten Unternehmergeneration
Handwerkskammer Bad Wörishofen
22.02.2008

Betriebsnachfolge – Der Schlüssel zur nächsten Unternehmergeneration
Handwerkskammer Bad Wörishofen
19.05.2006

Erbrechtliche Gestaltung und vorweggenommene Erbfolge in Privatvermögen
Mandantenveranstaltung Kanzlei Seitz Weckbach Fent & Fackler, Augsburg
17.11.2005

Das Testament beim behinderten Kind
St. Ulrichswerk der Diözese Augsburg
11.04.2004

Haftung des behandelnden Arztes für Dritte
Mandantenveranstaltung Kanzlei Seitz Weckbach, Fent & Fackler, Augsburg
08.11.2001

Grundlagen der Arzthaftung
Mandantenveranstaltung Kanzlei Seitz Weckbach Fent & Fackler, Augsburg
25.05.2000

Veröffentlichungen
Die Sicherung des letzten Willens durch Testamentsvollstreckung
Katholische Sonntagszeitung für das Bistum Augsburg, 18./19.11.2006
 
Das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten
Katholische Sonntagszeitung für das Bistum Augsburg, 08./09.07.2006
 
Die geplante Unternehmensnachfolge - ein alternativloser Schritt
Katholische Sonntagszeitung für das Bistum Augsburg, 03./04.06.2006
 
Verfassungsmäßigkeit des Pflichtteilsrechts
Katholische Sonntagszeitung für das Bistum Augsburg, 21./22.01.2006
 
Wozu überhaupt ein Testament?
Katholische Sonntagszeitung für das Bistum Augsburg, 18./19.06.2005
 
Die Patientenverfügung
Katholische Sonntagszeitung für das Bistum Augsburg, 16./17.04.2005
 
Verfügung von Todes wegen bei behinderten Kindern
Katholische Sonntagszeitung für das Bistum Augsburg, 13./14.11.2004
 
Verjährung von Haftpflichtansprüchen
Bauerfeind life, Das Blatt für den Arzt, IV/2003
 
Publikumswerbung
Bauerfeind life, Das Blatt für den Arzt, III/2003
 
Ausreichende Deckungssummen
Bauernfeind life, Das Blatt für den Arzt, II/2003
 
Das Recht der Hinterbliebenen
Bauerfeind life, Das Blatt für den Arzt, I/2003
 
Das Dilemma des groben Behandlungsfehlers
Bauerfeind life, Das Blatt für den Arzt, III/2002
 
Das Einsichtsrecht des Patienten in die Behandlungsunterlagen
Bauerfeind life, Das Blatt für den Arzt, I/2002
 
Mitgefangen, mitgehangen
Bauerfeind life, Das Blatt für den Arzt, IV/2001
 
Verjährung von Arzthaftungsansprüchen
Bauerfeind life, Das Blatt für den Arzt, III/2001
 
Die Bürgerbeteiligung gem. § 3 BauGB als subjektives öffentliches Recht
Bayerische Verwaltungsblätter (BayVBl.) 1993, S. 353 ff
 
Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Aspekte eines Individualanspruchs auf Bauplanung
Berlin 1989
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Yvonne Dippold ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Frau Rechtsanwältin Yvonne Dippold vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer München gestattet wurde, die Bezeichnung „Fachanwältin für Verwaltungsrecht“ zu führen. Die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung erfolgt aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen im Verwaltungsrecht. Wir gratulieren unserer Kollegin recht herzlich!

Neues EuGH-Urteil zur Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea - SE): Keine Nachverhandlungspflicht, wenn die SE bei der Gründung keine Arbeitnehmer hat

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 16.05.2024 (Az. C-706/22) entschieden, dass eine SE, die zum Zeitpunkt ihrer Gründung keine Arbeitnehmer beschäftigt, nicht verpflichtet ist, das Verhandlungsverfahren zur Beteiligung der Arbeitnehmer nachzuholen, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt herrschendes Unternehmen von Tochtergesellschaften mit Arbeitnehmern in einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten wird.

Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27.06.2024 entschieden, dass die Werbung mit einem mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff (hier: „klimaneutral“) unzulässig ist, wenn nicht in der Werbung selbst erläutert wird, welche konkrete Bedeutung diesem Begriff zukommt.