SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang

Dr. Anna Eisele studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg sowie an der Singapore Management University in Singapur. Anschließend war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Deutsches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Hamburg tätig. Zudem promovierte sie im Bereich des Arbeitsrechts. Seit ihrer Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 2026 ist sie anwaltlich tätig.

Als Rechtsanwältin berät und vertritt sie unsere Mandanten insbesondere im Arbeitsrecht.

Lehr- und Prüfungstätigkeit
  • 2019-2020: Vorlesung Arbeitsvertragsrecht (Universität Hamburg)
  • 2021/2022: Leitung Klausurenkurs Hemmer (Bielefeld, Öffentliches Recht)
Veröffentlichungen
  • 03/2024: Das Rechtsfolgensystem bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren (BB 2024, 757-764)
  • 05/2024: Der Wechsel zur reinen Beitragszusage. Eine Möglichkeit zur weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung durch das Sozialpartnermodell (Duncker & Humblot, Band 383)
  • 01/2025: Der Einsatz von KI im Arbeitsverhältnis unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitsrechts, Datenschutzrechts und Urheberrechts (Forum Verlag Herkert, Das neue GmbH-Recht, Kapitel 6)
Auszeichnungen
  • DUO-Singapore Exchange Fellowship Award
  • Promotionsstipendium des Forschungsnetzwerks Alterssicherung
  • Promotionsstipendium des Arbeitskreises Wirtschaft und Recht
  • KLIEMT.Arbeitsrecht Dissertationspreis 2024
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

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Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres – Hohe Hürden für die Härtefallscheidung trotz schwerwiegender Vorwürfe

Grundsätzlich setzt eine Scheidung nach deutschem Recht voraus, dass die Ehe gescheitert ist. Hiervon geht das Gesetz regelmäßig erst aus, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen oder der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag zustimmt. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen kann eine Ehe bereits vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden – nämlich dann, wenn die Fortsetzung der Ehe für den antragstellenden Ehegatten aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde (§ 1565 Abs. 2 BGB). Wie hoch die Anforderungen an eine solche Härtefallscheidung sind, verdeutlicht eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschl. v. 26.11.2025, Az. 5 UF 151/24).

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BAG setzt neue Maßstäbe beim Zugangsnachweis: Das Einwurf-Einschreiben verliert an Signalkraft

Mit Urteil vom 7. Mai 2026 (Az. 2 AZR 184/25) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) seine Rechtsprechung zum Zugangsnachweis wichtiger arbeitsrechtlicher Erklärungen konsequent fortgeführt. Die Entscheidung betrifft zwar den Zugang einer Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), ihre Auswirkungen reichen jedoch weit darüber hinaus. Arbeitgeber sollten ihre bisherige Zustellungspraxis kritisch überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

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10.805 € für den guten Zweck – Aus unserem Jubiläum wurde ein Zeichen der Verbundenheit

Unser 40-jähriges Kanzleijubiläum war geprägt von vielen schönen Begegnungen, inspirierenden Gesprächen und großer Wertschätzung. Gleichzeitig bot der Abend die Gelegenheit, gemeinsam etwas Gutes zu tun.