Der Gesetzgeber hat im Zuge der Pandemie die elektronische Beschlussfassung im Gesellschaftsrecht erheblich erleichtert (COVID19-G vom 27.03.2020), insbesondere auch für die AG und die Genossenschaften, die nun fast durchweg virtuelle „Versammlungen“ abhalten.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie für Unternehmen und deren Vertragsverhältnisse mit Lieferanten und Kunden sind gravierend. Dies gilt nicht nur für bereits abgeschlossene, sondern gerade auch für aktuell und zukünftig abzuschließende Verträge.
Viele Mandanten schätzen bereits unsere umfassende Betreuung in Markenangelegenheiten. Wir betreuen bereits größere Markenportfolios und geben strategische Tipps. Sie können sich bei uns auch als Start-Up in der Suche nach einem rechtssicheren Namen für Ihr Unternehmen und/oder Produkte beraten lassen.
Am 29.04.2020 hat die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag veröffentlicht, nach dem Europäische Aktiengesellschaften (SE) und Europäische Genossenschaften (SCE) in diesem Jahr die Möglichkeit erhalten sollen, ihre ordentliche Haupt- bzw. Generalversammlung nicht – wie bislang – in den ersten sechs, sondern innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahrs bis spätestens 31.12.2020 durchzuführen.
Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen in der Corona-Krise dürfen wir Ihnen nachfolgend einen kurzen Überblick zu den wichtigsten Fragen und Antworten geben.
Unsere Webanwendungen verwenden Cookies, um unseren Lesern das beste Benutzererlebnis zu ermöglichen. Außerdem werden teilweise auch Cookies von Diensten Dritter gesetzt. Mit dem Klick auf "Akzeptieren" erklären Sie sich mit der Verwendung ALLER Cookies einverstanden. Datenschutzerklärung
Schützt vor Cross-Site-Request-Forgery Angriffen.
Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen.
Speichert die aktuelle PHP-Session.
Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen.
Diese Cookies werden zum Sammeln von Informationen verwendet, um den Verkehr auf unserer Website und die Nutzung unserer Website durch Besucher zu analysieren. Diese Cookies können beispielsweise nachverfolgen, wie lange Sie auf der Website verweilen oder welche Seiten Sie besuchen. So können wir verstehen, wie wir unsere Website für Sie verbessern können. Die durch diese Tracking- und Performance-Cookies gesammelten Informationen identifizieren wir keine einzelnen Besucher.
Für unsere Analyse verwenden wir Google Analytics.