Bauplanungs­recht­ & Bauordnung

Im Bereich des öffentlichen Baurechts beraten und vertreten wir Kommunen, Unternehmen sowie Privatpersonen in allen Fragen im Zusammenhang mit Bauvorhaben, und zwar von der rechtskonformen Aufstellung von Bauleit­plänen­ über den Bauantrag bis hin zur Beseitigung beim Abbruch einer baulichen Anlage. Wir können Ihnen aufgrund unserer Spezialisierung eine Gesamtlösung einschließlich der baube­gleitenden­ Beratung und der notfalls gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit öffentlichen Bauvorhaben bieten.

Die Rechtsgebiete der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner
Das Rechtsgebiet

Von Baugenehmigung bis Bauleitplanung: Wir sind ihre Anwälte für das Bauplanungsrecht und Bauordnung

Das öffentliche Baurecht ist unterteilt in das Bauordnungs- und Bauplanungs­recht­. Das Bauplanungsrecht regelt die bauliche Nutzbarkeit von Grund und Boden. Es legt also fest, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen und in welcher Art bzw. welchem Umfang ein Grundstück bebaut werden darf. Die Bauleitplanung ist dabei das wichtigste Planungswerkzeug einer Gemeinde, um die städtebauliche Entwicklung zu lenken und zu ordnen.

Das Bauordnungsrecht befasst sich hingegen mit den baulichen Anforderungen an die Bauvorhaben und regelt somit die Errichtung, Änderung oder den Abbruch baulicher Anlagen, zumeist von Gebäuden. Insbesondere dient das Bauordnungsrecht der Gefahrenabwehr sowie der Sicher­stellung­ der Einhaltung anderer gesetzlicher Regelungen, insbesondere der Festsetzungen der Bauleitplanung.

Beratung & Anwendungsfälle

Wir beraten und vertreten Sie im Bauplanungsrecht und Bauordnung schwerpunktmäßig zu folgenden Belangen

Schwerpunkte im Bereich des Öffentlichen Baurechtes
  • Beratung und Vertretung im Bauplanungsrecht (Begleitung im Bauleitplanaufstellungsverfahren (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) einschl. Veränderungssperre und Zurückstellungsbescheid, Normenkontrollklagen)
  • Umlegungsverfahren
  • Beratung und Vertretung im Bauplanungsrecht (Baugenehmigungsverfahren, Bauantrag, Klage auf Erteilung der Baugenehmigung oder gegen deren Versagung)
  • Beratung und Vertretung der nachbarlichen Interessen (Nachbarzustimmung, Nachbarklage)
  • Abwehr oder Geltendmachung bauaufsichtlicher Verfügungen (Beseitigungsanordnung, Nutzungsuntersagung)
  • Enteignung und Entschädigung
  • Erschließung
  • städtebauliche Verträge

Im Bereich des öffentlichen Baurechts beraten und vertreten unsere Anwälte mit dem Schwerpunkt Öffentliches Baurecht Kommunen, Unternehmen sowie Privatpersonen in allen Fragen im Zusammenhang mit Bauvorhaben, und zwar von der rechtskonformen Aufstellung von Bauleitplänen über den Bauantrag bis hin zur Beseitigung beim Abbruch einer baulichen Anlage. Wir können Ihnen aufgrund unserer Spezialisierung eine Gesamtlösung einschließlich der baubegleitenden Beratung und der notfalls gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit öffentlichen Bauvorhaben bieten.

Unsere Rechtsanwälte

Ihre kompetenten Anwälte für das Bauplanungsrecht und Bauordnung

Unser Team aus Rechtsanwälten für Bauplanungsrecht berät Sie kompetent und individuell zu Ihren Belangen und unterstützt Sie bei der Lösung Ihrer Herausforderung.

Irina Lindenberg-Lange

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Fachanwältin für Miet- & Wohnungseigentumsrecht
Kompetenzen

Profitieren Sie von unserem breiten Kompetenzspektrum

Steuerberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine individuelle und qualitativ hochwertige Steuerberatung über alle steuerlichen Rechtsgebiete zu fairen Bedingungen.

Mediation

Wir unterstützen Sie als qualifizierte Mediatoren bei der außergerichtlichen Beilegung eines Konfliktes. Streitigkeiten können so dauerhaft und zufriedenstellend für alle Parteien geklärt werden.

Externe Rechtsabteilung

Wir übernehmen für Unternehmen alle Tätigkeiten einer Inhouse-Rechtsabteilung und stehen Ihnen für Ihre juristischen Fragen zur Verfügung.
Kontakt

Wir freuen uns von Ihnen zu hören und kommen schnellst­möglich auf Sie zurück.

Was ist die Summe aus 4 und 4?