SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang

Florian Kroll studierte auf Magister (M.A.) an der Universität Duisburg-Essen und Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Nach dem Referendariat war er zwei Jahre lang wissenschaftlicher Mitarbeiter und Lehrbeauftragter an einem Universitätslehrstuhl für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht. Sein juristisches Masterstudium absolvierte er an der University of Michigan (USA), wo er 2019 den Abschluss Master of Laws (LL.M.) erwarb. Im selben Jahr wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Vor seinem Einstieg bei Seitz Weckbach Fackler & Partner war er mehrere Jahre für eine bundesweit renommierte Anwaltskanzlei in Düsseldorf und Berlin tätig.

Als Rechtsanwalt berät und vertritt er unsere Mandanten insbesondere im Erbrecht und in der Nachfolgeplanung.

AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

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Isabel Kammerer ist Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin

Wir freuen uns, bekannt geben zu dürfen, dass unsere Kollegin und Kanzleimanagerin Isabel Kammerer den Abschluss zur Geprüften Wirtschaftsfachwirtin erfolgreich erworben hat.

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Ramona Filla ist Fachanwältin für Arbeitsrecht

Wir freuen uns, bekannt geben zu dürfen, dass unsere Kollegin Frau Rechtsanwältin Ramona Filla vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer München die Befugnis erhalten hat, die Bezeichnung „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ zu führen.

Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Sandra Hollmann, Rechtsanwältin, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Gesetz zur Einführung des „Widerrufs-Buttons“ verkündet – Wichtige Informationen für Verbraucher und Unternehmer

Am 5. Februar 2026 wurde das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts verkündet. Ein zentrales Element dieser Reform ist der sogenannte „Widerrufs-Button“, also die elektronische Widerrufsfunktion, die ab 19. Juni 2026 verpflichtend wird. Die „elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen“ ist jetzt in § 356a BGB geregelt.