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Aktuelle Entwicklungen und Termine
in den Bereichen Recht, Steuer
und Kanzlei

Aktuelles - Seitz Weckbach Fackler & Partner

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News

Aktuelles aus Recht, Steuer und der Kanzlei

News 3

Steuerzinsen verfassungswidrig – teilweise

Wiederholt hatten wir Ihnen auf dieser Seite schon über die Diskussion und den jeweiligen Stand der Rechtslage zur Verfassungsmäßigkeit der sog. Steuerzinsen berichtet – also derjenigen Zinsen in Höhe von 0,5% monatlich (= 6% jährlich), die bei Nachforderungen des Finanzamts oder Erstattungsansprüchen des Steuerpflichtigen nach einer Karenzzeit von regulär 15 Monaten nach Ende des Steuerjahres fällig werden.

News 1

Vergütungsanspruch während einer vom Arbeitgeber angeordneten Quarantäne

Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz „Kein Lohn ohne Arbeit“. Ausnahmsweise kann dem Arbeitnehmer aber auch ohne Arbeitsleistung ein Vergütungsanspruch zustehen.

News 3

Betriebsbedingte Kündigungen – „Corona“ allein genügt nicht

Der Lockdown aufgrund der Corona-Pandemie und die damit verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen können den Fortbestand von Arbeitsverhältnissen und deren Abwicklung nachhaltig beeinträchtigen. Doch unter welchen Voraussetzungen ist eine auf die Pandemie gestützte betriebsbedingte Kündigung im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes sozial gerechtfertigt?

News 2

Übernahme der erforderlichen Anwaltskosten für Ermittlungen wegen Pflichtverletzungen durch den Arbeitnehmer

Bei Verdacht von erheblichen Pflichtverletzungen setzen Arbeitgeber zur Aufklärung verschiedene Mittel, wie zum Beispiel die Überwachung durch Detektive, ein. Vermehrt werden nun Anwaltskanzleien zur Aufklärung von Pflichtverletzungen im Arbeitsverhältnis beauftragt.

Der Bericht zum 35-jährigen Jubiläum unserer Kanzlei im Augsburg Journal

Jubiläumsfeier

Am 15.07.2021 fand die Feier zum 35-jährigen Kanzleijubiläum mit dem Staatstheater Augsburg im Martini-Park statt.

News 2

Das neue Kaufrecht aus Unternehmensperspektive - Teil 2: Regelungen für Kaufsachen mit digitalen Elementen

Der Fokus des neuen Kaufrechts liegt auf der Anpassung des geltenden Rechts an das Wachstum des elektronischen Handels und den technologischen Wandel. Hier sehen der europäische und der Bundesgesetzgeber Nachbesserungsbedarf des Kaufrechts für Kaufsachen mit digitalen Elementen. Die Novellierung findet diesbezüglich jedoch ausschließlich für Kaufverträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern Anwendung. Sie ist nicht auf B2B-Geschäfte übertragbar.

Termine

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