News 3

Ihre Marke in guten Händen

Seitz Weckbach Fackler & Partner

Viele Mandanten schätzen bereits unsere umfassende Betreuung in Markenangelegenheiten. Wir betreuen bereits größere Markenportfolios und geben strategische Tipps. Sie können sich bei uns auch als Start-Up in der Suche nach einem rechtssicheren Namen für Ihr Unternehmen und/oder Produkte beraten lassen.

Neu ist für uns und unsere Mandanten, dass wir über unser professionelles Recherchetool Zugriff auf die Datenbanken aller nationalen europäischen Markenämter haben. Bislang waren Recherchen im Wesentlichen nur beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim europäischen Markenamt (EUIPO) und bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) möglich.

Nun sind internationale Markenrecherchen und Markenüberwachungen in einem wesentlich größeren Umfang und in preislich fairer Gestaltung möglich. Wir freuen uns, so den Anforderungen internationaler Geschäftsbeziehungen gezielter gerecht zu werden.

Im Unterschied zu den allgemein zugänglichen Datenbanken können wir passgenaue Ähnlichkeitsrecherchen und Bildmarkenrecherchen für Sie durchführen. Damit ist eine individuelle Beratung im Vorfeld eines Markteintritts zu fairen Preisen möglich.

Gerne stehen wir Ihnen für ein Beratungsgespräch zur Verfügung und erstellen Ihnen Ihr individuelles Angebot.

 

Autor: Sandra Hollmann

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

News 3

Haftung des Praxisübernehmers für Altverbindlichkeiten – Was bei der Übernahme einer Freiberuflerpraxis zu beachten ist

Die Übernahme einer Steuerberatungs-, Rechtsanwalts- oder sonstigen Freiberuflerpraxis ist nicht nur wirtschaftlich, sondern auch haftungsrechtlich ein sensibles Vorhaben. Eine aktuelle, rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts Lübeck vom 7. Januar 2026 (Az. 4 O 270/24) gibt Anlass, die maßgeblichen Haftungsrisiken und die Möglichkeiten zu ihrer vertraglichen Begrenzung zu beleuchten.

Michael%20%26%20Christoph%20 1

Dr. Christoph Knapp übernimmt Geschäftsführerposten von Peter Härtl

Rechtsanwalt Dr. Christoph Knapp übernimmt künftig Verantwortung in der Geschäftsführung unserer Kanzlei und wird diese Aufgabe gemeinsam mit Rechtsanwalt Michael Tusch wahrnehmen.

2025%20 %20Knapp%20Christoph%20%28Dr.%29%20 2

Kein Kaufpreis ohne (Arzt-)Praxis: Wegfall des Kaufpreisanspruchs bei Verlust des Praxissubstrats - Zu den Folgen eines verzögerten Nachbesetzungsverfahrens für Praxiskaufverträge

Verliert eine zum Verkauf stehende Arztpraxis im Laufe eines sich über Jahre hinziehenden Nachbesetzungsverfahrens ihr Praxissubstrat – insbesondere den Patientenstamm –, wird die Übergabe einer fortführungsfähigen Praxis objektiv unmöglich (§ 275 Abs. 1 BGB). Der Kaufpreisanspruch entfällt vollständig nach § 326 Abs. 1 S. 1 BGB. Die sozialrechtliche Vorverlagerung des Beurteilungszeitpunkts ist auf das Zivilrecht nicht übertragbar, so das OLG Hamm in einer interessanten, aktuellen Entscheidung.