Zum 20. Juli 2025 hat die Europäische Union ihre Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) endgültig vom Netz genommen.
Die Plattform war 2016 mit dem Ziel gestartet, Verbraucherinnen und Verbrauchern eine zentrale Anlaufstelle für Konflikte im Zusammenhang mit Online-Käufen und -Dienstleistungen zu bieten. Über sie konnten Streitigkeiten an eine von mehreren hundert zugelassenen Schlichtungsstellen in Europa weitergeleitet werden. In der Praxis fand dieses Angebot jedoch kaum Anklang: Nur wenige hundert Fälle pro Jahr wurden tatsächlich über die Plattform abgewickelt. Vor diesem Hintergrund entschied die EU-Kommission Ende 2024, das Projekt einzustellen.
Hintergrund und rechtliche Einordnung
Die OS-Plattform beruhte auf der sogenannten ODR-Verordnung. Diese verpflichtete Unternehmer innerhalb der EU, die Online-Kauf- oder -Dienstleistungsverträge anbieten, auf ihrer Website einen Link zur OS-Plattform bereitzuhalten. Darüber hinaus mussten sie eine Kontakt-E-Mail-Adresse angeben.
Mit der Aufhebung der ODR-Verordnung und der Stilllegung der Plattform zum 20. Juli 2025 ist diese Pflicht entfallen. Unternehmer und Dienstleister müssen die entsprechende Verlinkung auf ihren Webseiten nicht länger vorhalten.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Hinweis für Mandanten
Wir empfehlen allen Unternehmerinnen und Unternehmern, ihre Webseiten, AGB und Pflichtangaben zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, veraltete Hinweise zu entfernen und Ihre rechtlichen Informationspflichten auf den aktuellen Stand zu bringen.
Autorin: RA Sandra Hollmann