Swfp Mood 39

Besteuerung von Gesellschaften und Gesellschaftern

Dr. Rudolf Wittmann

Im Rahmen seiner Mitgliedschaft hat Herr Rechtsanwalt Dr. Rudolf Wittmann am 11. und 12.09.2023 an der Jahrestagung der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft in Leipzig teilgenommen.  

Die Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft e.V. (www.dstjg.de) ist eine gemeinnützige Vereinigung von Steuerjuristen, deren Ziel es ist, die Ordnung und Weiterentwicklung des Steuerrechts in Forschung, Ausbildung und Praxis zu pflegen. Sie repräsentiert in ihren Gremien Spitzenvertreter des deutschen Steuerrechts aus den Bereichen der Wissenschaft, Finanzrechtsprechung, Steuerverwaltung und aus den steuer- und rechtsberatenden Berufen.

Die Jahrestagung widmet sich stets einem Generalthema – in diesem Jahr unter dem Titel „Transparente Besteuerung und Steuersubjektivität“ der Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften und deren Gesellschaftern. Gegenstand der einzelnen Vorträge und Diskussionen waren unter anderem

- die Besteuerung von Mitunternehmerschaften;

- die Besteuerung vermögensverwaltender Personengesellschaften;

- die Besteuerung juristischer Personen, Trennungsprinzip und Durchgriff;

- Organschaft und Mehrwertsteuergruppen als Konzepte einer rechtsträgerübergreifenden Besteuerung;

- die sog. Thesaurierungsbegünstigung gemäß § 34a EStG, die es Personengesellschaftern erlaubt, nicht entnommene Gewinne (zunächst) mit einem günstigeren Steuersatz zu versteuern;

- das Optionsmodell des § 1a KStG, wonach für Personengesellschaften eine Option zur Besteuerung wie eine Körperschaft (GmbH)I eröffnet wird, sowie

- Qualifikationskonflikte, Typenvergleich und Betriebsstätten im internationalen Steuerrecht.

Ein Empfang durch den Finanzminister des Freistaats Sachsen rundete die Jahrestagung ab.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Swfp Mood 65

Arbeitsrecht im Wandel? Das neue Reformpaket der Bundesregierung aus arbeitsrechtlicher Sicht

Im Koalitionsausschuss haben die Spitzen von Union und SPD Anfang Juli ein umfassendes Reformpaket beschlossen. Unter der Überschrift „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ kündigt die Bundesregierung insgesamt 34 Maßnahmen an, die insbesondere Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Arbeitsmarkt neu justieren und Deutschland „fit für die Zukunft“ machen sollen. Ziele sind erklärtermaßen ein Bürokratieabbau, Wachstumsimpulse und die Sicherung von Arbeitsplätzen.

Im Folgenden skizzieren wir für Sie die aus unserer Sicht wichtigsten Reformvorhaben im Arbeitsrecht und ordnen sie für Sie ein.

2025%20 %20Merane%20Sara

Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres – Hohe Hürden für die Härtefallscheidung trotz schwerwiegender Vorwürfe

Grundsätzlich setzt eine Scheidung nach deutschem Recht voraus, dass die Ehe gescheitert ist. Hiervon geht das Gesetz regelmäßig erst aus, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen oder der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag zustimmt. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen kann eine Ehe bereits vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden – nämlich dann, wenn die Fortsetzung der Ehe für den antragstellenden Ehegatten aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde (§ 1565 Abs. 2 BGB). Wie hoch die Anforderungen an eine solche Härtefallscheidung sind, verdeutlicht eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschl. v. 26.11.2025, Az. 5 UF 151/24).

2025%20 %20Havolli%20Algas

BAG setzt neue Maßstäbe beim Zugangsnachweis: Das Einwurf-Einschreiben verliert an Signalkraft

Mit Urteil vom 7. Mai 2026 (Az. 2 AZR 184/25) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) seine Rechtsprechung zum Zugangsnachweis wichtiger arbeitsrechtlicher Erklärungen konsequent fortgeführt. Die Entscheidung betrifft zwar den Zugang einer Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), ihre Auswirkungen reichen jedoch weit darüber hinaus. Arbeitgeber sollten ihre bisherige Zustellungspraxis kritisch überprüfen und gegebenenfalls anpassen.