News 1

BAG bestätigt: „Kurzarbeit Null“ verkürzt den Urlaubsanspruch

Seitz Weckbach Fackler & Partner

Das BAG hat mit zwei Urteilen vom 30.11.2021 (9 AZR 234/21 und 9 AZR 225/21) erstmalig über die Auswirkungen von „Kurzarbeit Null“ auf den Urlaubsanspruch entschieden. Danach kann der Urlaubsanspruch für Zeiten von Kurzarbeit Null anteilig gekürzt werden.

Das BAG bestätigt damit u.a. eine Entscheidung des LAG Düsseldorf, über die wir in unserem Beitrag vom 31.05.2021 berichtet hatten. Begründet wir die Entscheidung insbesondere damit, dass Arbeitstage, die aufgrund eines Arbeitsvertrags oder einer Betriebsvereinbarung ausgefallen sind weder nach nationalem noch nach Unionsrecht mit
Arbeitszeit gleichzusetzen sind.

Damit hat das BAG nun eine rechtliche Lücke zu einer gesetzlich nicht geregelten Frage höchstrichterlich entschieden. In der Praxis sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Kürzung von Urlaubsansprüchen nur zulässig ist, wenn die Kurzarbeit selbst rechtlich wirksam eingeführt worden ist.

 

Autor: Dr. Jacqueline Ruffing

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Illustration%20Beatrice%20Schmucker

Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!

Zum Jahresausklang möchten wir unseren Mandanten, Geschäftspartnern und unserem Team herzlich danken – für das Vertrauen, die gute Zusammenarbeit und die gemeinsamen Erfolge.
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch in das neue Jahr 2026!

As the year draws to a close, we would like to sincerely thank our clients, business partners, and our team for their trust, excellent cooperation, and the shared successes.
Wishing you a Merry Christmas and a Happy New Year 2026!

Swfp Mood 61

D&O-Versicherung: Unverzichtbarer Schutz für Geschäftsführer, Vorstände und leitende Organe

Führungskräfte – ob in Unternehmen oder gemeinnützigen Organisationen – tragen erhebliche Verantwortung und stehen unter scharfen Haftungsanforderungen. Pflichtverletzungen in der Geschäftsführung können schnell das Privatvermögen bedrohen. Die D&O-Versicherung schafft hier essenziellen Schutz und stärkt eine professionelle Corporate Governance.

DSC07567v

Schneller bauen, flexibler planen: Der Bau-Turbo ist in Kraft

Seit dem 30. Oktober 2025 gilt in Deutschland eine der umfassendsten bauplanungsrechtlichen Reformen der vergangenen Jahre. Mit dem sogenannten Bau-Turbo verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Wohnungsbau deutlich zu beschleunigen und Planungshindernisse abzubauen. Das Gesetzespaket verändert zentrale Regelungen des Baugesetzbuchs (BauGB) und eröffnet sowohl Kommunen als auch Bauherren neue Handlungsspielräume.