SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang

Dr. Herbert Schiller studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie an der Universität Augsburg mit Spezialstudium Verwaltungsrecht. Er war Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht und Europarecht, bei Professor Dr. Meessen in Augsburg (1977–1978) und war anschließend als Rechtsanwalt in Augsburg in einer Kanzlei mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht – insbesondere in der Vertretung von Gemeinden – tätig (1979–1983). Er hat 1982 promoviert (Dr. jur.). Danach war er im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung im Referat Rechtsaufsicht über die Sozialversicherungsträger (1983–1987) tätig. Es folgten Tätigkeiten als juristischer Mitarbeiter der Justitiare in der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (1988–1990) sowie als Justitiar der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (1990–2018) und Leiter der Rechtsabteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (2007–2018). Ab 1991 war Dr. Schiller zudem auch Justitiar der Bayerischen Landesärztekammer (1991–2021) und ab 2009 Lehrbeauftragter an der Universität Augsburg. Dr. Schiller ist unparteiisches Mitglied in diversen Gremien der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Krankenkassen und Ärzten (u.a. Bundesschiedsamt, Landesausschuss).

Als Rechtsanwalt und Of Counsel berät und vertritt er unsere Mandanten insbesondere im Vertragsarztrecht.

AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

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10.805 € für den guten Zweck – Aus unserem Jubiläum wurde ein Zeichen der Verbundenheit

Unser 40-jähriges Kanzleijubiläum war geprägt von vielen schönen Begegnungen, inspirierenden Gesprächen und großer Wertschätzung. Gleichzeitig bot der Abend die Gelegenheit, gemeinsam etwas Gutes zu tun.

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Unwirksamkeit arbeitsvertraglicher Freistellungsklauseln

In der arbeitsrechtlichen Praxis ist es typisch, dass ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer ordentlich kündigt, den Arbeitnehmer im Anschluss an die Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freistellt.

Zu groß sind oftmals die Bedenken, dass der entsprechende Arbeitnehmer nach seiner Kündigung nicht mehr produktiv arbeitet, Unruhe im Unternehmen stiftet oder sogar unzulässigerweise Geschäftsgeheimnisse oder sonstige sensible Daten an sich bringt.

Platzhalter

Der Commercial Court am OLG München - Bayerns neuer Weg für Wirtschaftsstreitigkeiten

Seit einem Jahr gibt es am Oberlandesgericht München ein Commercial Court für spezifische Wirtschaftsstreitigkeiten (§§ 610 ff. ZPO) mit zwei Senaten. Dabei handelt es sich um erstinstanzliche Spezialsenate für nationale und internationale Wirtschaftsstreitigkeiten ab einem Streitwert von 500.000 Euro, über die auch in englischer Sprache verhandelt werden kann. Der örtliche Zuständigkeitsbereich umfasst ganz Bayern. Auch in einigen anderen Bundeländern wurden bereits derartige Commercial Courts eingerichtet.