SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang

Dr. Anna Eisele studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg sowie an der Singapore Management University in Singapur. Anschließend war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Deutsches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Hamburg tätig. Zudem promovierte sie im Bereich des Arbeitsrechts. Seit ihrer Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 2026 ist sie anwaltlich tätig.

Als Rechtsanwältin berät und vertritt sie unsere Mandanten insbesondere im Arbeitsrecht.

Lehr- und Prüfungstätigkeit
  • 2019-2020: Vorlesung Arbeitsvertragsrecht (Universität Hamburg)
  • 2021/2022: Leitung Klausurenkurs Hemmer (Bielefeld, Öffentliches Recht)
Veröffentlichungen
  • 03/2024: Das Rechtsfolgensystem bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren (BB 2024, 757-764)
  • 05/2024: Der Wechsel zur reinen Beitragszusage. Eine Möglichkeit zur weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung durch das Sozialpartnermodell (Duncker & Humblot, Band 383)
  • 01/2025: Der Einsatz von KI im Arbeitsverhältnis unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitsrechts, Datenschutzrechts und Urheberrechts (Forum Verlag Herkert, Das neue GmbH-Recht, Kapitel 6)
Auszeichnungen
  • DUO-Singapore Exchange Fellowship Award
  • Promotionsstipendium des Forschungsnetzwerks Alterssicherung
  • Promotionsstipendium des Arbeitskreises Wirtschaft und Recht
  • KLIEMT.Arbeitsrecht Dissertationspreis 2024
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

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Best Lawyers & Handelsblatt 2026: Deutschlands Beste Anwälte

Wir freuen uns sehr, bekannt geben zu dürfen, dass unsere Kollegen Dr. Theodor Seitz, Dr. Thomas Weckbach und Rainer Horsch im aktuellen Ranking „Deutschlands Beste Anwälte 2026“ von Best Lawyers und dem Handelsblatt ausgezeichnet wurden.

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Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts: Bundeskabinett beschließt umfassende Reform

Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts beschlossen. Ziel der Reform ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, die Digitalisierung der Bauleitplanung voranzutreiben und die Schaffung von Wohnraum zu erleichtern. Das Gesetz soll nach derzeitiger Planung am 1. Januar 2027 in Kraft treten; die Änderungen des Raumordnungsgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes sollen sechs Monate nach der Verkündung wirksam werden.

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40 Jahre Seitz Weckbach Fackler & Partner – Ein Jubiläumsabend voller Begegnungen, Dankbarkeit und Ausblick

Vier Jahrzehnte Vertrauen, Kompetenz und erfolgreiche Zusammenarbeit: Dieses besondere Jubiläum durften wir gemeinsam mit Mandanten, Geschäftspartnern, Freunden der Kanzlei sowie unserem Team in einem festlichen Rahmen feiern.