SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Studium an der Universität Augsburg (2006-2011)
  • Rechtsanwalt (2013)
Vorträge

Rechte und Pflichten von GmbH-Geschäftsführern
Handwerkskammer für Schwaben
18.05.2021

IHK Spezial Gründen: Gründung und Recht
Industrie- und Handelskammer Schwaben
05.11.2020

Rechte und Pflichten von GmbH-Geschäftsführern
Handwerkskammer für Schwaben
13.03.2020

Anwaltliche Beratung im Gesellschaftsrecht am Beispiel der GmbH-Gründung
Universität Augsburg
06.05.2019

Rechte und Pflichten von GmbH-Geschäftsführern
Handwerkskammer für Schwaben
05.04.2019

An Dritte weitergeleitete Strommengen – rechtliche Grundlagen und Handhabung in der Praxis
Industrie- und Handelskammer Schwaben: Arbeitsgruppe Energie
22.11.2018

IHK Spezial Gründen: Gründung und Recht
Industrie- und Handelskammer Schwaben
08.11.2018

Anwaltliche Beratung im Gesellschaftsrecht
Universität Augsburg
09.07.2018

Rechte und Pflichten von GmbH-Geschäftsführern
Handwerkskammer für Schwaben
21.04.2018

IHK-Gründertag: Gründung und Recht
Industrie- und Handelskammer Schwaben
09.11.2017

Anwaltliche Beratung im Gesellschaftsrecht am Beispiel der GmbH-Gründung
Universität Augsburg
30.05.2017

IHK-Gründertag: Gründung und Recht
Industrie- und Handelskammer Schwaben
08.09.2016

IHK-Gründertag: Gründung und Recht
Industrie- und Handelskammer Schwaben
05.11.2015

Mitwirkung in Aufsichts- und Beratungsgremien

Advoselect Service AG (Mitglied des Aufsichtsrates, seit Mai 2024)

AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Erneutes BAG-Urteil zur Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Im Beitrag v. 27.01.2022 berichteten wir über ein Urteil des BAG v. 08.09.2021, wonach entschieden wurde, dass der Beweiswert einer AUB insbesondere dann erschüttert sein kann, wenn bei einer Arbeitnehmerkündigung die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.

Das BAG entschied in einem Urteil v. 13.12.2023, dass der Beweiswert von (Folge-)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) erschüttert sein kann, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen und er unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnimmt.

Willkommen in der Anwaltschaft

Wir freuen uns über die Vereidigung unserer Kollegin Sara Merane!

Das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) IV: Arbeitsvertrag 4.0?

„Ampel will digitale Arbeitsverträge ermöglichen“ – so titelte am 21.03.2024 die tagesschau online (https://www.tagesschau.de/inland/arbeitsvertrag-digital-ampel-100.html). Auf den letzten Metern fand nun doch noch die schon lange geforderte Änderung des Nachweisgesetzes Eingang in das kürzlich verabschiedete BEG IV. Künftig sollen auch die wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen in Textform niedergelegt werden können; das aktuell hierfür noch vorgesehene Schriftformerfordernis wird damit abgeschafft.