Nochmals die neue Grundsteuer

Seitz Weckbach Fackler & Partner

Kaum hatten wir Anfang letzter Woche unseren Beitrag über die neue Grundsteuer auf dieser Homepage platziert, gab auch schon das
Bayerische Finanzministerium eine Pressemitteilung mit einem Ausblick auf die anstehenden Verfahrensschritte heraus.

In dieser Pressemitteilung vom 15.12.2021 wird ausgeführt, dass die neue Grundsteuer für rund sechs Millionen Grundstücke in Bayern zu berechnen ist. Vorher müssen die entsprechenden Daten – nach unserem Verständnis insbesondere die Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie gewisse Zusatzinformationen (z.B. Denkmalschutz) –
recherchiert und erhoben werden. Dafür – so die Pressemitteilung – müssen alle Grundstückseigentümer zwischen Anfang Juli und Ende Oktober 2022 (also innerhalb eines ziemlich kurzen Zeitraums) eine Grundsteuererklärung abgeben. Steuerpflichtige sollen hierbei laut Finanzministerium aber durch ein umfangreiches Serviceangebot der
Finanzverwaltung unterstützt werden, an zeitlich erster Stelle durch ein „Informationsschreiben mit wichtigen Daten für die Grundsteuererklärung im 2. Quartal 2022 an den Großteil der Grundstückseigentümer“.

Mit diesem Ausblick auf die Serviceangebote der Finanzverwaltung will ich an dieser Stelle schließen und wünsche Ihnen im Namen der gesamten Kanzlei entspannte Feiertage und ein vor allem gesundes, aber auch erfolgreiches neues Jahr 2022.

 

Autor: Dr. Rudolf Wittmann

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Ärzte dürfen mit dem FOCUS-Siegel „Top-Mediziner“ werben – OLG München stärkt Rechtssicherheit

OLG München: Verleihung des Siegels „TOP-Mediziner“ in Sonderausgabe eines wöchentlich erscheinenden Nachrichtenmagazins – FOCUS-Ärzteliste“

Arbeitsunfähig wegen Tattoo – Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Mit Urteil vom 22. Mai 2025 (Az. 5 Sa 284 a/24) hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden, dass bei einer durch grob fahrlässiges Verhalten verursachten Erkrankung kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung gemäß § 3 Abs. 1 EFZG besteht. Konkret ging es um eine Pflegehilfskraft, die sich ein Tattoo stechen ließ, welches sich entzündete und zur Arbeitsunfähigkeit führte. Der Arbeitgeber verweigerte die Lohnfortzahlung – zu Recht, wie das Gericht bestätigte.

Moderne Arbeitszeitmodelle – Chancen und Herausforderungen der Flexibilisierung

Flexible Arbeitszeitmodelle sind längst mehr als nur ein Trend. Sie bieten Unternehmen die Möglichkeit, sich als attraktive Arbeitgeber zu positionieren, bringen gleichzeitig aber auch rechtliche, organisatorische und kulturelle Herausforderungen mit sich. In diesem Fachbeitrag beleuchtet Rechtsanwalt Algas Havolli die wichtigsten Arbeitszeitmodelle, stellt deren rechtlichen Rahmenbedingungen klar und erläutert Praxisempfehlungen für eine erfolgreiche Umsetzung.