Neuer Bußgeldkatalog 2021

Seitz Weckbach Fackler & Partner

Am 09.11.2021 tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Er bringt Verschärfungen vor allem für Temposünder, Falschparker und all diejenigen, die keine Rettungsgasse bilden.

Dem neuen Bußgeldkatalog war ein zähes Ringen zwischen Bundesverkehrsministerium und den Bundesländern vorausgegangen.

Die gute Nachricht lautet: die Fahrverbotsgrenzen bei Geschwindigkeitsübertretungen bleiben unverändert.

Die wesentlichen Änderungen:

  • Tempoverstöße: die Verwarnungsgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20km/h werden verdoppelt. Richtig teuer wird es für Überschreitungen innerorts
    ab 41 km/h zuviel: künftig fallen 400 € Geldbuße statt bisher 200 € an.
  • Falschparker: spürbar teurer wird das Parken in zweiter Reihe oder auf einem Parkplatz für E-Autos.
  • Rettungsgasse: Wer keine Rettungsgasse bildet, muss 200 € zahlen und erhält einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Neu ist, dass es dafür künftig einen Monat Fahrverbot gibt.
  • Tabellarische Übersichten über die Änderungen hält der ADAC vor unter Neuer Bußgeldkatalog 2021: Diese Strafen drohen | ADAC.

 

Autor: Michael Tusch

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Christian Ritter - Rechtsanwalt

Training von KI-Modellen - Ein kurzer Aufriss des urheberrechtlichen Rechtsrahmens

Wie kann ich untersagen, dass KIs meine urheberrechtlich geschützten Werke für Trainingszwecke nutzt? Zu dieser Frage des KI-Trainings hat sich das Landgericht Hamburg unlängst geäußert und ein weiteres Mosaiksteinchen zur Antwort beigetragen, unter welchen Voraussetzungen KI-Training zulässig ist. Höchstrichterlich ist diese Frage völlig ungeklärt. Das Landgericht Hamburg versucht sich in einer ersten Einschätzung.

Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Dr. Christoph Knapp - Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht

Verwaltungsrat vs. Geschäftsführende Direktoren: Wichtige BGH-Entscheidung zur monistischen SE

Entscheidungen des BGH zur Corporate Governance bei der Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea - SE) sind selten und daher umso wichtiger für die Praxis des Gesellschaftsrechts. Vorliegend stehen die gesellschaftsrechtliche Fragen im Kontext einer Schenkung von Kunstwerken mit Fragen der Vertretung und des Schenkungswiderrufs.    

Neues EuGH-Urteil zum FIFA-Transfersystem

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem neuen Urteil das Transfersystem im Profifußball erneut in den Fokus gerückt. Der belgische Rechtsanwalt Jean-Louis Dupont, der bereits 1995 maßgeblich am sog. Bosman-Urteil beteiligt war, hat erneut eine richtungsweisende Entscheidung herbeigeführt, diesmal im Fall des ehemaligen französischen Nationalspielers Lass Diarra gegen die FIFA.