Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 09.09.2021 drei viel beachtete Urteile zur Kennzeichnungspflicht von Influencer/innen gefällt. Der klagende Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) hatte in den Instagram-Auftritten der Beklagten unzulässige Schleichwerbung gesehen.
Wiederholt hatten wir Ihnen auf dieser Seite schon über die Diskussion und den jeweiligen Stand der Rechtslage zur Verfassungsmäßigkeit der sog. Steuerzinsen berichtet – also derjenigen Zinsen in Höhe von 0,5% monatlich (= 6% jährlich), die bei Nachforderungen des Finanzamts oder Erstattungsansprüchen des Steuerpflichtigen nach einer Karenzzeit von regulär 15 Monaten nach Ende des Steuerjahres fällig werden.
Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz „Kein Lohn ohne Arbeit“. Ausnahmsweise kann dem Arbeitnehmer aber auch ohne Arbeitsleistung ein Vergütungsanspruch zustehen.
Der Lockdown aufgrund der Corona-Pandemie und die damit verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen können den Fortbestand von Arbeitsverhältnissen und deren Abwicklung nachhaltig beeinträchtigen. Doch unter welchen Voraussetzungen ist eine auf die Pandemie gestützte betriebsbedingte Kündigung im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes sozial gerechtfertigt?
Bei Verdacht von erheblichen Pflichtverletzungen setzen Arbeitgeber zur Aufklärung verschiedene Mittel, wie zum Beispiel die Überwachung durch Detektive, ein. Vermehrt werden nun Anwaltskanzleien zur Aufklärung von Pflichtverletzungen im Arbeitsverhältnis beauftragt.
Aktuelle Vortragsveranstaltungen, Seminare und Workshops
Zurzeit sind keine Nachrichten vorhanden.
Unsere Webanwendungen verwenden Cookies, um unseren Lesern das beste Benutzererlebnis zu ermöglichen. Außerdem werden teilweise auch Cookies von Diensten Dritter gesetzt. Mit dem Klick auf "Akzeptieren" erklären Sie sich mit der Verwendung ALLER Cookies einverstanden. Datenschutzerklärung
Schützt vor Cross-Site-Request-Forgery Angriffen.
Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen.
Speichert die aktuelle PHP-Session.
Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen.
Diese Cookies werden zum Sammeln von Informationen verwendet, um den Verkehr auf unserer Website und die Nutzung unserer Website durch Besucher zu analysieren. Diese Cookies können beispielsweise nachverfolgen, wie lange Sie auf der Website verweilen oder welche Seiten Sie besuchen. So können wir verstehen, wie wir unsere Website für Sie verbessern können. Die durch diese Tracking- und Performance-Cookies gesammelten Informationen identifizieren wir keine einzelnen Besucher.
Für unsere Analyse verwenden wir Google Analytics.