News 1

BAG bestätigt: „Kurzarbeit Null“ verkürzt den Urlaubsanspruch

Seitz Weckbach Fackler & Partner

Das BAG hat mit zwei Urteilen vom 30.11.2021 (9 AZR 234/21 und 9 AZR 225/21) erstmalig über die Auswirkungen von „Kurzarbeit Null“ auf den Urlaubsanspruch entschieden. Danach kann der Urlaubsanspruch für Zeiten von Kurzarbeit Null anteilig gekürzt werden.

Das BAG bestätigt damit u.a. eine Entscheidung des LAG Düsseldorf, über die wir in unserem Beitrag vom 31.05.2021 berichtet hatten. Begründet wir die Entscheidung insbesondere damit, dass Arbeitstage, die aufgrund eines Arbeitsvertrags oder einer Betriebsvereinbarung ausgefallen sind weder nach nationalem noch nach Unionsrecht mit
Arbeitszeit gleichzusetzen sind.

Damit hat das BAG nun eine rechtliche Lücke zu einer gesetzlich nicht geregelten Frage höchstrichterlich entschieden. In der Praxis sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Kürzung von Urlaubsansprüchen nur zulässig ist, wenn die Kurzarbeit selbst rechtlich wirksam eingeführt worden ist.

 

Autor: Dr. Jacqueline Ruffing

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

News 3

Haftung des Praxisübernehmers für Altverbindlichkeiten – Was bei der Übernahme einer Freiberuflerpraxis zu beachten ist

Die Übernahme einer Steuerberatungs-, Rechtsanwalts- oder sonstigen Freiberuflerpraxis ist nicht nur wirtschaftlich, sondern auch haftungsrechtlich ein sensibles Vorhaben. Eine aktuelle, rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts Lübeck vom 7. Januar 2026 (Az. 4 O 270/24) gibt Anlass, die maßgeblichen Haftungsrisiken und die Möglichkeiten zu ihrer vertraglichen Begrenzung zu beleuchten.

Michael%20%26%20Christoph%20 1

Dr. Christoph Knapp übernimmt Geschäftsführerposten von Peter Härtl

Rechtsanwalt Dr. Christoph Knapp übernimmt künftig Verantwortung in der Geschäftsführung unserer Kanzlei und wird diese Aufgabe gemeinsam mit Rechtsanwalt Michael Tusch wahrnehmen.

2025%20 %20Knapp%20Christoph%20%28Dr.%29%20 2

Kein Kaufpreis ohne (Arzt-)Praxis: Wegfall des Kaufpreisanspruchs bei Verlust des Praxissubstrats - Zu den Folgen eines verzögerten Nachbesetzungsverfahrens für Praxiskaufverträge

Verliert eine zum Verkauf stehende Arztpraxis im Laufe eines sich über Jahre hinziehenden Nachbesetzungsverfahrens ihr Praxissubstrat – insbesondere den Patientenstamm –, wird die Übergabe einer fortführungsfähigen Praxis objektiv unmöglich (§ 275 Abs. 1 BGB). Der Kaufpreisanspruch entfällt vollständig nach § 326 Abs. 1 S. 1 BGB. Die sozialrechtliche Vorverlagerung des Beurteilungszeitpunkts ist auf das Zivilrecht nicht übertragbar, so das OLG Hamm in einer interessanten, aktuellen Entscheidung.