SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang

Dr. Christian Fackler studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Augsburg und Bayreuth und hat 1988 promoviert (Dr. jur.). Er war anschließend als Regierungsrat z.A. im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus tätig (1985–1987) und ist seit 1987 als Rechtsanwalt zugelassen.

Darüber hinaus war er Gastdozent für die Ausbildung der Rechtsreferendare im Zivilrecht (2002–2012) und Prüfer bei der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (2012–2022).

Dr. Christian Fackler berät und vertritt als Partner emeritus und Of Counsel unsere Mandanten insbesondere im Erbrecht und der Vermögensnachfolge. Von der Rechtsanwaltskammer München wurde ihm aufgrund seiner fachlichen Spezialisierung gestattet, die Bezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht" zu führen. Zudem ist er Zertifizierter Testamentsvollstrecker (GJI).

Lehr- und Prüfungstätigkeit
  • Gastdozent für die Ausbildung der Rechtsreferendare im Zivilrecht (2002–2012)
  • Prüfer bei der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (2012–2022)
Vorträge

"Europäisch sterben und erben" – Die EU-Erbrechtsverordnung
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner, Augsburg
15.03.2016

Grundfragen des Erbrechts und Vorsorgevollmacht
Vortragsveranstaltung bei den Freunden alter Fahrzeuge aus Augsburg Stadt & Land
07.11.2014

... bis dass der Tod uns scheidet !? – Sinnvolle Regelungen zwischen Ehegatten in Ehevertrag und Testament
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
20.10.2011

Das neue Patientenverfügungsgesetz
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
23.02.2010

Das Testament bei einem behinderten Kind
Ulrichswerkstätten Schwabmünchen
17.03.2009

Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts
Fachgespräche Kanzlei Seitz Weckbach Fent & Fackler, Augsburg
04.06.2008

Betriebsnachfolge – Der Schlüssel zur nächsten Unternehmergeneration
Handwerkskammer Bad Wörishofen
22.02.2008

Betriebsnachfolge – Der Schlüssel zur nächsten Unternehmergeneration
Handwerkskammer Bad Wörishofen
19.05.2006

Erbrechtliche Gestaltung und vorweggenommene Erbfolge in Privatvermögen
Mandantenveranstaltung Kanzlei Seitz Weckbach Fent & Fackler, Augsburg
17.11.2005

Das Testament beim behinderten Kind
St. Ulrichswerk der Diözese Augsburg
11.04.2004

Haftung des behandelnden Arztes für Dritte
Mandantenveranstaltung Kanzlei Seitz Weckbach, Fent & Fackler, Augsburg
08.11.2001

Grundlagen der Arzthaftung
Mandantenveranstaltung Kanzlei Seitz Weckbach Fent & Fackler, Augsburg
25.05.2000

Veröffentlichungen
Die Sicherung des letzten Willens durch Testamentsvollstreckung
Katholische Sonntagszeitung für das Bistum Augsburg, 18./19.11.2006
 
Das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten
Katholische Sonntagszeitung für das Bistum Augsburg, 08./09.07.2006
 
Die geplante Unternehmensnachfolge - ein alternativloser Schritt
Katholische Sonntagszeitung für das Bistum Augsburg, 03./04.06.2006
 
Verfassungsmäßigkeit des Pflichtteilsrechts
Katholische Sonntagszeitung für das Bistum Augsburg, 21./22.01.2006
 
Wozu überhaupt ein Testament?
Katholische Sonntagszeitung für das Bistum Augsburg, 18./19.06.2005
 
Die Patientenverfügung
Katholische Sonntagszeitung für das Bistum Augsburg, 16./17.04.2005
 
Verfügung von Todes wegen bei behinderten Kindern
Katholische Sonntagszeitung für das Bistum Augsburg, 13./14.11.2004
 
Verjährung von Haftpflichtansprüchen
Bauerfeind life, Das Blatt für den Arzt, IV/2003
 
Publikumswerbung
Bauerfeind life, Das Blatt für den Arzt, III/2003
 
Ausreichende Deckungssummen
Bauernfeind life, Das Blatt für den Arzt, II/2003
 
Das Recht der Hinterbliebenen
Bauerfeind life, Das Blatt für den Arzt, I/2003
 
Das Dilemma des groben Behandlungsfehlers
Bauerfeind life, Das Blatt für den Arzt, III/2002
 
Das Einsichtsrecht des Patienten in die Behandlungsunterlagen
Bauerfeind life, Das Blatt für den Arzt, I/2002
 
Mitgefangen, mitgehangen
Bauerfeind life, Das Blatt für den Arzt, IV/2001
 
Verjährung von Arzthaftungsansprüchen
Bauerfeind life, Das Blatt für den Arzt, III/2001
 
Die Bürgerbeteiligung gem. § 3 BauGB als subjektives öffentliches Recht
Bayerische Verwaltungsblätter (BayVBl.) 1993, S. 353 ff
 
Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Aspekte eines Individualanspruchs auf Bauplanung
Berlin 1989
AKTUELLES

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Haftung des Praxisübernehmers für Altverbindlichkeiten – Was bei der Übernahme einer Freiberuflerpraxis zu beachten ist

Die Übernahme einer Steuerberatungs-, Rechtsanwalts- oder sonstigen Freiberuflerpraxis ist nicht nur wirtschaftlich, sondern auch haftungsrechtlich ein sensibles Vorhaben. Eine aktuelle, rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts Lübeck vom 7. Januar 2026 (Az. 4 O 270/24) gibt Anlass, die maßgeblichen Haftungsrisiken und die Möglichkeiten zu ihrer vertraglichen Begrenzung zu beleuchten.

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Dr. Christoph Knapp übernimmt Geschäftsführerposten von Peter Härtl

Rechtsanwalt Dr. Christoph Knapp übernimmt künftig Verantwortung in der Geschäftsführung unserer Kanzlei und wird diese Aufgabe gemeinsam mit Rechtsanwalt Michael Tusch wahrnehmen.

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Kein Kaufpreis ohne (Arzt-)Praxis: Wegfall des Kaufpreisanspruchs bei Verlust des Praxissubstrats - Zu den Folgen eines verzögerten Nachbesetzungsverfahrens für Praxiskaufverträge

Verliert eine zum Verkauf stehende Arztpraxis im Laufe eines sich über Jahre hinziehenden Nachbesetzungsverfahrens ihr Praxissubstrat – insbesondere den Patientenstamm –, wird die Übergabe einer fortführungsfähigen Praxis objektiv unmöglich (§ 275 Abs. 1 BGB). Der Kaufpreisanspruch entfällt vollständig nach § 326 Abs. 1 S. 1 BGB. Die sozialrechtliche Vorverlagerung des Beurteilungszeitpunkts ist auf das Zivilrecht nicht übertragbar, so das OLG Hamm in einer interessanten, aktuellen Entscheidung.