Bankenrunde in der Kanzlei in Augsburg

Podiumsdiskussion „Inflation – wohin dreht sich die Spirale?“

Seitz Weckbach Fackler & Partner

Rund 50 Gäste waren kürzlich Teilnehmer einer Podiumsdiskussion unter dem Generaltitel „Inflation – wohin dreht sich die Spirale?“ in unserer Kanzlei.

Diskutiert wurde ein breites Spektrum von Themen – beginnend mit den volkswirtschaftlichen Ausgangsdaten über die Bereiche der Kreditaufnahme einerseits und der Kapitalanlage andererseits in den Zeiten der Inflation bis hin zu den aktuellen Entwicklungen des Immobilienmarkts mit seinen unterschiedlichen Teilmärkten.

Teilnehmer des Podiums waren Dr. Wolfgang Zettl (Sparkasse Schwaben-Bodensee), Florian Sprösser (Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG), Robert Schneider (Merck Finck) und Heinrich Stumpf (VR Bank Augsburg-Ostallgäu eG). Die Moderation übernahmen Rechtsanwalt Dr. Sven Friedl (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) und Rechtsanwalt Dr. Rudolf Wittmann (Fachanwalt für Steuerrecht).

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Swfp Mood 61

D&O-Versicherung: Unverzichtbarer Schutz für Geschäftsführer, Vorstände und leitende Organe

Führungskräfte – ob in Unternehmen oder gemeinnützigen Organisationen – tragen erhebliche Verantwortung und stehen unter scharfen Haftungsanforderungen. Pflichtverletzungen in der Geschäftsführung können schnell das Privatvermögen bedrohen. Die D&O-Versicherung schafft hier essenziellen Schutz und stärkt eine professionelle Corporate Governance.

DSC07567v

Schneller bauen, flexibler planen: Der Bau-Turbo ist in Kraft

Seit dem 30. Oktober 2025 gilt in Deutschland eine der umfassendsten bauplanungsrechtlichen Reformen der vergangenen Jahre. Mit dem sogenannten Bau-Turbo verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Wohnungsbau deutlich zu beschleunigen und Planungshindernisse abzubauen. Das Gesetzespaket verändert zentrale Regelungen des Baugesetzbuchs (BauGB) und eröffnet sowohl Kommunen als auch Bauherren neue Handlungsspielräume.

Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Christian Ritter - Rechtsanwalt

Runde 1: GEMA gegen OpenAI – Der rechtliche Rahmen für KI und Musik in Deutschland

Zum Jahresende 2025 hat das Landgericht München I (Az. 42 O 14139/24) ein bemerkenswertes Urteil erlassen, das für alle Akteure der Kreativbranche ebenso wie für die Entwickler Künstlicher Intelligenz signalhaft ist. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob KI-Anbieter wie OpenAI urheberrechtlich geschützte Musikwerke, insbesondere Songtexte, ohne vorherige Lizenz für Trainingszwecke oder als Output ihres Systems verwenden dürfen. Das Urteil betrifft dabei die Liedtexte neun bekannter deutscher Urheberinnen und Urheber (darunter „Atemlos“ von Kristina Bach oder „Wie schön, dass du geboren bist“ von Rolf Zuckowski). Die Bedeutung der Entscheidung ist kaum zu unterschätzen – sie gibt erstmals klare Antworten auf viele in der Branche bislang offene Fragen und stößt damit eine notwendige Diskussion zum Verhältnis von Urheberrecht und KI-Technologie an.