SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Studium an der Universität Augsburg (2006-2011)
  • Rechtsanwalt (2013)
Vorträge

Rechte und Pflichten von GmbH-Geschäftsführern
Handwerkskammer für Schwaben
18.05.2021

IHK Spezial Gründen: Gründung und Recht
Industrie- und Handelskammer Schwaben
05.11.2020

Rechte und Pflichten von GmbH-Geschäftsführern
Handwerkskammer für Schwaben
13.03.2020

Anwaltliche Beratung im Gesellschaftsrecht am Beispiel der GmbH-Gründung
Universität Augsburg
06.05.2019

Rechte und Pflichten von GmbH-Geschäftsführern
Handwerkskammer für Schwaben
05.04.2019

An Dritte weitergeleitete Strommengen – rechtliche Grundlagen und Handhabung in der Praxis
Industrie- und Handelskammer Schwaben: Arbeitsgruppe Energie
22.11.2018

IHK Spezial Gründen: Gründung und Recht
Industrie- und Handelskammer Schwaben
08.11.2018

Anwaltliche Beratung im Gesellschaftsrecht
Universität Augsburg
09.07.2018

Rechte und Pflichten von GmbH-Geschäftsführern
Handwerkskammer für Schwaben
21.04.2018

IHK-Gründertag: Gründung und Recht
Industrie- und Handelskammer Schwaben
09.11.2017

Anwaltliche Beratung im Gesellschaftsrecht am Beispiel der GmbH-Gründung
Universität Augsburg
30.05.2017

IHK-Gründertag: Gründung und Recht
Industrie- und Handelskammer Schwaben
08.09.2016

IHK-Gründertag: Gründung und Recht
Industrie- und Handelskammer Schwaben
05.11.2015

Mitwirkung in Aufsichts- und Beratungsgremien

Advoselect Service AG (Mitglied des Aufsichtsrates, seit Mai 2024)

AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Yvonne Dippold ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Frau Rechtsanwältin Yvonne Dippold vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer München gestattet wurde, die Bezeichnung „Fachanwältin für Verwaltungsrecht“ zu führen. Die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung erfolgt aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen im Verwaltungsrecht. Wir gratulieren unserer Kollegin recht herzlich!

Neues EuGH-Urteil zur Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea - SE): Keine Nachverhandlungspflicht, wenn die SE bei der Gründung keine Arbeitnehmer hat

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 16.05.2024 (Az. C-706/22) entschieden, dass eine SE, die zum Zeitpunkt ihrer Gründung keine Arbeitnehmer beschäftigt, nicht verpflichtet ist, das Verhandlungsverfahren zur Beteiligung der Arbeitnehmer nachzuholen, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt herrschendes Unternehmen von Tochtergesellschaften mit Arbeitnehmern in einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten wird.

Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27.06.2024 entschieden, dass die Werbung mit einem mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff (hier: „klimaneutral“) unzulässig ist, wenn nicht in der Werbung selbst erläutert wird, welche konkrete Bedeutung diesem Begriff zukommt.