SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang

Jill Sailer absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg und absolvierte zudem ein Auslandstudium an der Pepperdine University – School of Law (2004). Anschließend war sie als Syndikusrechtsanwältin im Bereich Arbeitsrecht bei der HypoVereinsbank / UniCredit Bank AG (2010–2018) tätig. Darüber hinaus war sie ehrenamtliche Richterin am Sozialgericht Augsburg (bis 2018) und ist seit Juni 2022 Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München.

Als Partnerin berät und vertritt sie unsere Mandanten im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Von der Rechtsanwaltskammer München wurde ihr aufgrund ihrer fachlichen Spezialisierung gestattet, die Bezeichnung "Fachanwältin für Arbeitsrecht" zu führen.

Vorträge und Lehrtätigkeit

Agile Work – Entgrenzung von Raum und Zeit im Arbeitsverhältnis
18.07.2019

KI im Arbeitsverhältnis
24.06.2022

Vortrag im Rahmen der Reihe „Integrierte Praktika“
Universität Augsburg
13.10.2023

Inhouse Seminar „Arbeitsrecht für Führungskräfte“
13.06.2024, 19.06.2024, 23.09.2024, 09.10.2024

Inhouse Seminar „Update Arbeitsrecht“
Mandant
jährlich seit 2019

Webinar „Der rechtssichere Umgang mit Low Performern“
Akademie Herkert
Laufend seit 2025

„Kurzüberblick Anwaltliche Pflichten nach dem Geldwäschegesetz“
Augsburger Anwaltstag
2025

Seminarleitung „Augsburger Arbeitsrechtstag“
RAK München
Jährlich seit 2024

AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

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Unwirksamkeit arbeitsvertraglicher Freistellungsklauseln

In der arbeitsrechtlichen Praxis ist es typisch, dass ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer ordentlich kündigt, den Arbeitnehmer im Anschluss an die Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freistellt.

Zu groß sind oftmals die Bedenken, dass der entsprechende Arbeitnehmer nach seiner Kündigung nicht mehr produktiv arbeitet, Unruhe im Unternehmen stiftet oder sogar unzulässigerweise Geschäftsgeheimnisse oder sonstige sensible Daten an sich bringt.

Platzhalter

Der Commercial Court am OLG München - Bayerns neuer Weg für Wirtschaftsstreitigkeiten

Seit einem Jahr gibt es am Oberlandesgericht München ein Commercial Court für spezifische Wirtschaftsstreitigkeiten (§§ 610 ff. ZPO) mit zwei Senaten. Dabei handelt es sich um erstinstanzliche Spezialsenate für nationale und internationale Wirtschaftsstreitigkeiten ab einem Streitwert von 500.000 Euro, über die auch in englischer Sprache verhandelt werden kann. Der örtliche Zuständigkeitsbereich umfasst ganz Bayern. Auch in einigen anderen Bundeländern wurden bereits derartige Commercial Courts eingerichtet.

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Arbeitsrecht und Fußball-WM: Spielfreude ohne arbeitsrechtliche Abseitsfalle

Wenn die Fußball-Weltmeisterschaft läuft, verschiebt sich der Fokus vieler Beschäftigter – aber das Arbeitsrecht macht keine Turnierpause. Die WM ist ein emotionales Großereignis, ändert aber nichts daran, dass Arbeitsvertrag, Arbeitszeit und Weisungsrecht des Arbeitgebers fortgelten.