SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Universität Augsburg und Bayreuth (Dr. jur. 1988)
  • Regierungsrat z.A., Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (1985–1987)
  • Rechtsanwalt (1987)
Lehr- und Prüfungstätigkeit
  • Gastdozent für die Ausbildung der Rechtsreferendare im Zivilrecht (2002–2012)
  • Prüfer bei der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (2012–2022)
Vorträge

"Europäisch sterben und erben" – Die EU-Erbrechtsverordnung
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner, Augsburg
15.03.2016

Grundfragen des Erbrechts und Vorsorgevollmacht
Vortragsveranstaltung bei den Freunden alter Fahrzeuge aus Augsburg Stadt & Land
07.11.2014

... bis dass der Tod uns scheidet !? – Sinnvolle Regelungen zwischen Ehegatten in Ehevertrag und Testament
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
20.10.2011

Das neue Patientenverfügungsgesetz
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
23.02.2010

Das Testament bei einem behinderten Kind
Ulrichswerkstätten Schwabmünchen
17.03.2009

Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts
Fachgespräche Kanzlei Seitz Weckbach Fent & Fackler, Augsburg
04.06.2008

Betriebsnachfolge – Der Schlüssel zur nächsten Unternehmergeneration
Handwerkskammer Bad Wörishofen
22.02.2008

Betriebsnachfolge – Der Schlüssel zur nächsten Unternehmergeneration
Handwerkskammer Bad Wörishofen
19.05.2006

Erbrechtliche Gestaltung und vorweggenommene Erbfolge in Privatvermögen
Mandantenveranstaltung Kanzlei Seitz Weckbach Fent & Fackler, Augsburg
17.11.2005

Das Testament beim behinderten Kind
St. Ulrichswerk der Diözese Augsburg
11.04.2004

Haftung des behandelnden Arztes für Dritte
Mandantenveranstaltung Kanzlei Seitz Weckbach, Fent & Fackler, Augsburg
08.11.2001

Grundlagen der Arzthaftung
Mandantenveranstaltung Kanzlei Seitz Weckbach Fent & Fackler, Augsburg
25.05.2000

Veröffentlichungen
Die Sicherung des letzten Willens durch Testamentsvollstreckung
Katholische Sonntagszeitung für das Bistum Augsburg, 18./19.11.2006
 
Das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten
Katholische Sonntagszeitung für das Bistum Augsburg, 08./09.07.2006
 
Die geplante Unternehmensnachfolge - ein alternativloser Schritt
Katholische Sonntagszeitung für das Bistum Augsburg, 03./04.06.2006
 
Verfassungsmäßigkeit des Pflichtteilsrechts
Katholische Sonntagszeitung für das Bistum Augsburg, 21./22.01.2006
 
Wozu überhaupt ein Testament?
Katholische Sonntagszeitung für das Bistum Augsburg, 18./19.06.2005
 
Die Patientenverfügung
Katholische Sonntagszeitung für das Bistum Augsburg, 16./17.04.2005
 
Verfügung von Todes wegen bei behinderten Kindern
Katholische Sonntagszeitung für das Bistum Augsburg, 13./14.11.2004
 
Verjährung von Haftpflichtansprüchen
Bauerfeind life, Das Blatt für den Arzt, IV/2003
 
Publikumswerbung
Bauerfeind life, Das Blatt für den Arzt, III/2003
 
Ausreichende Deckungssummen
Bauernfeind life, Das Blatt für den Arzt, II/2003
 
Das Recht der Hinterbliebenen
Bauerfeind life, Das Blatt für den Arzt, I/2003
 
Das Dilemma des groben Behandlungsfehlers
Bauerfeind life, Das Blatt für den Arzt, III/2002
 
Das Einsichtsrecht des Patienten in die Behandlungsunterlagen
Bauerfeind life, Das Blatt für den Arzt, I/2002
 
Mitgefangen, mitgehangen
Bauerfeind life, Das Blatt für den Arzt, IV/2001
 
Verjährung von Arzthaftungsansprüchen
Bauerfeind life, Das Blatt für den Arzt, III/2001
 
Die Bürgerbeteiligung gem. § 3 BauGB als subjektives öffentliches Recht
Bayerische Verwaltungsblätter (BayVBl.) 1993, S. 353 ff
 
Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Aspekte eines Individualanspruchs auf Bauplanung
Berlin 1989
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Der Countdown läuft: in zwei Monaten gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für B2C-Onlineshops

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein wichtiger Schritt, um den Zugang zu digitalen Angeboten für alle Menschen zu verbessern, insbesondere für Menschen mit Behinderung. Die Regelungen richten sich unter anderem an Onlinehändler, die B2C verkaufen. Ab dem 28.06.2025 müssen bestimmte Vorgaben zur Zugänglichkeit von Online-Inhalten umgesetzt sein. Höchste Zeit also, sich mit dem BFSG vertraut zu machen.

BGH erlaubt Ausschluss von AGB-Recht in Schiedsvereinbarungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer wichtigen Entscheidung vom 9. Januar 2025 (Az. I ZB 48/24) die Rechtssicherheit bei Schiedsvereinbarungen zwischen Unternehmen deutlich erhöht. Das Urteil ermöglicht es Vertragsparteien, deutsches Recht als anwendbares Recht zu wählen, dabei jedoch die Anwendung des deutschen AGB-Rechts (§§ 305-310 BGB) auszuschließen.

Omnibus-Paket: Lockerung der Pflichten der „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD)

Die am 26.02.2025 von der Europäischen Kommission veröffentlichte Omnibus-Initiative ("Omnibus Simplification") enthält unter anderem Vorschläge zur Anpassung der CSRD, der CSDDD und der Taxonomie-Verordnung. Die Initiative hat insbesondere zum Ziel, die Pflichten der Unternehmen zu konkretisieren und zu lockern. Unser Fokus liegt im Folgenden auf den geplanten Änderungen der Europäischen Kommission zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive („CSDDD“) und deren Auswirkungen auf KMU über ihre Lieferketten.