Sozialrecht

Wir beraten und vertreten Sie als Versicherte und deren Arbeitgeber in allen sozialversicherungs-
rechtlichen Fragen um Krankheit, Rente, Unfall, Pflege wie auch Ärzte, Zahnärzte und sonstige Leistungserbringer (Krankenhäuser, Kliniken, Labore) im Bereich der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung.

Die Rechtsgebiete der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Sozialrecht
Das Rechtsgebiet

Individuelle rechtliche Beratung für
Versicherte, Arbeitgeber und sonstige Leistungserbringer

Wir beraten und vertreten Sie als Versicherte und Ihren Arbeitgeber in allen sozialversicherungsrechtlichen Fragen rund um Krankheit, Rente, Unfall und Pflege. Auch Ärzte, Zahnärzte und sonstige Leistungserbringer (Krankenhäuser, Kliniken, Labore) im Bereich der vertragsärztlichen und privat ärztlichen Versorgung sind bei uns richtig. Unsere Anwälte für Sozialrecht beraten und vertreten Sie bereits während der Antragstellung, bei Anhörungsverfahren, Widerspruchsverfahren und sozialgerichtlichen Verfahren (Sozialgericht, Landessozialgericht, Bundessozialgericht).

Auch bei Statusfeststellungsverfahren, während der Betriebsprüfung, vor den Ausschüssen der kassenärztlichen Vereinigungen, gegenüber der Landesärztekammer und in Schieds- und Schlichtungsverfahren stehen wir an Ihrer Seite.

Unsere Anwälte für Sozialrecht arbeiten eng mit den Anwälten im Verkehrsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht und Steuerrecht zusammen. Ebenso stehen wir mit unseren Steuerberatern sowie mit Kollegen, die schwerpunktmäßig im Bereich des Versicherungs- und Medizinrechts tätig sind, im engen Austausch.

Beratung & Anwendungsfälle

Wir beraten und vertreten Sie im Sozialrecht
schwerpunktmäßig zu folgenden Belangen

Allgemeine Leistungen
  • Versicherungspflicht, insbesondere auch von GmbH-Geschäftsführern, Versicherungsberechtigung (freiwillige Versicherung), Familienversicherung und Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
  • Beitragspflicht und Beitragsnachforderungen in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung einschließlich Stundungs- und Erlassverfahren
  • Statusfeststellung, Scheinselbständigkeit, arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit
  • Geltendmachung von Leistungsansprüchen (Rente wegen Alters, vorzeitige Rente, Rente wegen Erwerbsminderung, Krankengeld, ambulante und stationäre ärztliche Behandlung, Kostenerstattung, Wiedereingliederung, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld, Existenzgründungsbeihilfen, Insolvenzgeld)
  • Betriebsrente, Versorgungsrente (betriebliche Altersversorgung, Zusatzversorgung, Riester-Rente)
  • Beratung bei Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, insbesondere zur Vermeidung von Sperrzeit und Nachteilen bei Altersteilzeit
  • Kassenarztrecht (u.a. Zulassung, ärztliches Berufsrecht, Abrechnung, Wirtschaftlichkeitsprüfung, ärztliches Berufsrecht)
  • Zusammenschluss von Ärzten/Zahnärzten/Laborärzten und weiteren Leistungserbringern (Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, Medizinisches Versorgungszentrum/MVZ, Apparategemeinschaft, Laborgemeinschaft), Belegarztvertrag
  • Altersteilzeit und Vorruhestand
  • Geringfügige Beschäftigung, Teilzeitbeschäftigung
  • Beschäftigung von Werkstudenten, Praktikanten, Aushilfen
  • Lohnabrechnung (Beratung und Abwicklung)
  • Überleitung von Sozialhilfeansprüchen, Regress des Sozialhilfeträgers
Unsere Rechtsanwälte

Ihre kompetenten Anwälte für Sozialrecht

Unser Team aus Anwälten für Sozialrecht berät Sie kompetent und individuell zu Ihren Belangen und unterstützt Sie bei der Lösung Ihrer Herausforderung.

Hans-Peter Bernhard

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht, Fachanwalt für Sozialrecht
Kompetenzen

Profitieren Sie von unserem breiten Kompetenzspektrum

Steuerberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine individuelle und qualitativ hochwertige Steuerberatung über alle steuerlichen Rechtsgebiete zu fairen Bedingungen.

Mediation

Wir unterstützen Sie als qualifizierte Mediatoren bei der außergerichtlichen Beilegung eines Konfliktes. Streitigkeiten können so dauerhaft und zufriedenstellend für alle Parteien geklärt werden.

Externe Rechtsabteilung

Wir übernehmen für Unternehmen alle Tätigkeiten einer Inhouse-Rechtsabteilung und stehen Ihnen für Ihre juristischen Fragen zur Verfügung.
Kontakt

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