News 1

Zuständigkeitswechsel im Gewerberecht bei Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter (§ 34c GewO)

Seitz Weckbach Fackler & Partner

Zum 01.01.2020 wechselte die gewerberechtliche Zuständigkeit für Gewerbetreibende nach § 34c GewO von den Kreisverwaltungsbehörden hin zur IHK für München und Oberbayern.


Die IHK für München und Oberbayern ist nun bayernweit zuständige Erlaubnisbehörde für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter. Ausgenommen ist lediglich der Kammerbezirk der IHK Aschaffenburg.

Bereits erteilte Erlaubnisse nach § 34c GewO bleiben erhalten. Neuanträge sind aber nunmehr bei der IHK München einzureichen. Auch Versagungs- und Widerrufsverfahren werden nun von der IHK für München und Oberbayern bearbeitet.

Die Zuständigkeitsänderung führt auch dazu, dass sämtliche betroffene Gewerbetreibende ihr Impressum ändern müssen. Im Impressum ist nun als Aufsichtsbehörde die IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München, zu nennen. Verstöße können unter Umständen mit Ordnungsgeldern belegt oder – soweit man nicht von einem Bagatellverstoß ausgeht – abmahnfähig sein. Sollten Sie die Änderung des Impressums also noch nicht vorgenommen haben, sollten Sie dies zeitnah erledigen.

Autor: Bernd Herrmann

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Swfp Mood 61

D&O-Versicherung: Unverzichtbarer Schutz für Geschäftsführer, Vorstände und leitende Organe

Führungskräfte – ob in Unternehmen oder gemeinnützigen Organisationen – tragen erhebliche Verantwortung und stehen unter scharfen Haftungsanforderungen. Pflichtverletzungen in der Geschäftsführung können schnell das Privatvermögen bedrohen. Die D&O-Versicherung schafft hier essenziellen Schutz und stärkt eine professionelle Corporate Governance.

DSC07567v

Schneller bauen, flexibler planen: Der Bau-Turbo ist in Kraft

Seit dem 30. Oktober 2025 gilt in Deutschland eine der umfassendsten bauplanungsrechtlichen Reformen der vergangenen Jahre. Mit dem sogenannten Bau-Turbo verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Wohnungsbau deutlich zu beschleunigen und Planungshindernisse abzubauen. Das Gesetzespaket verändert zentrale Regelungen des Baugesetzbuchs (BauGB) und eröffnet sowohl Kommunen als auch Bauherren neue Handlungsspielräume.

Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Christian Ritter - Rechtsanwalt

Runde 1: GEMA gegen OpenAI – Der rechtliche Rahmen für KI und Musik in Deutschland

Zum Jahresende 2025 hat das Landgericht München I (Az. 42 O 14139/24) ein bemerkenswertes Urteil erlassen, das für alle Akteure der Kreativbranche ebenso wie für die Entwickler Künstlicher Intelligenz signalhaft ist. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob KI-Anbieter wie OpenAI urheberrechtlich geschützte Musikwerke, insbesondere Songtexte, ohne vorherige Lizenz für Trainingszwecke oder als Output ihres Systems verwenden dürfen. Das Urteil betrifft dabei die Liedtexte neun bekannter deutscher Urheberinnen und Urheber (darunter „Atemlos“ von Kristina Bach oder „Wie schön, dass du geboren bist“ von Rolf Zuckowski). Die Bedeutung der Entscheidung ist kaum zu unterschätzen – sie gibt erstmals klare Antworten auf viele in der Branche bislang offene Fragen und stößt damit eine notwendige Diskussion zum Verhältnis von Urheberrecht und KI-Technologie an.