Bau- und Architektenrecht

Wir beraten Architekten, Ingenieure und Bauherren im Architektenrecht. Dabei erhalten Sie von unserer Kanzlei Unterstützung bei Fragen zum Architekten­vertrags-­, Honorar- und Haftpflichtrecht sowie zum Urheberrecht und Berufs­recht­ von der Planung bis zur Abnahme des fertigen Baus.

Die Rechtsgebiete der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner
Das Rechtsgebiet

Das Bauvorhaben rechtlich begleitet und gesichert

Die normativen und technischen Anforderungen an Bauvorhaben und einem Bauvertrag sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen, was auch den Aufwand und die Anzahl der an der Planung und Bau­überwachung beteiligten Fachleute erhöht.

Wir beraten Sie als Bauherren, Architekten, Ingenieure und Sonder­fachleute beim Thema Bau­ordnungs­recht sowie bei der vertraglichen Ausgestaltung der planerischen und Über­wachungs­aufgaben, der Sicherung Ihrer Ansprüche sowie der gerichtlichen Forderungs­durchsetzung und -abwehr.

Beratung & Anwendungsfälle

Wir beraten und vertreten Sie im Baurecht und Architektenrecht
schwerpunktmäßig zu folgenden Belangen

Allgemeine Beratungsschwerpunkte
  • Vertragsgestaltung für Bauherrn, Architekten, Fachplaner, Ingenieure
  • Abgrenzung von Akquisition und Vertragsschluss
  • Leistungsbilder, Grundleistungen und besondere Leistungen
  • Fragen zur Abnahme, Gewährleistung und Verjährung
  • (Teil-)Kündigung von Planerverträgen
  • Geltendmachung und Abwehr von Honoraransprüchen der Architekten und Ingenieure nach BGB und HOAI
  • Preisrecht der HOAI, insbesondere rechtssichere Vereinbarungen innerhalb der Mindest- und Höchstsätze
  • Haftungsfragen und Berufshaftpflicht der Architekten und Ingenieure
  • Vollmacht des Architekten
  • Urheberrechtliche Fragen
  • Dokumentationspflichten
  • Berufsrecht der Architekten und Ingenieure
  • Versicherungsrechtliche Fragen, insbesondere im Bereich der Berufshaftpflicht der Architekten und Ingenieure
  • Verkehrssicherungspflichten
Beratung bei der Planungstätigkeit in angrenzenden Rechtsgebieten

Eng verbunden mit der privaten Planungstätigkeit sind folgende Gebiete, in welchen Ihnen weitere unserer spezialisierten Ansprechpartner gerne zur Seite stehen:

  • Planungsfragen (Baugenehmigung, Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Bauordnungsrecht, Nachbarzustimmung)
  • Ausschreibung und Vergabe von Planungsleistungen, einzelner Gewerke und Bauleistungen
  • Unternehmereinsatzformen (Freiberufler, Angestellter, Gesellschaftsformen)
  • Versicherungsrechtliche Fragen
  • Insolvenzrechtliche Fragen

 

Unterstützung im Streitfall

Unsere Rechtsanwälte für Baurecht vertreten Sie baubegleitend, daneben sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vor allen staatlichen Gerichten (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht), natürlich auch über Augsburg hinaus, in Schlichtungsverfahren und vor Schiedsgerichten, in Mediationsverfahren, vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat, ebenso vor dem Verwaltungsgericht und Sozialgericht.

Unsere Rechtsanwälte

Ihre kompetenten Rechtsanwälte für Baurecht und Architektenrecht

Unser Team aus Anwälten für Bau- und Architektenrecht berät Sie kompetent und individuell zu Ihren Belangen und unterstützt Sie bei der Lösung Ihrer Herausforderung.

Hans-Peter Bernhard

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht, Fachanwalt für Sozialrecht

Julius Weißenberg

Rechtsanwalt, Mediator/ Wirtschaftsmediator
Kompetenzen

Profitieren Sie von unserem breiten Kompetenzspektrum

Steuerberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine individuelle und qualitativ hochwertige Steuerberatung über alle steuerlichen Rechtsgebiete zu fairen Bedingungen.

Mediation

Wir unterstützen Sie als qualifizierte Mediatoren bei der außergerichtlichen Beilegung eines Konfliktes. Streitigkeiten können so dauerhaft und zufriedenstellend für alle Parteien geklärt werden.

Externe Rechtsabteilung

Wir übernehmen für Unternehmen alle Tätigkeiten einer Inhouse-Rechtsabteilung und stehen Ihnen für Ihre juristischen Fragen zur Verfügung.
Kontakt

Wir freuen uns von Ihnen zu hören und kommen schnellst­möglich auf Sie zurück.

Was ist die Summe aus 9 und 3?