Unsere Kanzlei ist stolzer Förderer eines Bildungsprojekts in Äthiopien des Internationalen Katholischen Missionswerks missio München

Bildung ist Leben

Seitz Weckbach Fackler & Partner

Unsere Kanzlei ist stolzer Förderer eines Bildungsprojekts in Äthiopien des Internationalen Katholischen Missionswerks missio München, mit dem wir seit Jahren eng verbunden sind. Missio München unterstützt aktuell fast 800 Projekte in 56 Ländern, vorwiegend in Afrika, Asien und Ozeanien.

Beruflich und finanziell auf eigenen Füßen stehen zu können, ist die Grundlage eines ausgeglichenen Lebens, in Europa wie in Afrika. Uns ist es daher ein Anliegen, die Ordensgemeinschaft der Kapuziner in ihrem Vorhaben zu unterstützen, das Berufs- und Ausbildungszentrum „Abba Pascal Technical and Vocational Training Institute“ in
Soddo, Äthiopien, baulich zu erweitern. Die Maßnahme ermöglicht die Einrichtung weiterer 100 Ausbildungsplätze in den Bereichen Automechanik, Sanitärinstallation, Elektrotechnik, Metallverarbeitung, Schreinerei und Informationstechnologie, die sowohl Männern als auch Frauen offenstehen. Junge Menschen haben damit die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben.

Weitere Informationen zum Bildungsprojekt finden Sie hier: missio München – Weihnachtsaktion: Mehr Ausbildungsplätze für junge Menschen in Äthiopien (https://www.missio.com/weihnachtsaktion-soddo?spendenweihnachtsaktion-2021/prompt)

 

Autor: Michael Tusch

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Michael%20%26%20Christoph%20 1

Dr. Christoph Knapp übernimmt Geschäftsführerposten von Peter Härtl

Rechtsanwalt Dr. Christoph Knapp übernimmt künftig Verantwortung in der Geschäftsführung unserer Kanzlei und wird diese Aufgabe gemeinsam mit Rechtsanwalt Michael Tusch wahrnehmen.

2025%20 %20Knapp%20Christoph%20%28Dr.%29%20 2

Kein Kaufpreis ohne (Arzt-)Praxis: Wegfall des Kaufpreisanspruchs bei Verlust des Praxissubstrats - Zu den Folgen eines verzögerten Nachbesetzungsverfahrens für Praxiskaufverträge

Verliert eine zum Verkauf stehende Arztpraxis im Laufe eines sich über Jahre hinziehenden Nachbesetzungsverfahrens ihr Praxissubstrat – insbesondere den Patientenstamm –, wird die Übergabe einer fortführungsfähigen Praxis objektiv unmöglich (§ 275 Abs. 1 BGB). Der Kaufpreisanspruch entfällt vollständig nach § 326 Abs. 1 S. 1 BGB. Die sozialrechtliche Vorverlagerung des Beurteilungszeitpunkts ist auf das Zivilrecht nicht übertragbar, so das OLG Hamm in einer interessanten, aktuellen Entscheidung.

2025%20 %20Eisele%20Anna%20%28Dr.%29

Rechtsrisiko Fortbildung: Wann Rückzahlungsklauseln ins Leere laufen

Um die Weiterbildung ihrer Beschäftigten zu fördern, übernehmen Arbeitgeber häufig die Kosten für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Arbeitsrechtliche Vereinbarungen enthalten oft Rückzahlungsklauseln zu derartigen Fort- und Weiterbildungen, um im Anschluss von den erworbenen Zusatzqualifikationen zu profitieren und sicherzustellen, dass die entstandenen Kosten nicht ohne Gegenleistung bleiben. Dass derartige Klauseln einer kontinuierlichen rechtlichen Überprüfung bedürfen, zeigt nicht zuletzt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 21.10.2025 (Az. 9 AZR 266/24).