SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang

Jill Sailer absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg und absolvierte zudem ein Auslandstudium an der Pepperdine University – School of Law (2004). Anschließend war sie als Syndikusrechtsanwältin im Bereich Arbeitsrecht bei der HypoVereinsbank / UniCredit Bank AG (2010–2018) tätig. Darüber hinaus war sie ehrenamtliche Richterin am Sozialgericht Augsburg (bis 2018) und ist seit Juni 2022 Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München.

Als Partnerin berät und vertritt sie unsere Mandanten im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Von der Rechtsanwaltskammer München wurde ihr aufgrund ihrer fachlichen Spezialisierung gestattet, die Bezeichnung "Fachanwältin für Arbeitsrecht" zu führen.

Vorträge und Lehrtätigkeit

Agile Work – Entgrenzung von Raum und Zeit im Arbeitsverhältnis
18.07.2019

KI im Arbeitsverhältnis
24.06.2022

Vortrag im Rahmen der Reihe „Integrierte Praktika“
Universität Augsburg
13.10.2023

Inhouse Seminar „Arbeitsrecht für Führungskräfte“
13.06.2024, 19.06.2024, 23.09.2024, 09.10.2024

Inhouse Seminar „Update Arbeitsrecht“
Mandant
jährlich seit 2019

Webinar „Der rechtssichere Umgang mit Low Performern“
Akademie Herkert
Laufend seit 2025

„Kurzüberblick Anwaltliche Pflichten nach dem Geldwäschegesetz“
Augsburger Anwaltstag
2025

Seminarleitung „Augsburger Arbeitsrechtstag“
RAK München
Jährlich seit 2024

AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Sandra Hollmann, Rechtsanwältin, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Gesetz zur Einführung des „Widerrufs-Buttons“ verkündet – Wichtige Informationen für Verbraucher und Unternehmer

Am 5. Februar 2026 wurde das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts verkündet. Ein zentrales Element dieser Reform ist der sogenannte „Widerrufs-Button“, also die elektronische Widerrufsfunktion, die ab 19. Juni 2026 verpflichtend wird. Die „elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen“ ist jetzt in § 356a BGB geregelt.

News 3

Neue Fallstricke für Arbeitgeber bei der Zustellung wichtiger Dokumente

Die ordnungsgemäße Zustellung wichtiger Dokumente an Arbeitnehmer, wie eine Kündigung oder eine Einladung zur Teilnahme an einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) kann für Arbeitgeber erhebliche Fallstricke mit sich bringen. Der von vielen Arbeitgebern (vermeintlich) noch als rechtssicher angesehene Weg der Übermittlung solcher Dokumente per „Einwurf-Einschreiben“ ist nach der neusten arbeitsrechtlichen Rechtsprechung längst nicht mehr so rechtssicher.

Auszeichnung%20Azubi Gepr%C3%BCft

Wir sind ausgezeichnete Ausbildungskanzlei!

Wir freuen uns sehr über eine besondere Anerkennung:
Unsere Kanzlei wurde von der Rechtsanwaltskammer München als „Ausgezeichnete Ausbildungskanzlei“ geehrt und mit dem „Azubi-geprüft“-Siegel ausgezeichnet.