Unsere Kanzlei ist stolzer Förderer eines Bildungsprojekts in Äthiopien des Internationalen Katholischen Missionswerks missio München

Bildung ist Leben

Seitz Weckbach Fackler & Partner

Unsere Kanzlei ist stolzer Förderer eines Bildungsprojekts in Äthiopien des Internationalen Katholischen Missionswerks missio München, mit dem wir seit Jahren eng verbunden sind. Missio München unterstützt aktuell fast 800 Projekte in 56 Ländern, vorwiegend in Afrika, Asien und Ozeanien.

Beruflich und finanziell auf eigenen Füßen stehen zu können, ist die Grundlage eines ausgeglichenen Lebens, in Europa wie in Afrika. Uns ist es daher ein Anliegen, die Ordensgemeinschaft der Kapuziner in ihrem Vorhaben zu unterstützen, das Berufs- und Ausbildungszentrum „Abba Pascal Technical and Vocational Training Institute“ in
Soddo, Äthiopien, baulich zu erweitern. Die Maßnahme ermöglicht die Einrichtung weiterer 100 Ausbildungsplätze in den Bereichen Automechanik, Sanitärinstallation, Elektrotechnik, Metallverarbeitung, Schreinerei und Informationstechnologie, die sowohl Männern als auch Frauen offenstehen. Junge Menschen haben damit die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben.

Weitere Informationen zum Bildungsprojekt finden Sie hier: missio München – Weihnachtsaktion: Mehr Ausbildungsplätze für junge Menschen in Äthiopien (https://www.missio.com/weihnachtsaktion-soddo?spendenweihnachtsaktion-2021/prompt)

 

Autor: Michael Tusch

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

2025%20 %20Eisele%20Anna%20%28Dr.%29

Unwirksamkeit arbeitsvertraglicher Freistellungsklauseln

In der arbeitsrechtlichen Praxis ist es typisch, dass ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer ordentlich kündigt, den Arbeitnehmer im Anschluss an die Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freistellt.

Zu groß sind oftmals die Bedenken, dass der entsprechende Arbeitnehmer nach seiner Kündigung nicht mehr produktiv arbeitet, Unruhe im Unternehmen stiftet oder sogar unzulässigerweise Geschäftsgeheimnisse oder sonstige sensible Daten an sich bringt.

Platzhalter

Der Commercial Court am OLG München - Bayerns neuer Weg für Wirtschaftsstreitigkeiten

Seit einem Jahr gibt es am Oberlandesgericht München ein Commercial Court für spezifische Wirtschaftsstreitigkeiten (§§ 610 ff. ZPO) mit zwei Senaten. Dabei handelt es sich um erstinstanzliche Spezialsenate für nationale und internationale Wirtschaftsstreitigkeiten ab einem Streitwert von 500.000 Euro, über die auch in englischer Sprache verhandelt werden kann. Der örtliche Zuständigkeitsbereich umfasst ganz Bayern. Auch in einigen anderen Bundeländern wurden bereits derartige Commercial Courts eingerichtet.

Moodfotos 2025 NICHT%20Bearbeitet %C2%A9LaRoccaPhoto 0491

Arbeitsrecht und Fußball-WM: Spielfreude ohne arbeitsrechtliche Abseitsfalle

Wenn die Fußball-Weltmeisterschaft läuft, verschiebt sich der Fokus vieler Beschäftigter – aber das Arbeitsrecht macht keine Turnierpause. Die WM ist ein emotionales Großereignis, ändert aber nichts daran, dass Arbeitsvertrag, Arbeitszeit und Weisungsrecht des Arbeitgebers fortgelten.