Staatskirchen­recht­

Im Staatskirchenrecht unterstützen wir Sie bei allen Problemen der Rechtsverhältnisse zwischen Staat und Kirche, insbesondere bei der Durchsetzung der Religionsausübung gegenüber den staatlichen Behörden und Gerichten.

Die Rechtsgebiete der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner
Das Rechtsgebiet

Auch das Verhältnis zwischen Staat
und Religionsgemeinschaften ist rechtlich geregelt

Das Spezialgebiet des Staatskirchen­rechts­ betrifft die Rechtsverhältnisse zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften, insbesondere den Kirchen im engeren Sinn und allen ihren Untergliederungen.

Es regelt beispielsweise, in welchem Maße diese bei allen Formen der Religionsausübung gegenüber den staatlichen Behörden und Gerichten Achtung, Schutz und Unterstützung fordern können, z. B. bei der Errichtung von Gebäuden und im Schulbereich.

Unsere Rechtsanwälte

Ihr kompetenter Anwalt für Staatskirchenrecht

Unser Rechtsanwalt für Staatskirchenrecht berät Sie kompetent und individuell zu Ihren Belangen und unterstützt Sie bei der Lösung Ihrer Herausforderung.

Kompetenzen

Profitieren Sie von unserem breiten Kompetenzspektrum

Steuerberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine individuelle und qualitativ hochwertige Steuerberatung über alle steuerlichen Rechtsgebiete zu fairen Bedingungen.

Mediation

Wir unterstützen Sie als qualifizierte Mediatoren bei der außergerichtlichen Beilegung eines Konfliktes. Streitigkeiten können so dauerhaft und zufriedenstellend für alle Parteien geklärt werden.

Externe Rechtsabteilung

Wir übernehmen für Unternehmen alle Tätigkeiten einer Inhouse-Rechtsabteilung und stehen Ihnen für Ihre juristischen Fragen zur Verfügung.
Kontakt

Wir freuen uns von Ihnen zu hören und kommen schnellst­möglich auf Sie zurück.

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