Errichtung einer „M&A-Kammer“ beim Landgericht Düsseldorf

Seitz Weckbach Fackler & Partner

Am 30.03.2023 hat Rechtsanwalt Dr. Sven Friedl ein ca. einstündiges Webinar zum Thema Online-Banking-Betrug gehalten.

Eine sog. „M&A-Kammer“, welche es seit Jahresbeginn beim Landgericht Düsseldorf durch die Einrichtung der 24. Zivilkammer gibt, ist deutschlandweit einmalig.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 wurden aufgrund einer Verordnung des Landes Nordrhein-Westphalen eine Zivilkammer am Landgericht Düsseldorf für Streitigkeiten aus dem Bereich der Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions, M&A) mit Streitwert von über EUR 500.000 sowie ein Zivilsenat am Oberlandesgericht Düsseldorf für
Berufungen in diesen Fällen eingerichtet.

Hierbei führten laut Pressemitteilung des Landgerichts die Richterinnen und Richter mit den Parteien Vorbesprechungen, um eine optimale Strukturierung des Verfahrens zu erreichen (case management). Bei technisch hervorragender Ausstattung bestehe die Möglichkeit, vor erfahrenen und auf die komplexe Rechtsmaterie spezialisierten Richtern sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache zu verhandeln sowie auch englischsprachige Dokumente vorzulegen. Ferner sind Videobesprechungen sowie Simultanübersetzungen während der Verhandlung möglich. Die für Klage, Klageerwiderung und Urteil maßgebliche Gerichtssprache bleibt weiterhin deutsch.

Für die rechtliche Begleitung Ihrer M&A-Projekte steht Ihnen unser Unternehmensrechts-Team (RA Dr. Theodor Seitz, RA Urs Lepperdinger, RAin Sandra Hollmann und RA Dr. Christoph Knapp) gerne zur Verfügung.

 

Autor: Dr. Christoph Knapp

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Yvonne Dippold ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Frau Rechtsanwältin Yvonne Dippold vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer München gestattet wurde, die Bezeichnung „Fachanwältin für Verwaltungsrecht“ zu führen. Die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung erfolgt aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen im Verwaltungsrecht. Wir gratulieren unserer Kollegin recht herzlich!

Neues EuGH-Urteil zur Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea - SE): Keine Nachverhandlungspflicht, wenn die SE bei der Gründung keine Arbeitnehmer hat

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 16.05.2024 (Az. C-706/22) entschieden, dass eine SE, die zum Zeitpunkt ihrer Gründung keine Arbeitnehmer beschäftigt, nicht verpflichtet ist, das Verhandlungsverfahren zur Beteiligung der Arbeitnehmer nachzuholen, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt herrschendes Unternehmen von Tochtergesellschaften mit Arbeitnehmern in einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten wird.

Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27.06.2024 entschieden, dass die Werbung mit einem mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff (hier: „klimaneutral“) unzulässig ist, wenn nicht in der Werbung selbst erläutert wird, welche konkrete Bedeutung diesem Begriff zukommt.