Urteil vom 09.07.2025 – 4 SLa 97/25
Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass das Arbeitsverhältnis auf den Antrag einer Arbeitnehmerin aufgelöst wird, da die Fortsetzung aufgrund von sexistischen, demütigenden und willkürlichen Äußerungen des Geschäftsführers unzumutbar war. Gleichzeitig sprach das Gericht eine außergewöhnlich hohe Abfindung in Höhe von 2,0 Bruttomonatsgehältern je Beschäftigungsjahr zu.
Der Fall
Die Klägerin war über vier Jahre und fünf Monate bei der Beklagten tätig. Ihr Vorgesetzter belästigte sie wiederholt durch sexistische und beleidigende Nachrichten. Nachdem sie seine Annäherungsversuche ablehnte, eskalierte die Situation: er forderte Geschenke zurück, sprach Drohungen aus und kündigte schließlich grundlos das Arbeitsverhältnis zum 31.03.2024.
Die Entscheidung
Das LAG Köln stellte klar:
Abfindung und Zeugnis
Die zugesprochene Abfindung liegt deutlich über der üblichen „Regelabfindung“. Begründet wurde dies mit:
Darüber hinaus sprach das Gericht der Klägerin einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu, nachdem die Beklagte dessen Erteilung unzulässig verzögert hatte.
Praxisrelevanz
Das Urteil zeigt, dass Gerichte in Fällen von Machtmissbrauch durch Vorgesetzte klare Grenzen ziehen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich erfolgreich auf Unzumutbarkeit berufen und in schweren Fällen eine deutlich erhöhte Abfindung durchsetzen. Arbeitgeber sind gut beraten, konsequent ein respektvolles Arbeitsumfeld sicherzustellen.
Ihr Ansprechpartner
Für Fragen rund um das Arbeitsrecht und den Schutz Ihrer Rechte im Arbeitsverhältnis steht Ihnen unsere Kanzlei jederzeit gerne zur Verfügung.
Autorin: RAin Chiara Ludwig