Am 1. Dezember 2020 tritt das „Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG) in Kraft, das Wohnungseigentümern und Mietern einen Anspruch auf Gestattung des Einbaus einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge verschafft.
Das Bundeskabinett hat im September einen Gesetzentwurf zur Reformierung des Kartellrechts (GWB) auf den Weg gebracht, das der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1 dient. Die europäische Richtlinie ist bis zum 4. Februar 2021 umzusetzen.
Seit dem 1. Oktober 2020 unterstützt uns Herr Kollege Dr. Stefan Kiefer, ehemaliger Bürgermeister und Sozialreferent der Stadt Augsburg, als „Of-Counsel“ im Sozialrecht.
Die Bunderegierung beabsichtigt eine Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 31.12.2020. Entsprechend hat sie am 02.09.2020 einen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht, über den kurzfristig entschieden werden soll. Hierbei ist zu beachten, dass diese Entscheidung aktuell (Stand 16.09.2020) noch nicht getroffen wurde.
Nachdem es in den letzten Wochen zu Zahlungsverzögerungen bei der AvP Deutschland GmbH kam, mussten tausende Apotheken in Deutschland mit Schrecken die Mitteilung vernehmen, dass das Unternehmen einen Insolvenzantrag gestellt hat.
Unsere Webanwendungen verwenden Cookies, um unseren Lesern das beste Benutzererlebnis zu ermöglichen. Außerdem werden teilweise auch Cookies von Diensten Dritter gesetzt. Mit dem Klick auf "Akzeptieren" erklären Sie sich mit der Verwendung ALLER Cookies einverstanden. Datenschutzerklärung
Schützt vor Cross-Site-Request-Forgery Angriffen.
Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen.
Speichert die aktuelle PHP-Session.
Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen.
Diese Cookies werden zum Sammeln von Informationen verwendet, um den Verkehr auf unserer Website und die Nutzung unserer Website durch Besucher zu analysieren. Diese Cookies können beispielsweise nachverfolgen, wie lange Sie auf der Website verweilen oder welche Seiten Sie besuchen. So können wir verstehen, wie wir unsere Website für Sie verbessern können. Die durch diese Tracking- und Performance-Cookies gesammelten Informationen identifizieren wir keine einzelnen Besucher.
Für unsere Analyse verwenden wir Google Analytics.