SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Studium an der Freien Universität Berlin
  • Referendariat bei dem Kammergericht Berlin
  • Rechtsanwalt seit Januar 2014, zunächst bis Juli 2019 bei der Noerr LLP, München, im Bereich Corporate
Veröffentlichungen
Unterschiedliche wirtschaftlich Berechtigte in mehrstufigen Beteiligungsstrukturen aufgrund neuer BaFin-Auslegungshinweise?
Betriebs-Berater 2019, 1282
 
Mitbestimmter Aufsichtsrat in als Konzernobergesellschaft anzusehender Holdinggesellschaft unter Zurechnung der Mitarbeiter ihrer Beteiligungsgesellschaften
Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht 2019, 203
 
Bildung eines mitbestimmten Aufsichtsrats bei einer Zwischengesellschaft trotz fehlender eigener Leitungsmacht
Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht 2016, 401
 
Zur Zusammenrechnung der Stimmrechte bei einem Aktienbindungsvertrag zwischen Familienaktionären
Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht 2016, 301
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

MoPeG und Gewinnausschüttungen an Gesellschafter von OHG und KG – Anpassungsbedarf im Gesellschaftsvertrag prüfen

Eine zentrale, bislang in der Fachliteratur eher weniger beleuchtete Neuerung bringt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht (MoPeG) im Zusammenhang mit Gewinnausschüttungen an Gesellschafter von Personenhandelsgesellschaften.


In einem aktuellen Fachbeitrag von Mock, Auf- und Feststellung von Unternehmens- und Rechnungsabschlüssen im neuen Personengesellschaftsrecht, GmbHR 2023, S. 1066-1074, wird diese für die Praxis sehr wichtige Thematik anschaulich erläutert. Wir geben Ihnen hier eine Zusammenfassung:

Unternehmensrechtliche Nachhaltigkeit und ESG

Die Bedeutung nachhaltigen Wirtschaftens für Unternehmen nimmt mehr und mehr zu – aus eigener Überzeugung, wegen der Erwartungen von Verbrauchern, Geschäftspartnern und Investoren und nicht zuletzt aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben.

Neue Macht des Bundeskartellamts? - die 11. GWB-Novelle

Das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sieht in der 11. GWB-Novelle, die am 7.11.2023 in Kraft getreten ist, eine Antwort auf die krisenhaften (Preis–)Entwicklungen, die infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine besonders deutlich zutage getreten sind. Im Wesentlichen sind mit der Reform drei Neuerungen verbunden, die die Befugnisse des Bundeskartellamts (BKartA) erweitern.