Kartellrecht

Im Kartellrecht beraten wir Sie vornehmlich zu den kartellrechtlichen Grenzen des deutschen und euro­päischen­ Rechtsrahmens. Wir unterstützen Sie in der Gestaltung von Koope­rationsverträgen­ und Joint Ventures, wir begleiten Sie in der kartellrechtlichen Compliance und wir vertreten Sie vor dem Bundeskartellamt sowie der Europäischen Kommission. Regelmäßig betreuen wir für unsere Mandanten die förmliche Anmeldung von Zusammenschlussvorhaben.

Die Rechtsgebiete der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Arbeitsrecht
Das Rechtsgebiet

Fair Play am Markt: Kartellrecht
als Schutz des Marktwettbewerbs

Das Kartellrecht dient dem Schutz des Wettbewerbs auf dem Markt vor einer Beeinträchtigung durch Markt- und Preisabsprachen, Macht­miss­bräuchen und Macht­konzentration. Solche Beeinträchtigungen für unsere Mandanten zu verhindern, ist unser oberstes Ziel. Das Kartellrecht ist dadurch ein wichtiger Teilbereich des Wettbewerbsrechts, der einen fairen Wettbewerb sicherstellt.

Unsere Anwälte für Kartellrecht vertreten Sie in Fusionskontroll­verfahren­, bei Auskunftsersuchen des Bundeskartellamts und bei Sektoruntersuchungen. Außerdem unterstützen wir unsere Mandanten laufend in der Vertragsgestaltung.

Beratung & Anwendungsfälle

Wir beraten und vertreten Sie im Kartellrecht
schwerpunktmäßig zu folgenden Belangen

Beratung bei Unternehmensfusionen

Im Vorfeld von Fusionskontrollverfahren führen wir den mitunter umfangreichen Schriftverkehr zwischen den Vertragsparteien und erstellen mit unseren Mandanten die vollständigen Anmeldeunterlagen. Dabei sind wir als Schnittstelle zwischen den Vertragsparteien und dem Bundeskartellamt tätig. Die Erfahrung unserer Anwälte für Kartellrecht ermöglicht es uns, die meist unter Zeitdruck laufenden Anmeldeverfahren zügig durchzuführen.

Vertretung in kartellrechtlichen Verfahren

Wir übernehmen außerdem gerne Ihre Vertretung in kartellrechtlichen Verfahren vor dem Bundeskartellamt in den Bereichen der Missbrauchsaufsicht oder des klassischen Kartellverbots. Dabei behalten wir nicht nur das deutsche, sondern auch das internationale Kartellrecht im Auge. In diesen Bereichen arbeiten unsere gesellschaftsrechtliche und die kartellrechtliche Abteilung eng zusammen, um für unsere Mandanten das unter allen relevanten Aspekten optimale Ergebnis zu erzielen.

Kartellrechtliche Vertragsgestaltung

In der Vertragsgestaltung entwerfen unsere Fachanwälte im gewerblichen Rechtsschutz insbesondere:

  • Forschungs- und Entwicklungsverträge
  • Know-How-Verträge
  • Vertriebsvereinbarungen
  • Joint Ventures

Darüber hinaus steht Ihnen die Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner mbB in Vertragsverhandlungen beratend zur Seite.

Unsere Rechtsanwälte

Ihre kompetente Anwältin für Kartellrecht

Unsere Rechtsanwältin für Kartellrecht berät Sie kompetent und individuell zu Ihren Belangen und unterstützt Sie bei der Lösung Ihrer Herausforderung.

Sandra Hollmann

Rechtsanwältin, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Zusatzleistungen
Inhouse-Schulungen im Kartellrecht

Inhouse-Schulungen zu kartellrechtlichen Themen sind bei unseren Mandanten ebenfalls gefragt. Dabei beraten und schulen wir im Umgang mit Notsituationen wie einer Durchsuchung der kartellrechtlichen Behörden und der Vermeidung von kartellrechtlichen Verstößen. Die Vermeidung von Bußgeldern steht hierbei im Fokus.

Kompetenzen

Profitieren Sie von unserem breiten Kompetenzspektrum

Steuerberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine individuelle und qualitativ hochwertige Steuerberatung über alle steuerlichen Rechtsgebiete zu fairen Bedingungen.

Mediation

Wir unterstützen Sie als qualifizierte Mediatoren bei der außergerichtlichen Beilegung eines Konfliktes. Streitigkeiten können so dauerhaft und zufriedenstellend für alle Parteien geklärt werden.

Externe Rechtsabteilung

Wir übernehmen für Unternehmen alle Tätigkeiten einer Inhouse-Rechtsabteilung und stehen Ihnen für Ihre juristischen Fragen zur Verfügung.
Kontakt

Wir freuen uns von Ihnen zu hören und kommen schnellst­möglich auf Sie zurück.

Was ist die Summe aus 2 und 8?