SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang

Dr. Anna Eisele studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg sowie an der Singapore Management University in Singapur. Anschließend war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Deutsches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Hamburg tätig. Zudem promovierte sie im Bereich des Arbeitsrechts. Seit ihrer Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 2026 ist sie anwaltlich tätig.

Als Rechtsanwältin berät und vertritt sie unsere Mandanten insbesondere im Arbeitsrecht.

Lehr- und Prüfungstätigkeit
  • 2019-2020: Vorlesung Arbeitsvertragsrecht (Universität Hamburg)
  • 2021/2022: Leitung Klausurenkurs Hemmer (Bielefeld, Öffentliches Recht)
Veröffentlichungen
  • 03/2024: Das Rechtsfolgensystem bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren (BB 2024, 757-764)
  • 05/2024: Der Wechsel zur reinen Beitragszusage. Eine Möglichkeit zur weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung durch das Sozialpartnermodell (Duncker & Humblot, Band 383)
  • 01/2025: Der Einsatz von KI im Arbeitsverhältnis unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitsrechts, Datenschutzrechts und Urheberrechts (Forum Verlag Herkert, Das neue GmbH-Recht, Kapitel 6)
Auszeichnungen
  • DUO-Singapore Exchange Fellowship Award
  • Promotionsstipendium des Forschungsnetzwerks Alterssicherung
  • Promotionsstipendium des Arbeitskreises Wirtschaft und Recht
  • KLIEMT.Arbeitsrecht Dissertationspreis 2024
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

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Streitverkündung richtig begründen: Wann ist sie wirksam?

Eine Streitverkündung ist nur dann wirksam, wenn insbesondere der Grund so konkret dargestellt wird, dass der Empfänger erkennen kann, aus welchem Rechtsverhältnis und aufgrund welcher tatsächlichen Umstände ihm ein Regress droht. Pauschale Behauptungen oder ein allgemeiner Verweis auf beigefügte Unterlagen reichen hierfür nicht aus.

Das zeigt eine Entscheidung des OLG Köln vom 17. September 2025 (Az.: 11 U 118/23), die insbesondere für die Durchsetzung späterer Regressansprüche von Bedeutung ist.

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Unternehmen vererben: Wann sind 85 % oder 100 % steuerfrei?

Unternehmensvermögen kann bei einer Erbschaft unter bestimmten Voraussetzungen zu 85 % oder sogar zu 100 % steuerfrei bleiben. Entscheidend ist unter anderem, ob es sich um begünstigtes Unternehmensvermögen handelt, wie hoch der Anteil des Verwaltungsvermögens ist und ob die gesetzlichen Behaltens- und Lohnsummenvorgaben eingehalten werden.

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Arbeitsrecht im Wandel? Das neue Reformpaket der Bundesregierung aus arbeitsrechtlicher Sicht

Im Koalitionsausschuss haben die Spitzen von Union und SPD Anfang Juli ein umfassendes Reformpaket beschlossen. Unter der Überschrift „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ kündigt die Bundesregierung insgesamt 34 Maßnahmen an, die insbesondere Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Arbeitsmarkt neu justieren und Deutschland „fit für die Zukunft“ machen sollen. Ziele sind erklärtermaßen ein Bürokratieabbau, Wachstumsimpulse und die Sicherung von Arbeitsplätzen.

Im Folgenden skizzieren wir für Sie die aus unserer Sicht wichtigsten Reformvorhaben im Arbeitsrecht und ordnen sie für Sie ein.