Neuer Bußgeldkatalog 2021

Seitz Weckbach Fackler & Partner

Am 09.11.2021 tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Er bringt Verschärfungen vor allem für Temposünder, Falschparker und all diejenigen, die keine Rettungsgasse bilden.

Dem neuen Bußgeldkatalog war ein zähes Ringen zwischen Bundesverkehrsministerium und den Bundesländern vorausgegangen.

Die gute Nachricht lautet: die Fahrverbotsgrenzen bei Geschwindigkeitsübertretungen bleiben unverändert.

Die wesentlichen Änderungen:

  • Tempoverstöße: die Verwarnungsgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20km/h werden verdoppelt. Richtig teuer wird es für Überschreitungen innerorts
    ab 41 km/h zuviel: künftig fallen 400 € Geldbuße statt bisher 200 € an.
  • Falschparker: spürbar teurer wird das Parken in zweiter Reihe oder auf einem Parkplatz für E-Autos.
  • Rettungsgasse: Wer keine Rettungsgasse bildet, muss 200 € zahlen und erhält einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Neu ist, dass es dafür künftig einen Monat Fahrverbot gibt.
  • Tabellarische Übersichten über die Änderungen hält der ADAC vor unter Neuer Bußgeldkatalog 2021: Diese Strafen drohen | ADAC.

 

Autor: Michael Tusch

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