SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang

Jill Sailer absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg und absolvierte zudem ein Auslandstudium an der Pepperdine University – School of Law (2004). Anschließend war sie als Syndikusrechtsanwältin im Bereich Arbeitsrecht bei der HypoVereinsbank / UniCredit Bank AG (2010–2018) tätig. Darüber hinaus war sie ehrenamtliche Richterin am Sozialgericht Augsburg (bis 2018) und ist seit Juni 2022 Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München.

Als Partnerin berät und vertritt sie unsere Mandanten im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Von der Rechtsanwaltskammer München wurde ihr aufgrund ihrer fachlichen Spezialisierung gestattet, die Bezeichnung "Fachanwältin für Arbeitsrecht" zu führen.

Vorträge und Lehrtätigkeit

Agile Work – Entgrenzung von Raum und Zeit im Arbeitsverhältnis
18.07.2019

KI im Arbeitsverhältnis
24.06.2022

Vortrag im Rahmen der Reihe „Integrierte Praktika“
Universität Augsburg
13.10.2023

Inhouse Seminar „Arbeitsrecht für Führungskräfte“
13.06.2024, 19.06.2024, 23.09.2024, 09.10.2024

Inhouse Seminar „Update Arbeitsrecht“
Mandant
jährlich seit 2019

Webinar „Der rechtssichere Umgang mit Low Performern“
Akademie Herkert
Laufend seit 2025

„Kurzüberblick Anwaltliche Pflichten nach dem Geldwäschegesetz“
Augsburger Anwaltstag
2025

Seminarleitung „Augsburger Arbeitsrechtstag“
RAK München
Jährlich seit 2024

AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

News 3

Haftung des Praxisübernehmers für Altverbindlichkeiten – Was bei der Übernahme einer Freiberuflerpraxis zu beachten ist

Die Übernahme einer Steuerberatungs-, Rechtsanwalts- oder sonstigen Freiberuflerpraxis ist nicht nur wirtschaftlich, sondern auch haftungsrechtlich ein sensibles Vorhaben. Eine aktuelle, rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts Lübeck vom 7. Januar 2026 (Az. 4 O 270/24) gibt Anlass, die maßgeblichen Haftungsrisiken und die Möglichkeiten zu ihrer vertraglichen Begrenzung zu beleuchten.

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Dr. Christoph Knapp übernimmt Geschäftsführerposten von Peter Härtl

Rechtsanwalt Dr. Christoph Knapp übernimmt künftig Verantwortung in der Geschäftsführung unserer Kanzlei und wird diese Aufgabe gemeinsam mit Rechtsanwalt Michael Tusch wahrnehmen.

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Kein Kaufpreis ohne (Arzt-)Praxis: Wegfall des Kaufpreisanspruchs bei Verlust des Praxissubstrats - Zu den Folgen eines verzögerten Nachbesetzungsverfahrens für Praxiskaufverträge

Verliert eine zum Verkauf stehende Arztpraxis im Laufe eines sich über Jahre hinziehenden Nachbesetzungsverfahrens ihr Praxissubstrat – insbesondere den Patientenstamm –, wird die Übergabe einer fortführungsfähigen Praxis objektiv unmöglich (§ 275 Abs. 1 BGB). Der Kaufpreisanspruch entfällt vollständig nach § 326 Abs. 1 S. 1 BGB. Die sozialrechtliche Vorverlagerung des Beurteilungszeitpunkts ist auf das Zivilrecht nicht übertragbar, so das OLG Hamm in einer interessanten, aktuellen Entscheidung.