SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang

Dr. Anna Eisele studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg sowie an der Singapore Management University in Singapur. Anschließend war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Deutsches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Hamburg tätig. Zudem promovierte sie im Bereich des Arbeitsrechts. Seit ihrer Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 2026 ist sie anwaltlich tätig.

Als Rechtsanwältin berät und vertritt sie unsere Mandanten insbesondere im Arbeitsrecht.

Lehr- und Prüfungstätigkeit
  • 2019-2020: Vorlesung Arbeitsvertragsrecht (Universität Hamburg)
  • 2021/2022: Leitung Klausurenkurs Hemmer (Bielefeld, Öffentliches Recht)
Veröffentlichungen
  • 03/2024: Das Rechtsfolgensystem bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren (BB 2024, 757-764)
  • 05/2024: Der Wechsel zur reinen Beitragszusage. Eine Möglichkeit zur weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung durch das Sozialpartnermodell (Duncker & Humblot, Band 383)
  • 01/2025: Der Einsatz von KI im Arbeitsverhältnis unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitsrechts, Datenschutzrechts und Urheberrechts (Forum Verlag Herkert, Das neue GmbH-Recht, Kapitel 6)
Auszeichnungen
  • DUO-Singapore Exchange Fellowship Award
  • Promotionsstipendium des Forschungsnetzwerks Alterssicherung
  • Promotionsstipendium des Arbeitskreises Wirtschaft und Recht
  • KLIEMT.Arbeitsrecht Dissertationspreis 2024
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

News 3

Haftung des Praxisübernehmers für Altverbindlichkeiten – Was bei der Übernahme einer Freiberuflerpraxis zu beachten ist

Die Übernahme einer Steuerberatungs-, Rechtsanwalts- oder sonstigen Freiberuflerpraxis ist nicht nur wirtschaftlich, sondern auch haftungsrechtlich ein sensibles Vorhaben. Eine aktuelle, rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts Lübeck vom 7. Januar 2026 (Az. 4 O 270/24) gibt Anlass, die maßgeblichen Haftungsrisiken und die Möglichkeiten zu ihrer vertraglichen Begrenzung zu beleuchten.

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Dr. Christoph Knapp übernimmt Geschäftsführerposten von Peter Härtl

Rechtsanwalt Dr. Christoph Knapp übernimmt künftig Verantwortung in der Geschäftsführung unserer Kanzlei und wird diese Aufgabe gemeinsam mit Rechtsanwalt Michael Tusch wahrnehmen.

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Kein Kaufpreis ohne (Arzt-)Praxis: Wegfall des Kaufpreisanspruchs bei Verlust des Praxissubstrats - Zu den Folgen eines verzögerten Nachbesetzungsverfahrens für Praxiskaufverträge

Verliert eine zum Verkauf stehende Arztpraxis im Laufe eines sich über Jahre hinziehenden Nachbesetzungsverfahrens ihr Praxissubstrat – insbesondere den Patientenstamm –, wird die Übergabe einer fortführungsfähigen Praxis objektiv unmöglich (§ 275 Abs. 1 BGB). Der Kaufpreisanspruch entfällt vollständig nach § 326 Abs. 1 S. 1 BGB. Die sozialrechtliche Vorverlagerung des Beurteilungszeitpunkts ist auf das Zivilrecht nicht übertragbar, so das OLG Hamm in einer interessanten, aktuellen Entscheidung.