SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang

Dr. Herbert Schiller studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie an der Universität Augsburg mit Spezialstudium Verwaltungsrecht. Er war Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht und Europarecht, bei Professor Dr. Meessen in Augsburg (1977–1978) und war anschließend als Rechtsanwalt in Augsburg in einer Kanzlei mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht – insbesondere in der Vertretung von Gemeinden – tätig (1979–1983). Er hat 1982 promoviert (Dr. jur.). Danach war er im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung im Referat Rechtsaufsicht über die Sozialversicherungsträger (1983–1987) tätig. Es folgten Tätigkeiten als juristischer Mitarbeiter der Justitiare in der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (1988–1990) sowie als Justitiar der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (1990–2018) und Leiter der Rechtsabteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (2007–2018). Ab 1991 war Dr. Schiller zudem auch Justitiar der Bayerischen Landesärztekammer (1991–2021) und ab 2009 Lehrbeauftragter an der Universität Augsburg. Dr. Schiller ist unparteiisches Mitglied in diversen Gremien der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Krankenkassen und Ärzten (u.a. Bundesschiedsamt, Landesausschuss).

Als Rechtsanwalt und Of Counsel berät und vertritt er unsere Mandanten insbesondere im Vertragsarztrecht.

AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Sandra Hollmann, Rechtsanwältin, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Gesetz zur Einführung des „Widerrufs-Buttons“ verkündet – Wichtige Informationen für Verbraucher und Unternehmer

Am 5. Februar 2026 wurde das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts verkündet. Ein zentrales Element dieser Reform ist der sogenannte „Widerrufs-Button“, also die elektronische Widerrufsfunktion, die ab 19. Juni 2026 verpflichtend wird. Die „elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen“ ist jetzt in § 356a BGB geregelt.

News 3

Neue Fallstricke für Arbeitgeber bei der Zustellung wichtiger Dokumente

Die ordnungsgemäße Zustellung wichtiger Dokumente an Arbeitnehmer, wie eine Kündigung oder eine Einladung zur Teilnahme an einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) kann für Arbeitgeber erhebliche Fallstricke mit sich bringen. Der von vielen Arbeitgebern (vermeintlich) noch als rechtssicher angesehene Weg der Übermittlung solcher Dokumente per „Einwurf-Einschreiben“ ist nach der neusten arbeitsrechtlichen Rechtsprechung längst nicht mehr so rechtssicher.

Auszeichnung%20Azubi Gepr%C3%BCft

Wir sind ausgezeichnete Ausbildungskanzlei!

Wir freuen uns sehr über eine besondere Anerkennung:
Unsere Kanzlei wurde von der Rechtsanwaltskammer München als „Ausgezeichnete Ausbildungskanzlei“ geehrt und mit dem „Azubi-geprüft“-Siegel ausgezeichnet.