Am 12.07.2020 tritt die neue sog. P2B-Verordnung (EU) 2019/1150 in Kraft. Sie regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Plattformbetreibern wie Amazon, ebay bzw. Social Media (z.B.Facebook) auf der einen Seite und Gewerbetreibenden, die über die Plattformen Waren und Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern anbieten, auf der anderen Seite.
Die aktuelle Corona-Pandemie hat einen erheblichen Einfluss auf M&A-Transaktionen. Nach zwei Monaten praktischer Lähmung ist davon auszugehen, dass die Krise u.a. die Digitalisierung der deutschen und europäischen Wirtschaft massiv vorantrieben wird.
Wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass unsere Kollegen Dr. Theodor Seitz, Dr. Thomas Weckbach und Rainer Horsch in dem kürzlich vom Handelsblatt veröffentlichten Rating „Deutschlands Beste Anwälte 2020“ ausgezeichnet wurden.
Zum 01.07.2020 wird die Mehrwertsteuer für ein halbes Jahr gesenkt – von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 %, wobei in der Gastronomie Sonderregelungen gelten. Sofern die Reduzierung der Mehrwertsteuer an die Verbraucher weitergegeben wird, stellt sich die Frage, ob eine neue Preisauszeichnung erforderlich wird.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Urlaubsanspruch entsteht grundsätzlich unabhängig von einer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr, also z. B. auch für Zeiten krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
Zum 01.01.2020 wechselte die gewerberechtliche Zuständigkeit für Gewerbetreibende nach § 34c GewO von den Kreisverwaltungsbehörden hin zur IHK für München und Oberbayern.
Aktuelle Vortragsveranstaltungen, Seminare und Workshops
Zurzeit sind keine Nachrichten vorhanden.
Unsere Webanwendungen verwenden Cookies, um unseren Lesern das beste Benutzererlebnis zu ermöglichen. Außerdem werden teilweise auch Cookies von Diensten Dritter gesetzt. Mit dem Klick auf "Akzeptieren" erklären Sie sich mit der Verwendung ALLER Cookies einverstanden. Datenschutzerklärung
Schützt vor Cross-Site-Request-Forgery Angriffen.
Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen.
Speichert die aktuelle PHP-Session.
Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen.
Diese Cookies werden zum Sammeln von Informationen verwendet, um den Verkehr auf unserer Website und die Nutzung unserer Website durch Besucher zu analysieren. Diese Cookies können beispielsweise nachverfolgen, wie lange Sie auf der Website verweilen oder welche Seiten Sie besuchen. So können wir verstehen, wie wir unsere Website für Sie verbessern können. Die durch diese Tracking- und Performance-Cookies gesammelten Informationen identifizieren wir keine einzelnen Besucher.
Für unsere Analyse verwenden wir Google Analytics.