Handel und Vertrieb

Im Handelsrecht beraten wir Sie zu den deutschen und europäischen Rechts­normen­ für Kaufleute. Unsere Fachanwälte stehen für Firmen jeder Größe
z. B. in der Vertrags­gestaltung­ von Rahmen- und Werkverträgen sowie der Verantwortungs­übertragung­ in Form von Handlungsvollmachten, Prokura und Zweig­niederlassungen­ zur Verfügung.

Die Rechtsgebiete der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner
Das Rechtsgebiet

Rechtlich abgesichert: Handels- und Vertriebsrechts für Ihr Unternehmen

Im Handels- und Vertriebsrecht beraten Sie unsere qualifizierten Anwälte für Vertriebsrecht schwerpunktmäßig in den Bereichen Handelsgeschäfte, Handelskauf, Vertragsgestaltung im Handelsrecht und internationales Handelsrecht.

Zum Handelsrecht gehören insbesondere die Themen Handelsgeschäft und Handelskauf einschließlich des UN-Kaufrechts (CISG bzw. "Wiener Kaufrecht"). Wir sind sowohl in der Vertragsgestaltung für alle Arten von im Handelsrecht üblichen Verträgen als auch forensisch tätig und vertreten die Interessen unserer Mandanten vor ordentlichen Gerichten oder Schiedsgerichten. Mithilfe unserer internationalen Partnerkanzleien begleiten wir sie selbstverständlich auch bei ihren Aktivitäten im Ausland.

Zudem bieten wir strategische Beratung im Vorfeld drohender Auseinander­setzungen­ und unterstützen Sie gerne auch beim Risikomanagement im Vertragswesen.

Kommt es zwischen den Vertriebspartnern zum Rechtsstreit, etwa über einen Ausgleichsanspruch bei Beendigung eines Vertragsverhältnisses, vertreten wir Sie außergerichtlich oder gerichtlich mit einem fachkompetenten Anwalt im Vertriebsrecht – auch unter steuerlichen Gesichtspunkten, ob sich eine Kapital- oder Personengesellschaft als die optimale Gesellschaftsform erweist.

Beratung & Anwendungsfälle

Wir beraten und vertreten Sie im Handels- und Vertriebsrecht
schwerpunktmäßig zu folgenden Belangen

Anwaltliche Beratung im Handels- und Vertriebsrecht

Wir sind Ihnen gerne bei folgenden handelsrechtlichen Themen behilflich:

  • Prüfung und Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. allgemeine Einkaufs-, Liefer- oder Servicebedingungen)
  • Prüfung und Erstellung von Entwicklungs- und Lieferverträgen für komplexe Beschaffungsprojekte samt ergänzender Vereinbarungen wie Lieferabrufverfahren, Logistikvereinbarungen, Werkzeugverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen etc.
  • Lizenzverträge, Kooperationsvereinbarungen
  • Beratung zu Zahlungssicherheiten, auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen
  • Prüfung, Erstellung und Beratung zu Konsortial- oder Anlagenbauverträgen
  • Abwehr von unzulässigen Importen und Produktpiraterie
  • Beratung und Vertretung bei Gewährleistungs- und Haftungsfragen
  • Produkthaftung: außergerichtliche und gerichtliche Anspruchsabwehr, Durchsetzung von Regressansprüchen, Beratung bei der Durchführung von Produktrückrufen
  • Beratung zu den Pflichten aus Produktsicherheitsrecht.
Beratung bei der Konzeption und Strukturierung von Vertriebsorganisationen

Das Vertriebsrecht behandelt die Absatzmittlung von Waren und Dienstleistungen durch Dritte und dient der Absatzorganisation. Wir unterstützen Sie umfassend in allen Fragen des Aufbaus und der Strukturierung von Vertriebsorganisationen. Wir beraten Sie mit einem Anwalt für Vertriebsrecht bei der Auswahl und Konzeption von Vertriebssystemen, bei Vertriebsverträgen und der Gründung von Vertriebsgesellschaften. Dabei berücksichtigen wir alle aus der gewählten Struktur resultierenden rechtlichen Fragen wie etwa des Wettbewerbs- und Kartellrechts, des Gesellschafts- und des Arbeitsrechts. Dazu gehören insbesondere folgende Themen

  • Prüfung und Erstellung von Vertragshändlerverträgen, Handelsvertreterverträgen und Franchising-Verträgen samt ergänzender Vereinbarungen
  • Beratung zu sonstigen Vertriebsverträgen wie Kommissionärs- oder Handelsmaklerverträgen
  • Franchiseverträge
  • Beratung ausländischer Unternehmen im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten auf den deutschen und europäischen Märkten.
Unsere Rechtsanwälte

Ihre kompetenten Anwälte für Handelsrecht und Vertriebsrecht

Unser Team aus Rechtsanwälten und Fachanwälten für Handels- und Vertriebsrecht berät Sie kompetent und individuell zu Ihren Belangen und unterstützt Sie bei der Lösung Ihrer Herausforderung.

Dr. Theodor Seitz LL.M.

Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht

Dr. Sven Friedl MBA

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht, Mediator/ Wirtschaftsmediator

Dr. Christoph Knapp

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht

Urs Lepperdinger

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht, Mediator/ Wirtschaftsmediator
Zusatzleistungen
Inhouse-Seminare: Vertriebsrecht in Ihrem Unternehmen

Außerdem bieten wir Ihnen gerne die Durchführung von individuellen Inhouse-Seminaren mit einem Vertriebsrechts-Anwalt zur Mitarbeiterschulung an.

Kompetenzen

Profitieren Sie von unserem breiten Kompetenzspektrum

Steuerberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine individuelle und qualitativ hochwertige Steuerberatung über alle steuerlichen Rechtsgebiete zu fairen Bedingungen.

Mediation

Wir unterstützen Sie als qualifizierte Mediatoren bei der außergerichtlichen Beilegung eines Konfliktes. Streitigkeiten können so dauerhaft und zufriedenstellend für alle Parteien geklärt werden.

Externe Rechtsabteilung

Wir übernehmen für Unternehmen alle Tätigkeiten einer Inhouse-Rechtsabteilung und stehen Ihnen für Ihre juristischen Fragen zur Verfügung.
Kontakt

Wir freuen uns von Ihnen zu hören und kommen schnellst­möglich auf Sie zurück.

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