Flexible Arbeitszeitmodelle sind längst mehr als nur ein Trend. Sie bieten Unternehmen die Möglichkeit, sich als attraktive Arbeitgeber zu positionieren, bringen gleichzeitig aber auch rechtliche, organisatorische und kulturelle Herausforderungen mit sich. In diesem Fachbeitrag beleuchtet Rechtsanwalt Algas Havolli die wichtigsten Arbeitszeitmodelle, stellt deren rechtlichen Rahmenbedingungen klar und erläutert Praxisempfehlungen für eine erfolgreiche Umsetzung.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in drei Grundsatzbeschlüssen vom 26.11.2024 (Az. 1 ABR 37/20, 1 ABR 3/23 und 1 ABR 6/23) entschieden, dass bei einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) kein Verfahren zur Arbeitnehmerbeteiligung nachgeholt werden muss, wenn dieses bei der Gründung unterblieben war. Die Entscheidung bestätigt die höchstrichterliche Rechtsprechung des EuGH und hat weitreichende Folgen für die Unternehmenspraxis.
Seit dem 1. April 2025 ist das „Gesetz zur Stärkung des Justizstandorts Deutschland“ in Kraft. Damit soll dem Trend entgegengewirkt werden, wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten zunehmend ins Ausland oder in Schiedsverfahren zu verlagern. Mit der Einführung von Commercial Courts und Commercial Chambers bietet Deutschland nun ein spezialisiertes, attraktives Forum für komplexe Unternehmensstreitigkeiten – auch vollständig auf Englisch.
Unternehmerische Entscheidungen werden zunehmend durch ein Dickicht von Regularien begleitet. Besonders in Sektoren wie Finanzdienstleistungen, IT, Compliance oder ESG ist rechtliche Unsicherheit oft systemimmanent – Gesetze sind unklar, Verwaltungspraxis uneinheitlich, Rechtsfortbildung dynamisch.
Vorstände und Geschäftsführer sehen sich in diesen Konstellationen mit erheblichen zivil- und strafrechtlichen Risiken konfrontiert. Die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. März 2025 (III ZR 261/23) bietet nun wichtige Klarheit: Frühzeitig eingeholter, qualifizierter anwaltlicher Rechtsrat kann im Falle eines Verbotsirrtums strafrechtlich entlasten – selbst dann, wenn sich die rechtliche Bewertung später als (objektiv) unzutreffend herausstellt.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein wichtiger Schritt, um den Zugang zu digitalen Angeboten für alle Menschen zu verbessern, insbesondere für Menschen mit Behinderung. Die Regelungen richten sich unter anderem an Onlinehändler, die B2C verkaufen. Ab dem 28.06.2025 müssen bestimmte Vorgaben zur Zugänglichkeit von Online-Inhalten umgesetzt sein. Höchste Zeit also, sich mit dem BFSG vertraut zu machen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer wichtigen Entscheidung vom 9. Januar 2025 (Az. I ZB 48/24) die Rechtssicherheit bei Schiedsvereinbarungen zwischen Unternehmen deutlich erhöht. Das Urteil ermöglicht es Vertragsparteien, deutsches Recht als anwendbares Recht zu wählen, dabei jedoch die Anwendung des deutschen AGB-Rechts (§§ 305-310 BGB) auszuschließen.
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