SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang

Jill Sailer absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg und absolvierte zudem ein Auslandstudium an der Pepperdine University – School of Law (2004). Anschließend war sie als Syndikusrechtsanwältin im Bereich Arbeitsrecht bei der HypoVereinsbank / UniCredit Bank AG (2010–2018) tätig. Darüber hinaus war sie ehrenamtliche Richterin am Sozialgericht Augsburg (bis 2018) und ist seit Juni 2022 Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München.

Als Partnerin berät und vertritt sie unsere Mandanten im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Von der Rechtsanwaltskammer München wurde ihr aufgrund ihrer fachlichen Spezialisierung gestattet, die Bezeichnung "Fachanwältin für Arbeitsrecht" zu führen.

Vorträge und Lehrtätigkeit

Agile Work – Entgrenzung von Raum und Zeit im Arbeitsverhältnis
18.07.2019

KI im Arbeitsverhältnis
24.06.2022

Vortrag im Rahmen der Reihe „Integrierte Praktika“
Universität Augsburg
13.10.2023

Inhouse Seminar „Arbeitsrecht für Führungskräfte“
13.06.2024, 19.06.2024, 23.09.2024, 09.10.2024

Inhouse Seminar „Update Arbeitsrecht“
Mandant
jährlich seit 2019

Webinar „Der rechtssichere Umgang mit Low Performern“
Akademie Herkert
Laufend seit 2025

„Kurzüberblick Anwaltliche Pflichten nach dem Geldwäschegesetz“
Augsburger Anwaltstag
2025

Seminarleitung „Augsburger Arbeitsrechtstag“
RAK München
Jährlich seit 2024

AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

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Unternehmen vererben: Wann sind 85 % oder 100 % steuerfrei?

Unternehmensvermögen kann bei einer Erbschaft unter bestimmten Voraussetzungen zu 85 % oder sogar zu 100 % steuerfrei bleiben. Entscheidend ist unter anderem, ob es sich um begünstigtes Unternehmensvermögen handelt, wie hoch der Anteil des Verwaltungsvermögens ist und ob die gesetzlichen Behaltens- und Lohnsummenvorgaben eingehalten werden.

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Arbeitsrecht im Wandel? Das neue Reformpaket der Bundesregierung aus arbeitsrechtlicher Sicht

Im Koalitionsausschuss haben die Spitzen von Union und SPD Anfang Juli ein umfassendes Reformpaket beschlossen. Unter der Überschrift „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ kündigt die Bundesregierung insgesamt 34 Maßnahmen an, die insbesondere Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Arbeitsmarkt neu justieren und Deutschland „fit für die Zukunft“ machen sollen. Ziele sind erklärtermaßen ein Bürokratieabbau, Wachstumsimpulse und die Sicherung von Arbeitsplätzen.

Im Folgenden skizzieren wir für Sie die aus unserer Sicht wichtigsten Reformvorhaben im Arbeitsrecht und ordnen sie für Sie ein.

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Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres – Hohe Hürden für die Härtefallscheidung trotz schwerwiegender Vorwürfe

Grundsätzlich setzt eine Scheidung nach deutschem Recht voraus, dass die Ehe gescheitert ist. Hiervon geht das Gesetz regelmäßig erst aus, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen oder der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag zustimmt. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen kann eine Ehe bereits vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden – nämlich dann, wenn die Fortsetzung der Ehe für den antragstellenden Ehegatten aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde (§ 1565 Abs. 2 BGB). Wie hoch die Anforderungen an eine solche Härtefallscheidung sind, verdeutlicht eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschl. v. 26.11.2025, Az. 5 UF 151/24).