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News

Aktuelles aus Recht, Steuer und der Kanzlei

Neues vom Bundesarbeitsgericht: Kein Lohnanspruch der Arbeitnehmer bei behördlicher Schließungsanordnung des Betriebs

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 13.10.2021 (Az: 5 AZR 211/21) entschieden, dass der Arbeitgeber nicht das Risiko des Arbeitsausfalls trägt, wenn er aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie seinen Betrieb vorübergehend schließen muss.

Virtuelle Gesellschafter- und Hauptversammlungen auch im Jahr 2022

Bei letztmöglicher Gelegenheit hat der 19. Deutsche Bundestag in seiner letzten Sitzung am 07.09.2021 die Regelungen über Erleichterungen für die Abhaltung von Gesellschafter-, Haupt-, General- und Vertreterversammlungen sowie Mitglieder- und Eigentümerversammlungen ein zweites Mal verlängert.

Influencer-Marketing: Bundesgerichtshof positioniert sich

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 09.09.2021 drei viel beachtete Urteile zur Kennzeichnungspflicht von Influencer/innen gefällt. Der klagende Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) hatte in den Instagram-Auftritten der Beklagten unzulässige Schleichwerbung gesehen.

Steuerzinsen verfassungswidrig – teilweise

Wiederholt hatten wir Ihnen auf dieser Seite schon über die Diskussion und den jeweiligen Stand der Rechtslage zur Verfassungsmäßigkeit der sog. Steuerzinsen berichtet – also derjenigen Zinsen in Höhe von 0,5% monatlich (= 6% jährlich), die bei Nachforderungen des Finanzamts oder Erstattungsansprüchen des Steuerpflichtigen nach einer Karenzzeit von regulär 15 Monaten nach Ende des Steuerjahres fällig werden.

Vergütungsanspruch während einer vom Arbeitgeber angeordneten Quarantäne

Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz „Kein Lohn ohne Arbeit“. Ausnahmsweise kann dem Arbeitnehmer aber auch ohne Arbeitsleistung ein Vergütungsanspruch zustehen.

Betriebsbedingte Kündigungen – „Corona“ allein genügt nicht

Der Lockdown aufgrund der Corona-Pandemie und die damit verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen können den Fortbestand von Arbeitsverhältnissen und deren Abwicklung nachhaltig beeinträchtigen. Doch unter welchen Voraussetzungen ist eine auf die Pandemie gestützte betriebsbedingte Kündigung im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes sozial gerechtfertigt?

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