M&A

Unternehmenskäufe und -verkäufe sowie Unter­nehmens­zusammen­schlüsse­ (Mergers & Acquisitions) sind ein zentrales Thema in der aktuellen Unternehmens­praxis­. Wir unterstützen Sie umfassend zu den viel­fältigen­ Fragestellungen rund um Due Diligence, Vertragsgestaltung und Steuern.

Die Rechtsgebiete der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner
Das Rechtsgebiet

Unternehmenskäufe, -verkäufe und -zusammenschlüsse
rechtlich sicher abwickeln

Im Bereich von Unternehmenskäufen, -verkäufen und Unternehmens­zusammen­schlüssen (Mergers & Acquisitions, kurz M&A), herrscht weiterhin auch im Raum Augsburg viel Bewegung. Dies gilt insbesondere auch für den Mittelstand. Wir beraten und vertreten Sie sowohl als Verkäufer als auch als Käufer in den wichtigsten Fragen eines Unternehmens­verkaufes bzw. -kauf, z. B. hinsichtlich der Steuer und des Unternehmens­kaufvertrages.

Unsere M&A Rechtsanwälte sind Experten auf diesem Gebiet und beraten Sie in allen Phasen einer solchen wirtschaftlich und rechtlich sehr komplexen Transaktion. Da unsere Kanzlei Spezialisten in vielfältigen Rechtsgebieten vereint, können unsere Anwälte als Team auf ein breit gefächertes Know-how zurückgreifen. So bieten wir eine umfangreiche Beratung im Unternehmenskauf und -verkauf, die auch angrenzende Rechtsgebiete wie das Steuerrecht, den gewerblichen Rechtsschutz und das Arbeitsrecht abdeckt.

Beratung & Anwendungsfälle

Die Leistungen unserer M&A Rechtsanwälte im Detail

Beratung in der Vorbereitung von Unternehmenszusammenschlüssen (M&A)

Bereits im Vorfeld des eigentlichen Transaktionsprozesses stehen wir Ihnen als verlässlicher Berater zur Seite. Ein wesentliches Augenmerk liegt in dieser Phase auf folgenden Themen:

  • Beratung bei Abschluss eines Mandatsvertrags (Maklervertrag) sowie von Exklusivitäts- und Vertraulichkeitsvereinbarungen durch einen M&A-Anwalt
  • Beratung bei der Erstellung eines Informationsmemorandums (Expose, Offering Memorandum) bzw. eines Informationsbriefs (Teaser)
  • Vorüberlegungen zur Transaktionsstruktur: Anteilserwerb (Share Deal) oder Erwerb von Wirtschaftsgütern (Asset Deal)
  • Sonderformen des Unternehmenskaufs: Management Buy Out (MBO), Management Buy In (MBI)
  • Vertraulichkeitsvereinbarung / non-disclosure agreement (NDA)
  • Erstellung eines Letter of Intent (LoI), Absichtserklärung, Memorandum of Understanding
  • Steuerliche Beratung im Bereich Mergers & Acquisitions (M&A Steuerberatung)
Steuerliche Beratung im Bereich Mergers & Acquisitions

Auch steuerliche Themen sind für die Wahl der richtigen Vorgehensweise im Rahmen einer Kauf- bzw. Verkaufsentscheidung von großer Relevanz:

  • Darstellung der steuerlichen Auswirkungen einer Asset Deal oder Share Deal Transaktion beim Veräußerer und Erwerber, insbesondere im Bereich der Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer
  • Klärung steuerlicher Risiken im Zusammenhang mit der Transaktion, insbesondere Überprüfung der Haftung für alte Steuerschulden des übertragenden Unternehmens und Überprüfung hinsichtlich drohender Steuernachzahlungen aufgrund von Vorsteuerberichtigungen für übernommene Wirtschaftsgüter, Umsatzsteuerklausel
Unterstützung in der Vertragsanbahnung

In der Phase der Vertragsanbahnung beraten wir Sie durch fachlich versierte M&A Rechtsanwälte insbesondere zu folgenden Themenkomplexen:  

  • Wahl zwischen individuellen Verhandlungen mit Kaufinteressenten oder der Einleitung eines Bieterverfahrens (Auktion)
  • Durchführung einer Unternehmensprüfung: Due Diligence (Financial, Tax, Legal, IP, Environmental Due Diligence)
  • Auswahl von Kaufinteressenten und Kaufobjekten
  • Begleitung der Vertragsverhandlungen im Prozess des Unternehmenskaufs
Begleitung der Vertragsverhandlungen im Prozess des Unternehmenskaufs

Wesentlicher Kernbereich unserer Beratung ist letztendlich auch die Begleitung der Vertragsverhandlungen, die im besten Fall in einen erfolgreichen Vertragsabschluss münden:

  • Vertragsgestaltung: Rechtliche und steuerliche Gestaltung und Optimierung
  • Kaufvertrag: Anteilskaufvertrag (Share Purchase Agreement, SPA) oder Asset Deal Vertrag, Prüfung unter rechtlichen und insbesondere steuerrechtlichen Aspekten
  • Verhandlungsführung und -begleitung, rechtliche Begleitung der gesamten Transaktion
  • Fester oder variabler Kaufpreis (Kaufpreisformel), Übertragung (Stichtagsbestimmung, Abgrenzungsbilanz), Vertragserfüllung, Betriebsübergang
  • Garantien, Haftungsklauseln, Verjährung
  • Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Transaktionen: Beurkundungserfordernis, ausländisches Recht, Koordination mit ausländischen Beratern
  • Folgeberatung nach Abschluss eines M&A-Prozesses
Folgeberatung nach Abschluss eines M&A-Prozesses

Auch nach Abschluss des Kaufvertrages stehen unsere M&A Rechtsanwälte Ihnen weiterhin beratend zur Seite. Insbesondere unterstützen wir Sie bei den folgenden Themen:  

  • Vertragsvollzug: Closing
  • Schlussphase (post-merger): Handelsregister, Umfirmierung, Zustimmung von Vertragspartnern und Kunden, Kommunikation nach außen
Unsere Rechtsanwälte

Ihre kompetenten Rechtsanwälte
für Mergers & Acquisitions (M&A)

Unser Team aus Anwälten für Mergers & Acquisitions berät Sie kompetent und individuell zu Ihren Belangen und unterstützt Sie bei der Lösung Ihrer Herausforderung.

Dr. Theodor Seitz LL.M.

Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht

Dr. Christoph Knapp

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht

Urs Lepperdinger

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht, Mediator/ Wirtschaftsmediator

Ulrich Wilhelm (Of Counsel)

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht
Kompetenzen

Profitieren Sie von unserem breiten Kompetenzspektrum

Steuerberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine individuelle und qualitativ hochwertige Steuerberatung über alle steuerlichen Rechtsgebiete zu fairen Bedingungen.

Mediation

Wir unterstützen Sie als qualifizierte Mediatoren bei der außergerichtlichen Beilegung eines Konfliktes. Streitigkeiten können so dauerhaft und zufriedenstellend für alle Parteien geklärt werden.

Externe Rechtsabteilung

Wir übernehmen für Unternehmen alle Tätigkeiten einer Inhouse-Rechtsabteilung und stehen Ihnen für Ihre juristischen Fragen zur Verfügung.
Kontakt

Wir freuen uns von Ihnen zu hören und kommen schnellst­möglich auf Sie zurück.

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