SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang

Ramona Filla studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg und absolvierte ihr Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts München. Sie ist seit ihrer Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 2021 anwaltlich tätig.

Darüber hinaus ist sie Dozentin für Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für den geprüften technischen Betriebswirt bei der Technikerschule Augsburg, Dozentin für Recht am Berufsbildungszentrum Augsburg der Lehmbaugruppe gGmbH sowie Referentin für den Bereich Sportrecht und Sportversicherung beim Bayerischen Landes-Sportverband e. V. für die Ausbildung zum Übungsleiter C Breitensport Kinder/Jugendliche.

Im Jahr 2023 erfolgte die erfolgreiche Teilnahme am theoretischen Fachanwaltslehrgang für Strafrecht und im Jahr 2024 die erfolgreiche Teilnahme am theoretischen Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht.

Als Rechtsanwältin berät und vertritt sie unsere Mandanten insbesondere im Arbeitsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, sowie in allgemeinen Strafverfahren.

Lehr- und Prüfungstätigkeit
  • Dozentin für Recht am Berufsbildungszentrum Augsburg der Lehmbaugruppe gGmbH
  • Referentin für den Bereich Sportrecht und Sportversicherung beim Bayerischen Landes-Sportverband e.V. für die Ausbildung zum Übungsleiter C Breitensport Kinder/Jugendliche
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Sandra Hollmann, Rechtsanwältin, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Gesetz zur Einführung des „Widerrufs-Buttons“ verkündet – Wichtige Informationen für Verbraucher und Unternehmer

Am 5. Februar 2026 wurde das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts verkündet. Ein zentrales Element dieser Reform ist der sogenannte „Widerrufs-Button“, also die elektronische Widerrufsfunktion, die ab 19. Juni 2026 verpflichtend wird. Die „elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen“ ist jetzt in § 356a BGB geregelt.

News 3

Neue Fallstricke für Arbeitgeber bei der Zustellung wichtiger Dokumente

Die ordnungsgemäße Zustellung wichtiger Dokumente an Arbeitnehmer, wie eine Kündigung oder eine Einladung zur Teilnahme an einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) kann für Arbeitgeber erhebliche Fallstricke mit sich bringen. Der von vielen Arbeitgebern (vermeintlich) noch als rechtssicher angesehene Weg der Übermittlung solcher Dokumente per „Einwurf-Einschreiben“ ist nach der neusten arbeitsrechtlichen Rechtsprechung längst nicht mehr so rechtssicher.

Auszeichnung%20Azubi Gepr%C3%BCft

Wir sind ausgezeichnete Ausbildungskanzlei!

Wir freuen uns sehr über eine besondere Anerkennung:
Unsere Kanzlei wurde von der Rechtsanwaltskammer München als „Ausgezeichnete Ausbildungskanzlei“ geehrt und mit dem „Azubi-geprüft“-Siegel ausgezeichnet.