Videoverhandlungen gehören inzwischen unserem Alltag. Sie erleichtern den Zugang zur Justiz – sie setzen aber eine verlässliche technische Vorbereitung voraus. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 30. Juli 2026 (I ZR 31/26) klargestellt, welche Sorgfalt von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bei der Teilnahme an einer Videoverhandlung verlangt werden kann.
Eine Streitverkündung ist nur dann wirksam, wenn insbesondere der Grund so konkret dargestellt wird, dass der Empfänger erkennen kann, aus welchem Rechtsverhältnis und aufgrund welcher tatsächlichen Umstände ihm ein Regress droht. Pauschale Behauptungen oder ein allgemeiner Verweis auf beigefügte Unterlagen reichen hierfür nicht aus.
Das zeigt eine Entscheidung des OLG Köln vom 17. September 2025 (Az.: 11 U 118/23), die insbesondere für die Durchsetzung späterer Regressansprüche von Bedeutung ist.
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