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GWB-Digitalisierungsgesetz

Seitz Weckbach Fackler & Partner

Das Bundeskabinett hat im September einen Gesetzentwurf zur Reformierung des Kartellrechts (GWB) auf den Weg gebracht, das der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1 dient. Die europäische Richtlinie ist bis zum 4. Februar 2021 umzusetzen.


Das GWB-Digitalisierungsgesetz hat zum Ziel, das deutsche System der Kartellaufsicht zu modernisieren und an das digitale Zeitalter anzupassen. So sollen Verfahren beschleunigt und digitalisiert werden. Vor allem aber soll dem Machtfaktor digitaler Daten mehr Rechnung getragen werden und die Durchsetzung von Missbrauchsvorschriften gegenüber Online-Plattformen erleichtert werden.

Der Gesetzentwurf sieht bessere Ermittlungsbefugnisse der Kartellbehörden vor sowie schärfere Sanktionen für Kartellrechtsverstöße, Vorschriften zum gerichtlichen Bußgeldverfahren, Regelungen zum Kronzeugenprogramm für Kartellrechtsverstöße und Regelungen zur Amtshilfe für Kartellbehörden anderer Länder. Der Globalisierung wird damit ebenfalls Rechnung getragen.

Wir halten Sie über das Gesetzgebungsverfahren auf dem Laufenden.

Weitere Informationen und den Text des Gesetzentwurfes finden Sie unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/gwb-digitalisierungsgesetz.html

Autor: Sandra Hollmann

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