Durch die Corona-Krise bedingte Ausgangsbeschränkungen und Zwangsschließungen bringen viele Gewerbetreibende – die Betreiber von Restaurants oder Gaststätten und Hotels ebenso wie Friseure, KiTa-Betreiber und viele Andere in wirtschaftliche Not.
Mietrechtliche Erleichterungen durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie
Ein Miet- oder Pachtvertrag über Räume oder Grundstücke kann von Seiten des Vermieters nicht gekündigt werden, wenn der Mieter im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 30.06.2020 trotz Fälligkeit mit der Miete oder Pacht in Zahlungsrückstand gerät.
Am 25.03.2020 hat der Bundestag den „Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafrecht“ beschlossen. Der Bundesrat hat am 27.03.2020 zugestimmt und das Gesetz ist noch am selben Tag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen in der Coronavirus-Krise dürfen wir Ihnen nachfolgend einen kurzen Überblick zu den wichtigsten Fragen und Antworten geben:
Folgende steuerlichen Erleichterungen auf Grund der Corona-Krise sind vorgesehen: Laut Mitteilung des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom Freitag werden „die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, ...
Unsere Webanwendungen verwenden Cookies, um unseren Lesern das beste Benutzererlebnis zu ermöglichen. Außerdem werden teilweise auch Cookies von Diensten Dritter gesetzt. Mit dem Klick auf "Akzeptieren" erklären Sie sich mit der Verwendung ALLER Cookies einverstanden. Datenschutzerklärung
Schützt vor Cross-Site-Request-Forgery Angriffen.
Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen.
Speichert die aktuelle PHP-Session.
Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen.
Diese Cookies werden zum Sammeln von Informationen verwendet, um den Verkehr auf unserer Website und die Nutzung unserer Website durch Besucher zu analysieren. Diese Cookies können beispielsweise nachverfolgen, wie lange Sie auf der Website verweilen oder welche Seiten Sie besuchen. So können wir verstehen, wie wir unsere Website für Sie verbessern können. Die durch diese Tracking- und Performance-Cookies gesammelten Informationen identifizieren wir keine einzelnen Besucher.
Für unsere Analyse verwenden wir Google Analytics.