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Inhalt und Ablauf eines Scheidungsverfahrens

Seitz Weckbach Fackler & Partner

Eine Scheidung beendet nicht nur rechtlich eine Ehe, sondern bedeutet auch einen großen Einschnitt im Leben der Beteiligten. Neben persönlichen Belastungen sind wichtige rechtliche Fragen zu klären.

Voraussetzungen für die Scheidung

Grundlage ist das Zerrüttungsprinzip (§ 1565 BGB). In der Regel muss ein Trennungsjahr (§ 1566 BGB) eingehalten werden: Bei einvernehmlicher Scheidung genügt ein Jahr, bei streitiger Scheidung erfolgt die Auflösung nach drei Jahren auch ohne Zustimmung des Antragsgegners. In besonderen Fällen – etwa bei unzumutbaren Umständen – kann die Scheidung ohne Trennungsjahr erfolgen.

Anwaltszwang

Ein Scheidungsantrag kann nur durch einen Anwalt beim Familiengericht gestellt werden (§ 114 FamFG). Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt die Vertretung des Antragstellers. Der Antragsgegner kann zustimmen, ohne selbst anwaltlich vertreten zu sein.

Versorgungsausgleich

Teil des Verfahrens ist der Versorgungsausgleich, bei dem die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften geteilt werden. Das Gericht holt Auskünfte ein und verteilt die Anwartschaften hälftig. Die Beteiligten erhalten eigene Rentenansprüche bei dem jeweiligen Versorgungsträger. Ausnahmen gelten etwa bei kurzer Ehe oder geringen Anwartschaften.

Folgesachen

Mit der Scheidung können Folgesachen (§ 137 FamFG) geregelt werden, etwa Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorge- und Umgangsrecht oder die Aufteilung von Ehewohnung und Hausrat. Oft geschieht dies im sog. Scheidungsverbund.

Ablauf des Scheidungstermins

Am Ende steht ein Termin vor dem Familiengericht, zu dem beide Ehepartner erscheinen müssen. Nach Prüfung der Identität und Befragung zu Trennung und Scheitern der Ehe werden Versorgungsausgleich und Folgesachen protokolliert. Anschließend verkündet das Gericht den Scheidungsbeschluss, der nach Ablauf der Rechtsmittelfrist oder bei Verzicht sofort rechtskräftig wird.

Fazit

Eine Scheidung ist nicht nur ein juristischer Vorgang, sondern auch das Ende einer gemeinsamen Lebensphase. Sie geht mit tiefgreifenden emotionalen, sozialen und wirtschaftlichen Veränderungen einher. Eine kompetente anwaltliche Begleitung stellt sicher, dass dieser Schritt rechtlich sicher und respektvoll erfolgt.

Wenn Sie Fragen zum Scheidungsverfahren haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – sprechen Sie uns an.

Autorin: RA Sara Merane

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