SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Universität Tübingen
  • BWL-Gaststudium an der Hochschule St. Gallen (Schweiz)
  • Rechtsanwalt (1985)
  • Syndikusanwalt u. a. bei der Walter Bau AG, zuletzt als Chefjustiziar
  • Partner Horsch Oberhauser Rechtsanwälte München
Veröffentlichungen
PPP-Vertragsmodelle in praxi
(zusammen mit RA A. Lang, Sydney/Australien), in: Baurecht u. Baupraxis / Deutscher Anwaltverlag 11/2005
 
Konzernbürgschaften - taugliche Sicherungsmittel nach § 648a BGB
(zusammen mit Dr. Tobias Hänsel), in: Baurecht, Heft 4/2003
 
Neufassung des § 641 Abs. 3 BGB: Einladung oder Missbrauch?
(zusammen mit Dr. Tassilo Eichberger), in: Baumarkt und Bauwirtschaft, 7/2002
 
Finanziellen Spielraum vergrößern
in: Süddeutsche Zeitung vom 25.10.2002
 
Angabe einer Zirka-Lieferzeit: Leistung kalendermäßig bestimmt?
in: Immobilien- und Baurecht, Heft 11/2002
 
Bauvertragsrecht im Umbruch - Vorschläge für eine Neukonzeption
(zusammen mit Dr. Iris Oberhauser), in: Jahrbuch Baurecht 1999, Werner-Verlag
 
Bürgenhaftung und Steuerabzug: was der Gesetzgeber vom (Bau-) Unternehmer verlangt!
in: IBR 1999
 
Wirtschaftliche Folgen des Steuerabzuges bei ausländischen Nachunternehmen
(zusammen mit Dr. Iris Oberhauser), in: Betriebsberater 1999
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Christian Ritter - Rechtsanwalt

Runde 1: GEMA gegen OpenAI – Der rechtliche Rahmen für KI und Musik in Deutschland

Zum Jahresende 2025 hat das Landgericht München I (Az. 42 O 14139/24) ein bemerkenswertes Urteil erlassen, das für alle Akteure der Kreativbranche ebenso wie für die Entwickler Künstlicher Intelligenz signalhaft ist. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob KI-Anbieter wie OpenAI urheberrechtlich geschützte Musikwerke, insbesondere Songtexte, ohne vorherige Lizenz für Trainingszwecke oder als Output ihres Systems verwenden dürfen. Das Urteil betrifft dabei die Liedtexte neun bekannter deutscher Urheberinnen und Urheber (darunter „Atemlos“ von Kristina Bach oder „Wie schön, dass du geboren bist“ von Rolf Zuckowski). Die Bedeutung der Entscheidung ist kaum zu unterschätzen – sie gibt erstmals klare Antworten auf viele in der Branche bislang offene Fragen und stößt damit eine notwendige Diskussion zum Verhältnis von Urheberrecht und KI-Technologie an.

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Earn-Out als Arbeitslohn beim Unternehmensverkauf – Das FG Köln und die Folgen für die M&A-Praxis

Earn-Out-Klauseln sind in Unternehmenskaufverträgen ein bewährtes Instrument, um den Kaufpreis teilweise von der künftigen Unternehmensentwicklung oder der weiteren Mitarbeit des Verkäufers abhängig zu machen. Die rechtssichere Gestaltung und steuerliche Qualifizierung solcher Komponenten stellt jedoch in der M&A-Praxis immer wieder eine Herausforderung dar. Besonders relevant: Die Unterscheidung, ob ein Earn-Out als (begünstigter) Veräußerungsgewinn oder als voll steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn zu behandeln ist. Diese Weichenstellung hat erhebliche finanzielle Konsequenzen für alle Beteiligten.

Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Judith Schneider, Rechtsanwältin

Judith Schneider ist Fachanwältin für Erbrecht

Wir freuen uns, bekannt geben zu dürfen, dass unsere Kollegin Frau Rechtsanwältin Judith Schneider vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer München die Befugnis erhalten hat, die Bezeichnung „Fachanwältin für Erbrecht“ zu führen.