Dr. Christian Fackler
Rechtsanwalt | Partner emeritus | Of Counsel | Fachanwalt für Erbrecht | Zertifizierter Testamentsvollstrecker (GJI)
SCHWERPUNKTE
Dr. Christian Fackler studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Augsburg und Bayreuth und hat 1988 promoviert (Dr. jur.). Er war anschließend als Regierungsrat z.A. im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus tätig (1985–1987) und ist seit 1987 als Rechtsanwalt zugelassen.
Darüber hinaus war er Gastdozent für die Ausbildung der Rechtsreferendare im Zivilrecht (2002–2012) und Prüfer bei der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (2012–2022).
Dr. Christian Fackler berät und vertritt als Partner emeritus und Of Counsel unsere Mandanten insbesondere im Erbrecht und der Vermögensnachfolge. Von der Rechtsanwaltskammer München wurde ihm aufgrund seiner fachlichen Spezialisierung gestattet, die Bezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht" zu führen. Zudem ist er Zertifizierter Testamentsvollstrecker (GJI).
- Gastdozent für die Ausbildung der Rechtsreferendare im Zivilrecht (2002–2012)
- Prüfer bei der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (2012–2022)
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