SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang

Jill Sailer absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg und absolvierte zudem ein Auslandstudium an der Pepperdine University – School of Law (2004). Anschließend war sie als Syndikusrechtsanwältin im Bereich Arbeitsrecht bei der HypoVereinsbank / UniCredit Bank AG (2010–2018) tätig. Darüber hinaus war sie ehrenamtliche Richterin am Sozialgericht Augsburg (bis 2018) und ist seit Juni 2022 Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München.

Als Partnerin berät und vertritt sie unsere Mandanten im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Von der Rechtsanwaltskammer München wurde ihr aufgrund ihrer fachlichen Spezialisierung gestattet, die Bezeichnung "Fachanwältin für Arbeitsrecht" zu führen.

Vorträge und Lehrtätigkeit

Agile Work – Entgrenzung von Raum und Zeit im Arbeitsverhältnis
18.07.2019

KI im Arbeitsverhältnis
24.06.2022

Vortrag im Rahmen der Reihe „Integrierte Praktika“
Universität Augsburg
13.10.2023

Inhouse Seminar „Arbeitsrecht für Führungskräfte“
13.06.2024, 19.06.2024, 23.09.2024, 09.10.2024

Inhouse Seminar „Update Arbeitsrecht“
Mandant
jährlich seit 2019

Webinar „Der rechtssichere Umgang mit Low Performern“
Akademie Herkert
Laufend seit 2025

„Kurzüberblick Anwaltliche Pflichten nach dem Geldwäschegesetz“
Augsburger Anwaltstag
2025

Seminarleitung „Augsburger Arbeitsrechtstag“
RAK München
Jährlich seit 2024

AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

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Best Lawyers & Handelsblatt 2026: SWF&P zählt zu Deutschlands besten Kanzleien

Wir freuen uns, auch 2026 im Ranking „Deutschlands beste Kanzleien“ von Handelsblatt und Best Lawyers vertreten zu sein.

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Streitverkündung richtig begründen: Wann ist sie wirksam?

Eine Streitverkündung ist nur dann wirksam, wenn insbesondere der Grund so konkret dargestellt wird, dass der Empfänger erkennen kann, aus welchem Rechtsverhältnis und aufgrund welcher tatsächlichen Umstände ihm ein Regress droht. Pauschale Behauptungen oder ein allgemeiner Verweis auf beigefügte Unterlagen reichen hierfür nicht aus.

Das zeigt eine Entscheidung des OLG Köln vom 17. September 2025 (Az.: 11 U 118/23), die insbesondere für die Durchsetzung späterer Regressansprüche von Bedeutung ist.

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Unternehmen vererben: Wann sind 85 % oder 100 % steuerfrei?

Unternehmensvermögen kann bei einer Erbschaft unter bestimmten Voraussetzungen zu 85 % oder sogar zu 100 % steuerfrei bleiben. Entscheidend ist unter anderem, ob es sich um begünstigtes Unternehmensvermögen handelt, wie hoch der Anteil des Verwaltungsvermögens ist und ob die gesetzlichen Behaltens- und Lohnsummenvorgaben eingehalten werden.