Besteuerung von Gesellschaften und Gesellschaftern

Dr. Rudolf Wittmann

Im Rahmen seiner Mitgliedschaft hat Herr Rechtsanwalt Dr. Rudolf Wittmann am 11. und 12.09.2023 an der Jahrestagung der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft in Leipzig teilgenommen.  

Die Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft e.V. (www.dstjg.de) ist eine gemeinnützige Vereinigung von Steuerjuristen, deren Ziel es ist, die Ordnung und Weiterentwicklung des Steuerrechts in Forschung, Ausbildung und Praxis zu pflegen. Sie repräsentiert in ihren Gremien Spitzenvertreter des deutschen Steuerrechts aus den Bereichen der Wissenschaft, Finanzrechtsprechung, Steuerverwaltung und aus den steuer- und rechtsberatenden Berufen.

Die Jahrestagung widmet sich stets einem Generalthema – in diesem Jahr unter dem Titel „Transparente Besteuerung und Steuersubjektivität“ der Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften und deren Gesellschaftern. Gegenstand der einzelnen Vorträge und Diskussionen waren unter anderem

- die Besteuerung von Mitunternehmerschaften;

- die Besteuerung vermögensverwaltender Personengesellschaften;

- die Besteuerung juristischer Personen, Trennungsprinzip und Durchgriff;

- Organschaft und Mehrwertsteuergruppen als Konzepte einer rechtsträgerübergreifenden Besteuerung;

- die sog. Thesaurierungsbegünstigung gemäß § 34a EStG, die es Personengesellschaftern erlaubt, nicht entnommene Gewinne (zunächst) mit einem günstigeren Steuersatz zu versteuern;

- das Optionsmodell des § 1a KStG, wonach für Personengesellschaften eine Option zur Besteuerung wie eine Körperschaft (GmbH)I eröffnet wird, sowie

- Qualifikationskonflikte, Typenvergleich und Betriebsstätten im internationalen Steuerrecht.

Ein Empfang durch den Finanzminister des Freistaats Sachsen rundete die Jahrestagung ab.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Yvonne Dippold ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Frau Rechtsanwältin Yvonne Dippold vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer München gestattet wurde, die Bezeichnung „Fachanwältin für Verwaltungsrecht“ zu führen. Die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung erfolgt aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen im Verwaltungsrecht. Wir gratulieren unserer Kollegin recht herzlich!

Neues EuGH-Urteil zur Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea - SE): Keine Nachverhandlungspflicht, wenn die SE bei der Gründung keine Arbeitnehmer hat

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 16.05.2024 (Az. C-706/22) entschieden, dass eine SE, die zum Zeitpunkt ihrer Gründung keine Arbeitnehmer beschäftigt, nicht verpflichtet ist, das Verhandlungsverfahren zur Beteiligung der Arbeitnehmer nachzuholen, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt herrschendes Unternehmen von Tochtergesellschaften mit Arbeitnehmern in einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten wird.

Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27.06.2024 entschieden, dass die Werbung mit einem mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff (hier: „klimaneutral“) unzulässig ist, wenn nicht in der Werbung selbst erläutert wird, welche konkrete Bedeutung diesem Begriff zukommt.