News 2

Auch das noch! Gastwirten droht Lizenz-Entzug. Warum jetzt Handeln gefordert ist.

Seitz Weckbach Fackler & Partner

Viele Gastronomen haben seit nunmehr einem Jahr ihren Betrieb geschlossen, sofern sie keinen Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken anbieten (können). Selbst wenn eine Betriebsschließungsversicherung besteht, müssen die Wirte um ihr Recht kämpfen und die ihnen zustehende Entschädigung gegen ihren Versicherer einklagen. Nun droht weiterer Ärger: der Lizenz-Entzug droht.

Was nach einem schlechten Scherz klingt, ist schlichtweg Gesetzeslage. Nach § 8 des Gaststättengesetzes erlischt die Erlaubnis, wenn der Inhaber den Betrieb seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat. Die in Bayern zuständigen Kreisverwaltungsbehörden könnten also in nächster Zeit betroffene Gaststättenbetreiber anschreiben und davor warnen, dass ihnen der Entzug der Erlaubnis droht.

Doch es gibt einen einfachen Ausweg: bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Frist nämlich verlängert werden. Die Corona-Maßnahmen stellen eine solchen wichtigen Grund dar. Denn es handelt sich hierbei um hoheitliche Maßnahmen ohne Verschulden des Betreibers, die zur Nichtausübung des Betriebes geführt haben. Daher sollten betroffene Gastwirte sowie Betreiber von Clubs, Bars und Disotheken einen entsprechenden Verlängerungsantrag stellen, der formlos bei der Kreisverwaltungsbehörde eingereicht werden kann.

 

Autor: Michael Tusch

 

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Illustration%20Beatrice%20Schmucker

Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!

Zum Jahresausklang möchten wir unseren Mandanten, Geschäftspartnern und unserem Team herzlich danken – für das Vertrauen, die gute Zusammenarbeit und die gemeinsamen Erfolge.
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch in das neue Jahr 2026!

As the year draws to a close, we would like to sincerely thank our clients, business partners, and our team for their trust, excellent cooperation, and the shared successes.
Wishing you a Merry Christmas and a Happy New Year 2026!

Swfp Mood 61

D&O-Versicherung: Unverzichtbarer Schutz für Geschäftsführer, Vorstände und leitende Organe

Führungskräfte – ob in Unternehmen oder gemeinnützigen Organisationen – tragen erhebliche Verantwortung und stehen unter scharfen Haftungsanforderungen. Pflichtverletzungen in der Geschäftsführung können schnell das Privatvermögen bedrohen. Die D&O-Versicherung schafft hier essenziellen Schutz und stärkt eine professionelle Corporate Governance.

DSC07567v

Schneller bauen, flexibler planen: Der Bau-Turbo ist in Kraft

Seit dem 30. Oktober 2025 gilt in Deutschland eine der umfassendsten bauplanungsrechtlichen Reformen der vergangenen Jahre. Mit dem sogenannten Bau-Turbo verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Wohnungsbau deutlich zu beschleunigen und Planungshindernisse abzubauen. Das Gesetzespaket verändert zentrale Regelungen des Baugesetzbuchs (BauGB) und eröffnet sowohl Kommunen als auch Bauherren neue Handlungsspielräume.