News 2

Unternehmensnachfolge in Familiengesellschaften

Seitz Weckbach Fackler & Partner

Am 29.06.2022 hat Herr Dr. Theodor Seitz an einem Webinar der Forschungsstelle für Notarrecht mit zwei Vorträgen der Notare Dr. Johannes Hecht und Professor Thomas Reich teilgenommen.

In seinem Vortrag beschäftigte sich Herr Dr. Hecht mit der internen und externen Unternehmensnachfolge in der Rechtsgestaltung und damit einhergehend insbesondere mit Vinkulierungsklauseln, wobei zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden werden muss. Wenn, was in einer Vielzahl der Familienunternehmen vorkommt, fortsetzungswillige und – fähige Abkömmlinge fehlen, dann ist an die Veräußerung des Unternehmens zu denken. Hier behandelte Dr. Hecht vor allem Möglichkeiten des Kaufs durch strategische Investoren wie auch Finanzinvestoren, umgekehrt aber auch die Möglichkeit eines Managements buy-In (Kauf durch externe Manager) wie auch eines Managements buy-out (Kauf durch im Unternehmen intern tätige Manager).

Herr Professor Thomas Reich beschäftigte sich in seinem Vortrag mit der Gestaltung von Nachfolgeklauseln bei Gesellschaften. Auch er unterschied wieder zwischen Nachfolgeklauseln bei Personen und bei Kapitalgesellschaften. Er wies insbesondere auf die Änderung durch das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (abgekürzt „MoPeG“) hin, das wesentliche Änderungen vor allem für die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit sich bringt. Er beschäftigte sich sodann intensiv mit erbrechtlichen Nachfolgeklauseln, wobei er vor allem auf den „Gleichklang“ zwischen Erb- und gesellschaftsrechtlicher Gestaltung hinwies.

Beide Vortragende kamen auch auf erbschaft- und einkommensteuerrechtliche Auswirkungen zu sprechen und wiesen insbesondere darauf hin, dass entsprechende Auswirkungen auch bei der gesellschaftsrechtlichen Gestaltung im Auge behalten werden müssen.

 

Autor: Dr. Theodor Seitz

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Michael%20%26%20Christoph%20 1

Dr. Christoph Knapp übernimmt Geschäftsführerposten von Peter Härtl

Rechtsanwalt Dr. Christoph Knapp übernimmt künftig Verantwortung in der Geschäftsführung unserer Kanzlei und wird diese Aufgabe gemeinsam mit Rechtsanwalt Michael Tusch wahrnehmen.

2025%20 %20Knapp%20Christoph%20%28Dr.%29%20 2

Kein Kaufpreis ohne (Arzt-)Praxis: Wegfall des Kaufpreisanspruchs bei Verlust des Praxissubstrats - Zu den Folgen eines verzögerten Nachbesetzungsverfahrens für Praxiskaufverträge

Verliert eine zum Verkauf stehende Arztpraxis im Laufe eines sich über Jahre hinziehenden Nachbesetzungsverfahrens ihr Praxissubstrat – insbesondere den Patientenstamm –, wird die Übergabe einer fortführungsfähigen Praxis objektiv unmöglich (§ 275 Abs. 1 BGB). Der Kaufpreisanspruch entfällt vollständig nach § 326 Abs. 1 S. 1 BGB. Die sozialrechtliche Vorverlagerung des Beurteilungszeitpunkts ist auf das Zivilrecht nicht übertragbar, so das OLG Hamm in einer interessanten, aktuellen Entscheidung.

2025%20 %20Eisele%20Anna%20%28Dr.%29

Rechtsrisiko Fortbildung: Wann Rückzahlungsklauseln ins Leere laufen

Um die Weiterbildung ihrer Beschäftigten zu fördern, übernehmen Arbeitgeber häufig die Kosten für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Arbeitsrechtliche Vereinbarungen enthalten oft Rückzahlungsklauseln zu derartigen Fort- und Weiterbildungen, um im Anschluss von den erworbenen Zusatzqualifikationen zu profitieren und sicherzustellen, dass die entstandenen Kosten nicht ohne Gegenleistung bleiben. Dass derartige Klauseln einer kontinuierlichen rechtlichen Überprüfung bedürfen, zeigt nicht zuletzt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 21.10.2025 (Az. 9 AZR 266/24).