Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass das Arbeitsverhältnis auf den Antrag einer Arbeitnehmerin aufgelöst wird, da die Fortsetzung aufgrund von sexistischen, demütigenden und willkürlichen Äußerungen des Geschäftsführers unzumutbar war. Gleichzeitig sprach das Gericht eine außergewöhnlich hohe Abfindung in Höhe von 2,0 Bruttomonatsgehältern je Beschäftigungsjahr zu.
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