Zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 entschieden, dass die derzeit noch geltenden Regelungen zur sog. Einheitsbewertung von Grundvermögen, die für die Bemessung der gemeindlichen Grundsteuer herangezogen werden, auf Grund ihrer Realitätsferne gegen das Gleichheitsgebot verstoßen. Der Gesetzgeber wurde daher verpflichtet, bis Ende 2019 eine Neuregelung zu treffen, die dann spätestens Anfang 2025 in Funktion gesetzt sein muss; bis dahin (Ende 2024) dürfen die jetzt beanstandeten Normen noch weiter angewendet werden.
Unsere Kanzlei ist stolzer Förderer eines Bildungsprojekts in Äthiopien des Internationalen Katholischen Missionswerks missio München, mit dem wir seit Jahren eng verbunden sind. Missio München unterstützt aktuell fast 800 Projekte in 56 Ländern, vorwiegend in Afrika, Asien und Ozeanien.
Am 09.11.2021 tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Er bringt Verschärfungen vor allem für Temposünder, Falschparker und all diejenigen, die keine Rettungsgasse bilden
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 13.10.2021 (Az: 5 AZR 211/21) entschieden, dass der Arbeitgeber nicht das Risiko des Arbeitsausfalls trägt, wenn er aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie seinen Betrieb vorübergehend schließen muss.
Bei letztmöglicher Gelegenheit hat der 19. Deutsche Bundestag in seiner letzten Sitzung am 07.09.2021 die Regelungen über Erleichterungen für die Abhaltung von Gesellschafter-, Haupt-, General- und Vertreterversammlungen sowie Mitglieder- und Eigentümerversammlungen ein zweites Mal verlängert.
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