SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Reiseverkehrskauffrau (1985–1989)
  • Universität Konstanz
  • Rechtsanwältin (1998)
Vorträge

Pferderecht: Was Tierärzte, Stallbetreiber und Pferdebesitzer wissen müssen
Pferdehof Fackler, Aindling
19.07.2013

... bis dass der Tod uns scheidet !? – Sinnvolle Regelungen zwischen Ehegatten in Ehevertrag und Testament
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
20.10.2011

Wenn die Hochzeitsglocken läuten – Überblick über Zugewinn, Unterhalt, Versorgungsausgleich
Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI), Augsburg
10.06.2008

Familienrechtliche Zustimmungspflichten zur Zusammenveranlagung bei Trennung und Scheidung
Fachgespräche Kanzlei Seitz Weckbach Fent & Fackler, Augsburg
07.05.2008

AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Erneutes BAG-Urteil zur Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Im Beitrag v. 27.01.2022 berichteten wir über ein Urteil des BAG v. 08.09.2021, wonach entschieden wurde, dass der Beweiswert einer AUB insbesondere dann erschüttert sein kann, wenn bei einer Arbeitnehmerkündigung die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.

Das BAG entschied in einem Urteil v. 13.12.2023, dass der Beweiswert von (Folge-)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) erschüttert sein kann, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen und er unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnimmt.

Willkommen in der Anwaltschaft

Wir freuen uns über die Vereidigung unserer Kollegin Sara Merane!

Das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) IV: Arbeitsvertrag 4.0?

„Ampel will digitale Arbeitsverträge ermöglichen“ – so titelte am 21.03.2024 die tagesschau online (https://www.tagesschau.de/inland/arbeitsvertrag-digital-ampel-100.html). Auf den letzten Metern fand nun doch noch die schon lange geforderte Änderung des Nachweisgesetzes Eingang in das kürzlich verabschiedete BEG IV. Künftig sollen auch die wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen in Textform niedergelegt werden können; das aktuell hierfür noch vorgesehene Schriftformerfordernis wird damit abgeschafft.