SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Studium an der Freien Universität Berlin
  • Referendariat bei dem Kammergericht Berlin
  • Rechtsanwalt seit Januar 2014, zunächst bis Juli 2019 bei der Noerr LLP, München, im Bereich Corporate
Veröffentlichungen
Unterschiedliche wirtschaftlich Berechtigte in mehrstufigen Beteiligungsstrukturen aufgrund neuer BaFin-Auslegungshinweise?
Betriebs-Berater 2019, 1282
 
Mitbestimmter Aufsichtsrat in als Konzernobergesellschaft anzusehender Holdinggesellschaft unter Zurechnung der Mitarbeiter ihrer Beteiligungsgesellschaften
Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht 2019, 203
 
Bildung eines mitbestimmten Aufsichtsrats bei einer Zwischengesellschaft trotz fehlender eigener Leitungsmacht
Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht 2016, 401
 
Zur Zusammenrechnung der Stimmrechte bei einem Aktienbindungsvertrag zwischen Familienaktionären
Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht 2016, 301
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Bundesarbeitsgericht bestätigt: Kein nachträgliches Arbeitnehmerbeteilungsverfahren bei einer Vorrats-SE

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in drei Grundsatzbeschlüssen vom 26.11.2024 (Az. 1 ABR 37/20, 1 ABR 3/23 und 1 ABR 6/23) entschieden, dass bei einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) kein Verfahren zur Arbeitnehmerbeteiligung nachgeholt werden muss, wenn dieses bei der Gründung unterblieben war. Die Entscheidung bestätigt die höchstrichterliche Rechtsprechung des EuGH und hat weitreichende Folgen für die Unternehmenspraxis.

Commercial Courts – Neue Chancen für den Justizstandort Deutschland

Seit dem 1. April 2025 ist das „Gesetz zur Stärkung des Justizstandorts Deutschland“ in Kraft. Damit soll dem Trend entgegengewirkt werden, wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten zunehmend ins Ausland oder in Schiedsverfahren zu verlagern. Mit der Einführung von Commercial Courts und Commercial Chambers bietet Deutschland nun ein spezialisiertes, attraktives Forum für komplexe Unternehmensstreitigkeiten – auch vollständig auf Englisch.

Vorstandshaftung, Verbotsirrtum und anwaltlicher Rechtsrat – Wer sich auf spezialisierte anwaltliche Beratung stützt, kann im Fall regulatorischer Unsicherheit haftungsfrei bleiben

Unternehmerische Entscheidungen werden zunehmend durch ein Dickicht von Regularien begleitet. Besonders in Sektoren wie Finanzdienstleistungen, IT, Compliance oder ESG ist rechtliche Unsicherheit oft systemimmanent – Gesetze sind unklar, Verwaltungspraxis uneinheitlich, Rechtsfortbildung dynamisch.

Vorstände und Geschäftsführer sehen sich in diesen Konstellationen mit erheblichen zivil- und strafrechtlichen Risiken konfrontiert. Die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. März 2025 (III ZR 261/23) bietet nun wichtige Klarheit: Frühzeitig eingeholter, qualifizierter anwaltlicher Rechtsrat kann im Falle eines Verbotsirrtums strafrechtlich entlasten – selbst dann, wenn sich die rechtliche Bewertung später als (objektiv) unzutreffend herausstellt.