News 1

Zuständigkeitswechsel im Gewerberecht bei Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter (§ 34c GewO)

Seitz Weckbach Fackler & Partner

Zum 01.01.2020 wechselte die gewerberechtliche Zuständigkeit für Gewerbetreibende nach § 34c GewO von den Kreisverwaltungsbehörden hin zur IHK für München und Oberbayern.


Die IHK für München und Oberbayern ist nun bayernweit zuständige Erlaubnisbehörde für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter. Ausgenommen ist lediglich der Kammerbezirk der IHK Aschaffenburg.

Bereits erteilte Erlaubnisse nach § 34c GewO bleiben erhalten. Neuanträge sind aber nunmehr bei der IHK München einzureichen. Auch Versagungs- und Widerrufsverfahren werden nun von der IHK für München und Oberbayern bearbeitet.

Die Zuständigkeitsänderung führt auch dazu, dass sämtliche betroffene Gewerbetreibende ihr Impressum ändern müssen. Im Impressum ist nun als Aufsichtsbehörde die IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München, zu nennen. Verstöße können unter Umständen mit Ordnungsgeldern belegt oder – soweit man nicht von einem Bagatellverstoß ausgeht – abmahnfähig sein. Sollten Sie die Änderung des Impressums also noch nicht vorgenommen haben, sollten Sie dies zeitnah erledigen.

Autor: Bernd Herrmann

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Moodfotos 2025 NICHT%20Bearbeitet %C2%A9LaRoccaPhoto 0491

Arbeitsrecht und Fußball-WM: Spielfreude ohne arbeitsrechtliche Abseitsfalle

Wenn die Fußball-Weltmeisterschaft läuft, verschiebt sich der Fokus vieler Beschäftigter – aber das Arbeitsrecht macht keine Turnierpause. Die WM ist ein emotionales Großereignis, ändert aber nichts daran, dass Arbeitsvertrag, Arbeitszeit und Weisungsrecht des Arbeitgebers fortgelten.

2025%20 %20Personengruppe%20Anw%C3%A4lte%20567A0943

Best Lawyers & Handelsblatt 2026: Deutschlands Beste Anwälte

Wir freuen uns sehr, bekannt geben zu dürfen, dass unsere Kollegen Dr. Theodor Seitz, Dr. Thomas Weckbach und Rainer Horsch im aktuellen Ranking „Deutschlands Beste Anwälte 2026“ von Best Lawyers und dem Handelsblatt ausgezeichnet wurden.

2025%20 %20Dippold%20Yvonne

Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts: Bundeskabinett beschließt umfassende Reform

Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts beschlossen. Ziel der Reform ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, die Digitalisierung der Bauleitplanung voranzutreiben und die Schaffung von Wohnraum zu erleichtern. Das Gesetz soll nach derzeitiger Planung am 1. Januar 2027 in Kraft treten; die Änderungen des Raumordnungsgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes sollen sechs Monate nach der Verkündung wirksam werden.