SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang

Dr. Anna Eisele studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg sowie an der Singapore Management University in Singapur. Anschließend war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Deutsches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Hamburg tätig. Zudem promovierte sie im Bereich des Arbeitsrechts. Seit ihrer Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 2026 ist sie anwaltlich tätig.

Als Rechtsanwältin berät und vertritt sie unsere Mandanten insbesondere im Arbeitsrecht.

Lehr- und Prüfungstätigkeit
  • 2019-2020: Vorlesung Arbeitsvertragsrecht (Universität Hamburg)
  • 2021/2022: Leitung Klausurenkurs Hemmer (Bielefeld, Öffentliches Recht)
Veröffentlichungen
  • 03/2024: Das Rechtsfolgensystem bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren (BB 2024, 757-764)
  • 05/2024: Der Wechsel zur reinen Beitragszusage. Eine Möglichkeit zur weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung durch das Sozialpartnermodell (Duncker & Humblot, Band 383)
  • 01/2025: Der Einsatz von KI im Arbeitsverhältnis unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitsrechts, Datenschutzrechts und Urheberrechts (Forum Verlag Herkert, Das neue GmbH-Recht, Kapitel 6)
Auszeichnungen
  • DUO-Singapore Exchange Fellowship Award
  • Promotionsstipendium des Forschungsnetzwerks Alterssicherung
  • Promotionsstipendium des Arbeitskreises Wirtschaft und Recht
  • KLIEMT.Arbeitsrecht Dissertationspreis 2024
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

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40 Jahre Seitz Weckbach Fackler & Partner – Ein Jubiläumsabend voller Begegnungen, Dankbarkeit und Ausblick

Vier Jahrzehnte Vertrauen, Kompetenz und erfolgreiche Zusammenarbeit: Dieses besondere Jubiläum durften wir gemeinsam mit Mandanten, Geschäftspartnern, Freunden der Kanzlei sowie unserem Team in einem festlichen Rahmen feiern.

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„Nachhaltigkeit” in der Werbung

Die Europäische Union hat mit der sogenannten EmpCo-Richtlinie neue, deutlich strengere Regeln für umweltbezogene Werbung beschlossen. In Deutschland wurden diese Vorgaben für sog. “Green Claims” bereits durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Das Gesetz tritt am 27. September 2026 in Kraft. Es bringt zahlreiche Änderungen mit sich, von denen besonders die Werbung mit sog. allgemeinen Umweltaussagen betroffen sein dürfte.

News 3

Haftung des Praxisübernehmers für Altverbindlichkeiten – Was bei der Übernahme einer Freiberuflerpraxis zu beachten ist

Die Übernahme einer Steuerberatungs-, Rechtsanwalts- oder sonstigen Freiberuflerpraxis ist nicht nur wirtschaftlich, sondern auch haftungsrechtlich ein sensibles Vorhaben. Eine aktuelle, rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts Lübeck vom 7. Januar 2026 (Az. 4 O 270/24) gibt Anlass, die maßgeblichen Haftungsrisiken und die Möglichkeiten zu ihrer vertraglichen Begrenzung zu beleuchten.