Eherecht

Wir stehen Ihnen bei allen Themen rund um das Eherecht. Wir beraten Sie mit einem erfahrenen Team aus Rechtsanwälten bei der Trennung, Scheidung oder Auflösung einer nicht ehelichen Lebens­gemeinschaft­.

Die Rechtsgebiete der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner
Das Rechtsgebiet

Eheschließung oder Scheidung:
Gut beraten mit unserer Expertise im Eherecht

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Eherecht finden wir mit Ihnen die optimale Lösung für Ihre Anliegen. Auch für das Aufsetzen eines Ehevertrags erhalten Sie von unseren Anwälten eine professionelle Beratung. Wir beraten Sie ausführlich und unterstützen Sie von der Heirat bis zur Trennung, Scheidung oder Auflösung einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft.

Im Zuge der Eheschließung stellt sich oft die Frage, ob ein Ehevertrag sinnvoll und wichtig sein kann. Als Anwälte für Eherecht stehen wir Ihnen beratend zur Seite und prüfen mit Ihnen, ob und welche Regelungen in einem Ehevertrag, zugeschnitten auf Ihre individuelle Lebenssituation, getroffen werden sollen. Auch während schon bestehen­der­ Ehe besteht die Möglichkeit oder Notwendigkeit, ehevertragliche Vereinbarungen zu treffen.

Wir erstellen für Sie einen Ehevertrags­entwurf­ und begleiten Sie unterstützend vom Abschließen eines Ehevertrags bis zur Beurkundung des Ehevertrages durch einen Notar. Neben der Erstellung von Eheverträgen ergeben sich während bestehender Ehe oftmals Fragen zu den Eigentumsverhältnissen zwischen den Ehegatten oder zur Verteilung des Familieneinkommens.

Ist eine Ehe zerbrochen, stellen sich im Zuge der Trennung vielfältige Fragen, die wir gerne beantworten. Eine möglichst rasche, einvernehmliche Regelung aller auftretenden Rechtsfragen ist für uns sehr wichtig. Sollte eine solche außergerichtliche Einigung im Einzelfall nicht möglich sein, stehen Ihnen unsere Scheidungsanwälte in allen familien­gerichtlichen­ Verfahren gerne zur Seite.

Beratung & Anwendungsfälle

Wir beraten und vertreten Sie im Eherecht
schwerpunktmäßig zu folgenden Belangen

Eigentumsverhältnisse in der Ehe und Ehevertrag
  • Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft, Gütertrennungsvertrag)
  • Vorbeugende Unterhaltsregelungen
  • Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich
  • Eheschließung mit Auslandsbezug
  • Eigentumsgestaltung
  • Familienunterhalt
Trennung und Scheidung

Ist eine Ehe zerbrochen, stellen sich im Zuge der Trennung vielfältige Fragen, die wir gerne beantworten. Eine möglichst rasche, einvernehmliche Regelung aller auftretenden Rechtsfragen ist für uns sehr wichtig. Sollte eine solche außergerichtliche Einigung im Einzelfall nicht möglich sein, stehen Ihnen unsere Scheidungsanwälte in allen familiengerichtlichen Verfahren gerne zur Seite.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Falle einer Trennung und Scheidung sind

  • Durchführung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens
  • Regelung des Trennungs- und nachehelichen Unterhalts
  • Berechnung und Regelung des Kindesunterhalts
  • Vermögensauseinandersetzung (Immobilie, Konten, Geldanlagen)
  • Begrenzung und Befristung von Unterhaltsansprüchen
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Abänderung von bestehenden Unterhaltstiteln
  • Elterliche Sorge und Umgangsregelungen
  • Benutzung und Aufteilung der Ehewohnung und des Hausrats
  • Steuerliche Fragen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Veranlagung, des begrenzten Realsplittings und der Aufteilung von Steuererstattungen und -nachzahlungen
  • Gesamtschuldnerausgleich
Unsere Rechtsanwälte

Ihre kompetente Rechtsanwältin für Familienrecht

Unsere Anwältin für Eherecht berät Sie kompetent und individuell zu Ihren Belangen und unterstützt Sie bei der Lösung Ihrer Herausforderung.

Susanne Ehlers

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht
Kompetenzen

Profitieren Sie von unserem breiten Kompetenzspektrum

Steuerberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine individuelle und qualitativ hochwertige Steuerberatung über alle steuerlichen Rechtsgebiete zu fairen Bedingungen.

Mediation

Wir unterstützen Sie als qualifizierte Mediatoren bei der außergerichtlichen Beilegung eines Konfliktes. Streitigkeiten können so dauerhaft und zufriedenstellend für alle Parteien geklärt werden.

Externe Rechtsabteilung

Wir übernehmen für Unternehmen alle Tätigkeiten einer Inhouse-Rechtsabteilung und stehen Ihnen für Ihre juristischen Fragen zur Verfügung.
Kontakt

Wir freuen uns von Ihnen zu hören und kommen schnellst­möglich auf Sie zurück.

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