Ihre Ausbildung bei SWFP!

Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Machtmissbrauch des Vorgesetzten – LAG Köln stärkt Arbeitnehmerrechte

Seitz Weckbach Fackler & Partner

Urteil vom 09.07.2025 – 4 SLa 97/25

Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass das Arbeitsverhältnis auf den Antrag einer Arbeitnehmerin aufgelöst wird, da die Fortsetzung aufgrund von sexistischen, demütigenden und willkürlichen Äußerungen des Geschäftsführers unzumutbar war. Gleichzeitig sprach das Gericht eine außergewöhnlich hohe Abfindung in Höhe von 2,0 Bruttomonatsgehältern je Beschäftigungsjahr zu.

Der Fall

Die Klägerin war über vier Jahre und fünf Monate bei der Beklagten tätig. Ihr Vorgesetzter belästigte sie wiederholt durch sexistische und beleidigende Nachrichten. Nachdem sie seine Annäherungsversuche ablehnte, eskalierte die Situation: er forderte Geschenke zurück, sprach Drohungen aus und kündigte schließlich grundlos das Arbeitsverhältnis zum 31.03.2024.

Die Entscheidung

Das LAG Köln stellte klar:

  • Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses war der Klägerin unzumutbar.
  • Sexistische, demütigende und willkürliche Äußerungen des Geschäftsführers stellen einen massiven Machtmissbrauch dar – unabhängig von einer vorhergehenden freundschaftlichen Beziehung
  • Ein zuvor gestellter Weiterbeschäftigungsantrag stand dem Auflösungsantrag nicht entgegen – der Weiterbeschäftigungsantrag stellt keine Erklärung dar, dass keine Auflösungsgründe bestehen
  • Eine „Entschuldigung“ des Geschäftsführers sei angesichts dessen nachfolgenden Verhaltens wirkungslos.

Abfindung und Zeugnis

Die zugesprochene Abfindung liegt deutlich über der üblichen „Regelabfindung“. Begründet wurde dies mit:

  • der groben Sozialwidrigkeit der Kündigung,
  • der erheblichen persönlichen Herabwürdigung,
  • den psychischen Belastungen bis hin zur posttraumatischen Belastungsstörung.

Darüber hinaus sprach das Gericht der Klägerin einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu, nachdem die Beklagte dessen Erteilung unzulässig verzögert hatte.

Praxisrelevanz

Das Urteil zeigt, dass Gerichte in Fällen von Machtmissbrauch durch Vorgesetzte klare Grenzen ziehen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich erfolgreich auf Unzumutbarkeit berufen und in schweren Fällen eine deutlich erhöhte Abfindung durchsetzen. Arbeitgeber sind gut beraten, konsequent ein respektvolles Arbeitsumfeld sicherzustellen.

Ihr Ansprechpartner

Für Fragen rund um das Arbeitsrecht und den Schutz Ihrer Rechte im Arbeitsverhältnis steht Ihnen unsere Kanzlei jederzeit gerne zur Verfügung.

Autorin: RAin Chiara Ludwig

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

2025%20 %20Eisele%20Anna%20%28Dr.%29

Rechtsrisiko Fortbildung: Wann Rückzahlungsklauseln ins Leere laufen

Um die Weiterbildung ihrer Beschäftigten zu fördern, übernehmen Arbeitgeber häufig die Kosten für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Arbeitsrechtliche Vereinbarungen enthalten oft Rückzahlungsklauseln zu derartigen Fort- und Weiterbildungen, um im Anschluss von den erworbenen Zusatzqualifikationen zu profitieren und sicherzustellen, dass die entstandenen Kosten nicht ohne Gegenleistung bleiben. Dass derartige Klauseln einer kontinuierlichen rechtlichen Überprüfung bedürfen, zeigt nicht zuletzt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 21.10.2025 (Az. 9 AZR 266/24).

2025%20 %20Kammerer%20Isabel

Isabel Kammerer ist Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin

Wir freuen uns, bekannt geben zu dürfen, dass unsere Kollegin und Kanzleimanagerin Isabel Kammerer den Abschluss zur Geprüften Wirtschaftsfachwirtin erfolgreich erworben hat.

2025%20 %20Filla%20Ramona

Ramona Filla ist Fachanwältin für Arbeitsrecht

Wir freuen uns, bekannt geben zu dürfen, dass unsere Kollegin Frau Rechtsanwältin Ramona Filla vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer München die Befugnis erhalten hat, die Bezeichnung „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ zu führen.