News 3

GWB-Digitalisierungsgesetz

Seitz Weckbach Fackler & Partner

Das Bundeskabinett hat im September einen Gesetzentwurf zur Reformierung des Kartellrechts (GWB) auf den Weg gebracht, das der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1 dient. Die europäische Richtlinie ist bis zum 4. Februar 2021 umzusetzen.


Das GWB-Digitalisierungsgesetz hat zum Ziel, das deutsche System der Kartellaufsicht zu modernisieren und an das digitale Zeitalter anzupassen. So sollen Verfahren beschleunigt und digitalisiert werden. Vor allem aber soll dem Machtfaktor digitaler Daten mehr Rechnung getragen werden und die Durchsetzung von Missbrauchsvorschriften gegenüber Online-Plattformen erleichtert werden.

Der Gesetzentwurf sieht bessere Ermittlungsbefugnisse der Kartellbehörden vor sowie schärfere Sanktionen für Kartellrechtsverstöße, Vorschriften zum gerichtlichen Bußgeldverfahren, Regelungen zum Kronzeugenprogramm für Kartellrechtsverstöße und Regelungen zur Amtshilfe für Kartellbehörden anderer Länder. Der Globalisierung wird damit ebenfalls Rechnung getragen.

Wir halten Sie über das Gesetzgebungsverfahren auf dem Laufenden.

Weitere Informationen und den Text des Gesetzentwurfes finden Sie unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/gwb-digitalisierungsgesetz.html

Autor: Sandra Hollmann

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Sandra Hollmann, Rechtsanwältin, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Gesetz zur Einführung des „Widerrufs-Buttons“ verkündet – Wichtige Informationen für Verbraucher und Unternehmer

Am 5. Februar 2026 wurde das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts verkündet. Ein zentrales Element dieser Reform ist der sogenannte „Widerrufs-Button“, also die elektronische Widerrufsfunktion, die ab 19. Juni 2026 verpflichtend wird. Die „elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen“ ist jetzt in § 356a BGB geregelt.

News 3

Neue Fallstricke für Arbeitgeber bei der Zustellung wichtiger Dokumente

Die ordnungsgemäße Zustellung wichtiger Dokumente an Arbeitnehmer, wie eine Kündigung oder eine Einladung zur Teilnahme an einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) kann für Arbeitgeber erhebliche Fallstricke mit sich bringen. Der von vielen Arbeitgebern (vermeintlich) noch als rechtssicher angesehene Weg der Übermittlung solcher Dokumente per „Einwurf-Einschreiben“ ist nach der neusten arbeitsrechtlichen Rechtsprechung längst nicht mehr so rechtssicher.

Auszeichnung%20Azubi Gepr%C3%BCft

Wir sind ausgezeichnete Ausbildungskanzlei!

Wir freuen uns sehr über eine besondere Anerkennung:
Unsere Kanzlei wurde von der Rechtsanwaltskammer München als „Ausgezeichnete Ausbildungskanzlei“ geehrt und mit dem „Azubi-geprüft“-Siegel ausgezeichnet.