News 2

Verkürzt „Kurzarbeit Null“ den Urlaubsanspruch?

Seitz Weckbach Fackler & Partner

Wie sich die Vereinbarung von Kurzarbeit Null auf den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers auswirkt, ist auf nationaler Ebene bislang nicht höchstrichterlich entschieden worden. Das könnte sich bald ändern: Das LAG Düsseldorf hat mit Urteil vom 12.03.2021 entschieden, dass sich für jeden vollen Monat der „Kurzarbeit Null“ der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers um ein Zwölftel verkürzt, ohne dass es hierfür einer entsprechenden Vereinbarung bedarf.

Begründet wird dies damit, dass während der Kurzarbeit die beiderseitigen Leistungspflichten aufgehoben sind, so dass Kurzarbeiter wie vorübergehend teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer behandelt werden, deren Erholungsurlaub ebenfalls anteilig zu kürzen ist. Das LAG begründet seine Entscheidung mit dem Zweck des Erholungsurlaubs:

Während der Zeitraums der „Kurzarbeit Null“ seien Arbeitnehmer gerade nicht dazu verpflichtet, die grundsätzlich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, daher müssen sie sich auch nicht erholen.

Dies entspreche nach dem LAG Europäischem Recht, weil nach der Rechtsprechung des EuGH insbesondere Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG nationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten, nach denen sich der Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub im Verhältnis zur Arbeitszeitverkürzung verringert, nicht entsteht.

Das LAG Düsseldorf hat die Revision zum BAG zugelassen.

 

Autor: Dr. Jacqueline Ruffing

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

2025%20 %20Windmei%C3%9Fer%20Lukas

Streitverkündung richtig begründen: Wann ist sie wirksam?

Eine Streitverkündung ist nur dann wirksam, wenn insbesondere der Grund so konkret dargestellt wird, dass der Empfänger erkennen kann, aus welchem Rechtsverhältnis und aufgrund welcher tatsächlichen Umstände ihm ein Regress droht. Pauschale Behauptungen oder ein allgemeiner Verweis auf beigefügte Unterlagen reichen hierfür nicht aus.

Das zeigt eine Entscheidung des OLG Köln vom 17. September 2025 (Az.: 11 U 118/23), die insbesondere für die Durchsetzung späterer Regressansprüche von Bedeutung ist.

2025%20 %20Strehle%20Maximilian

Unternehmen vererben: Wann sind 85 % oder 100 % steuerfrei?

Unternehmensvermögen kann bei einer Erbschaft unter bestimmten Voraussetzungen zu 85 % oder sogar zu 100 % steuerfrei bleiben. Entscheidend ist unter anderem, ob es sich um begünstigtes Unternehmensvermögen handelt, wie hoch der Anteil des Verwaltungsvermögens ist und ob die gesetzlichen Behaltens- und Lohnsummenvorgaben eingehalten werden.

Swfp Mood 65

Arbeitsrecht im Wandel? Das neue Reformpaket der Bundesregierung aus arbeitsrechtlicher Sicht

Im Koalitionsausschuss haben die Spitzen von Union und SPD Anfang Juli ein umfassendes Reformpaket beschlossen. Unter der Überschrift „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ kündigt die Bundesregierung insgesamt 34 Maßnahmen an, die insbesondere Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Arbeitsmarkt neu justieren und Deutschland „fit für die Zukunft“ machen sollen. Ziele sind erklärtermaßen ein Bürokratieabbau, Wachstumsimpulse und die Sicherung von Arbeitsplätzen.

Im Folgenden skizzieren wir für Sie die aus unserer Sicht wichtigsten Reformvorhaben im Arbeitsrecht und ordnen sie für Sie ein.