Unsere Kanzlei ist stolzer Förderer eines Bildungsprojekts in Äthiopien des Internationalen Katholischen Missionswerks missio München

Bildung ist Leben

Seitz Weckbach Fackler & Partner

Unsere Kanzlei ist stolzer Förderer eines Bildungsprojekts in Äthiopien des Internationalen Katholischen Missionswerks missio München, mit dem wir seit Jahren eng verbunden sind. Missio München unterstützt aktuell fast 800 Projekte in 56 Ländern, vorwiegend in Afrika, Asien und Ozeanien.

Beruflich und finanziell auf eigenen Füßen stehen zu können, ist die Grundlage eines ausgeglichenen Lebens, in Europa wie in Afrika. Uns ist es daher ein Anliegen, die Ordensgemeinschaft der Kapuziner in ihrem Vorhaben zu unterstützen, das Berufs- und Ausbildungszentrum „Abba Pascal Technical and Vocational Training Institute“ in
Soddo, Äthiopien, baulich zu erweitern. Die Maßnahme ermöglicht die Einrichtung weiterer 100 Ausbildungsplätze in den Bereichen Automechanik, Sanitärinstallation, Elektrotechnik, Metallverarbeitung, Schreinerei und Informationstechnologie, die sowohl Männern als auch Frauen offenstehen. Junge Menschen haben damit die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben.

Weitere Informationen zum Bildungsprojekt finden Sie hier: missio München – Weihnachtsaktion: Mehr Ausbildungsplätze für junge Menschen in Äthiopien (https://www.missio.com/weihnachtsaktion-soddo?spendenweihnachtsaktion-2021/prompt)

 

Autor: Michael Tusch

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Die wichtigsten Änderungen bei der Grundstücks-GbR ab dem 1. Januar 2024 – ein FAQ zu MoPeG und eGbR

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Es bringt wichtige Neuerungen auch für Grundstücks-GbRs mit sich, insbesondere durch die Einführung eines Gesellschaftsregisters und die „eingetragene GbR“ (eGbR). Wir informieren Sie über die Kernpunkte.

JUVE-Awards 2023: Nominierung als "Kanzlei des Jahres für den Mittelstand"

Unsere Kanzlei zählt bei den diesjährigen JUVE Awards zu den Nominierten in der Kategorie „Kanzlei des Jahres für den Mittelstand". Die Preisverleihung findet am 26. Oktober 2023 in der Alten Oper in Frankfurt am Main statt.

Verbraucher muss auch bei Widerruf nach Vertragserfüllung nicht zahlen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 17.05.2023 (Az.: C-97/22) die Verbraucherrechte erneut gestärkt. Nach dieser Entscheidung soll ein Verbraucher von jeder Verpflichtung zur Vergütung von Leistungen des Unternehmers befreit werden, wenn dieser den Verbraucher nicht über sein Widerrufsrecht informiert hat und der Verbraucher nach Erfüllung dieses Vertrags sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.